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HelmutNL Newbie
Anmeldungsdatum: 23.02.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 23.Feb 2006 19:49 Titel: Neugründung in Österreich oder Niederlande |
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Hallo,
Als Auslandsösterreicher in den Niederlanden überwäge ich momentan mit einem österreichischen Partner eine GesmbH in Österreich zu gründen. Die Gründung würde duch meine niederländische BV (= GesmbH) und eine Kapitaleinlage stattfinden. Unternehmensaktivität: internationaler Reiseveranstalter. Ich bitte Sie um Ihren Rat zu folgenden Fragen:
1. Ist eine solche Unternehmung auch an die Gewerbesteuer unterworfen?
2. Welche Bewilligungen oder Konzessionen sind notwendig?
3. Besteht in Österreich die Möglichkeit die Geschäftsführung durch eine
jur. Person (ausl. GesmbH) ausüben zu lassen?
4. Besteht in Österreich eine Verpflichtung, dass ein Teilhaber mit 51 %
Anteile als aktiver Geschäftsführer auf der Lohnliste stehen muss oder
kann die Belohnung vollständig durch eine Gewinnausschüttung
stattfinden?
5. Welche Erfahrung und Rat haben Sie, falls Sie zwischen einer Betriebs-
-gründung in Österreich oder im Ausland z.b. Deutschland wählen
würden oder bereits getan haben.
HelmutNL |
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treasury100 Newbie
Anmeldungsdatum: 20.04.2004 Beiträge: 29 Wohnort: A-Klagenfurt
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Verfasst am: 15.März 2006 14:27 Titel: Gründung in Österreich |
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Hallo,
zu1.) Es gibt seit vielen Jahren in Österreich keine Gewerbesteuer mehr. Diese neue Niederlassung wäre der Körperschaftsteuer zu unterwerfen. (25% vom Gewinn;)
zu2.) Informationen über Konzessionen bei der Kammer der Gewerblichen Wirtschaft in Wien einholen
zu3.) Es besteht die Möglichkeit die GF durch eine jur. Person ausüben zu lassen, nur sehe ich momentan keinen Sinn darin. Denn diese jur. Person unterliegt dann wieder der Körperschaftsteuer. Und sollte es eine ausländische Gesellschaft sein, werden die Verrechnungspreise gem. den OECD Richtlinien von der Finanzverwaltung sehr streng überprüft.
zu4) nein es besteht keine Verpflichtung; Allfällige Gewinne können ausgeschüttet werden (Kapitalertragsteuer ist zur Zeit 25% von der Ausschüttung)
zu5) Da die Steuersysteme und das Gewerberecht in D und A ziemlich Ident sind, ist es egal wo Sie diese Betriebsstätte errichten.
Grüße T |
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