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bartelm Newbie
Anmeldungsdatum: 21.04.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Höhenkirchen
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Verfasst am: 21.Apr 2006 8:35 Titel: Neuregelung 50% |
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Hallo,
aufgrund der Neuregelung zur 1% Regelung, kann ich nur noch die tatsächlichen Kosten meines Kfz absetzen (da beruflich unter 50%). Ich habe nun vor mir ein neues Fahrzeug zu leasen. Jetzt meine Frage:
Kann ich jetzt noch die Mwst aus Sonderzahlung und Leasingraten herausziehen oder ist dies nicht mehr möglich ?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Markus |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 299 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 21.Apr 2006 11:59 Titel: |
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Hallo,
selbstverständlich ist das möglich - in Höhe des Anteils der beruflichen Nutzung.
Gruß
Cob |
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bartelm Newbie
Anmeldungsdatum: 21.04.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Höhenkirchen
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Verfasst am: 21.Apr 2006 16:10 Titel: |
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| Danke für die Antwort. Wie setzt man ohne 1% Regelung ein steuerliche Berechnung an. Was bedeutet der Entnahmewert ? |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3688
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Verfasst am: 21.Jul 2006 7:24 Titel: |
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Begrenzung der Anwendung der 1 %-Regelung auf Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden
Nachweispflichten
Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28. April 2006 (BGBl. I S. 1095) wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geändert. Aufgrund dieser Änderung ist die pauschale Ermittlungsmethode für die private Kraftfahrzeugnutzung (1 %-Regelung) nur noch anwendbar, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird.
Die Neuregelung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2005 beginnen (§ 52 Abs. 16 Satz 15 EStG).
Das BMF-Schreiben regelt hierzu Einzelheiten.
klick zur PDF des Bundesministerium für Finanzen |
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