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Neuregelung 50%

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bartelm
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Höhenkirchen

BeitragVerfasst am: 21.Apr 2006 8:35    Titel: Neuregelung 50% Antworten mit Zitat

Hallo,

aufgrund der Neuregelung zur 1% Regelung, kann ich nur noch die tatsächlichen Kosten meines Kfz absetzen (da beruflich unter 50%). Ich habe nun vor mir ein neues Fahrzeug zu leasen. Jetzt meine Frage:

Kann ich jetzt noch die Mwst aus Sonderzahlung und Leasingraten herausziehen oder ist dies nicht mehr möglich ?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Markus
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 299
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 21.Apr 2006 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

selbstverständlich ist das möglich - in Höhe des Anteils der beruflichen Nutzung.

Gruß

Cob
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bartelm
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Höhenkirchen

BeitragVerfasst am: 21.Apr 2006 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Wie setzt man ohne 1% Regelung ein steuerliche Berechnung an. Was bedeutet der Entnahmewert ?
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3688

BeitragVerfasst am: 21.Jul 2006 7:24    Titel: Antworten mit Zitat

Begrenzung der Anwendung der 1 %-Regelung auf Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden

Nachweispflichten

Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28. April 2006 (BGBl. I S. 1095) wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geändert. Aufgrund dieser Änderung ist die pauschale Ermittlungsmethode für die private Kraftfahrzeugnutzung (1 %-Regelung) nur noch anwendbar, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird.
Die Neuregelung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2005 beginnen (§ 52 Abs. 16 Satz 15 EStG).

Das BMF-Schreiben regelt hierzu Einzelheiten.



klick zur PDF des Bundesministerium für Finanzen
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