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Neuregelung der Entfernungspauschale - wird ...

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5918

BeitragVerfasst am: 23.Jan 2008 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hoffnung für Millionen Autofahrer

Die von der Großen Koalition beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Zu diesem Urteil kommt der Bundesfinanzhof. Die Entscheidung gilt als Signal für das Bundesverfassungsgericht.

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5918

BeitragVerfasst am: 24.Jan 2008 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hält auch nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs an der Kappung der Pendlerpauschale fest.

„Die vom Bundesfinanzhof vorgetragenen Gründe sind nicht überzeugend“, teilte Steinbrück mit. Über die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung könne nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Ministerium gehe davon aus, dass seine Position in dem noch in diesem Jahr erwarteten Urteil bestätigt werde.

Steuerberaterpräsident Jürgen Pinne sieht „gute Chancen“ für die Steuerzahler in Karlsruhe.

Wer nicht bis zu der Entscheidung warten wolle, könne die „Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides beantragen“, erläuterte Pinne.

Allerdings drohten dann Nachzahlungen plus Zinsen, falls Karlsruhe Steinbrück doch noch recht gäbe. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleiben betreffende Steuerbescheide offen.

SPD-Finanzexperte Reinhard Schulz machte sich gestern für eine Neuregelung stark. Diese müsse ab dem ersten Kilometer greifen und durch eine Absenkung der Pauschale auf etwa 25 Cent und eine Kappung des Arbeitnehmerpauschbetrags zumindest teilweise finanziert werden.

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gegen die Neuregelung der Pendlerpauschale haben Oppositionsparteien, Verbände sowie Politiker auch aus den Koalitionsreihen die Rücknahme der umstrittenen Kürzung gefordert.

Die Koalition müsse noch vor der erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts handeln und zur vollen Pendlerpauschale zurückkehren, forderten am Mittwoch FDP, Linke und Verbände sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).
Quelle: HB
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Steuererklärung 2007

Für die anstehende Steuererklärung 2007 empfehlen wir Ihnen, Ihre Fahrten zur Arbeit mit der vollen Entfernung in die "Anlage N" einzutragen. Das Finanzamt wird dann zwar die ersten 20 Entfernungskilometer nicht berücksichtigen, doch im Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO aufnehmen. Damit bleibt der Bescheid in diesem Punkt "offen". Falls das Bundesverfassungsgericht die Beschneidung der Entfernungspauschale ebenfalls für verfassungswidrig halten sollte, bekommen Sie nachträglich eine Steuererstattung für die ersten 20 Kilometer (BMF-Schreiben vom 4.10.2007, BStBl. 2007 I S. 22).

Sofern Sie sich auf der Lohnsteuerkarte 2007 einen Lohnsteuerfreibetrag haben eintragen lassen, wird der Fiskus die zu wenig erhobenen Steuern mit dem Steuerbescheid ausgleichen und entsprechend Steuern für die ersten 20 km nachfordern. Im Allgemeinen fällt deshalb die Steuererstattung geringer aus.

Sie können - wegen Nichtberücksichtigung der ersten 20 km - gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und gleichzeitig "Aussetzung der Vollziehung" beantragen. Dann bekommen Sie eine Steuererstattung für die ersten 20 Kilometer. Sollte dann aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht wie erwartet zu Ihren Gunsten ausfallen, wird das Finanzamt die Steuern zurückfordern und obendrein sog. Aussetzungszinsen von 0,5 % pro Monat verlangen.

Lohnsteuerkarte 2008

Sie können sich auf der Lohnsteuerkarte 2008 - wie auch schon auf der Lohnsteuerkarte 2007 - für die ersten 20 Entfernungskilometer einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. Erforderlich dafür ist, dass die voraussichtlichen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen insgesamt mehr als 600 EUR betragen, wobei Werbungskosten nur mit dem 920 EUR übersteigenden Betrag erfasst werden. Wenn Sie mit diesem Begehren zum Finanzamt kommen, soll der Finanzbeamte dies erstmal mündlich ablehnen. Anschließend nimmt er Ihren Einspruch und Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" schriftlich auf und trägt den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein. Falls Sie den Antrag schriftlich stellen, wird ein Einspruch unterstellt und der Freibetrag eingetragen (OFD Münster vom 11.10.2007, Kurzinfo Nr. 20/2007).

TIPP

Sollte das Bundesverfassungsgericht die Beschneidung der Entfernungspauschale für rechtens erachten, wird das Finanzamt die Steuern auf die ersten 20 Kilometer nachfordern - zuzüglich Aussetzungszinsen von 0,5 % pro Monat. Und das im Wahljahr 2009!! Dies ist nicht wählerwirksam für die Bundesregierung und auch nicht gut für die betroffenen Arbeitnehmer. Arbeitnehmer sollten daher prüfen, ob sie wirklich jetzt schon die Steuerersparnis haben wollen oder ob sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und - bei positivem Ausgang - dann automatisch eine schöne Steuererstattung bekommen.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist eine schallende Ohrfeige für Finanzminister Steinbrück, der die Idee mit dem "Werkstorprinzip" hatte und alles fein ausgeheckt hat. Die Entfernungspauschale - die übrigens den kleinen Mann entlasten soll - scheint ohnehin ein Dorn im Auge von SPD-Finanzministern zu sein, denn der Steinbrück-Vorgänger Eichel wollte die Entfernungspauschale 2004 ganz abschaffen, was damals am Widerstand des CDU-dominierten Bundesrates scheiterte.

Trotz der fundierten Argumente des Bundesfinanzhofs igelt sich Finanzminister Steinbrück ein und mauert, "die Gründe des BFH seien nicht überzeugend". Schlimmer noch: Er droht sogar, "niemand sollte frühzeitig triumphieren". Am Ende werde die Entfernungspauschale gar ganz gestrichen oder für alle gekürzt.

Angesichts kräftig gestiegener Spritpreise - einschließlich hoher Ökosteuer - sowie der zusätzlichen Belastung mit der erhöhten Mehrwertsteuer von 19 % sollte u.E. die Entfernungspauschale auf mindestens 40 Cent je Entfernungskilometer angehoben werden - wie es sie bereits in den Jahren 2001 bis 2003 gab, als die Spritpreise längst nicht so hoch wie heute waren! Immerhin haben 7,9 Mio. Arbeitnehmer eine Fahrtstrecke zur Arbeitsstelle von mehr als 20 km und 8,1 Mio. Arbeitnehmer eine Entfernung bis zu 20 km.

Hinweis

Bei dem Streit um die Entfernungspauschale geht es für die Berufstätigen um die Frage, ob ihre Arbeit erst am Werkstor beginnt oder der Arbeitsweg auch schon dazu gehört. Für den Finanzminister geht es um 2,5 Milliarden Euro. Angesichts der üppigen Steuermehreinnahmen von mindestens 20 Mrd. Euro pro Jahr ist dies sehr wenig. Jedenfalls hängt die erwünschte Sanierung des Staatshaushalts gewiss nicht von diesem Betrag ab. Außerdem stellt der BFH klipp und klar fest: "Die Haushaltskonsolidierung rechtfertigt die Sonderbelastung der Pendler nicht" (BFH-Beschluss vom 10.1.2008, VI R 17/07).

noch mehr dazu finden sie hier >>> Steuerrat24


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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 11.Feb 2008 5:36    Titel: Antworten mit Zitat

Bundesfinanzministerium:

Niemand muss klagen

Wie das Bundesfinanzministerium am 07.02.2008 mitteilt, gilt die kommende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale für alle Betroffenen und nicht nur für jene Pendler, die Klage eingereicht haben. Alle Steuerbescheide bleiben diesbezüglich so lange offen bis die Entscheidung vorliegt.

Neuregelung der Entfernungspauschale abwarten

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gelten für alle Steuerzahler

Wichtig ist: Eine Entscheidung, die noch in diesem Jahr erwartet wird, ist für alle betroffenen Pendler gleichermaßen gültig. Alle Steuerbescheide bleiben insoweit offen, d.h. Änderungen, die aufgrund der Entscheidung das Bundesverfassungsgerichts erforderlich sind, können durch die Finanzämter ohne weiteres Zutun der Bürger vorgenommen werden.

Medienberichte, wonach nur denjenigen Pendlern zu Unrecht erhobene Steuern zurückerstattet werden, die gegen die Regelung klagen, sind falsch. Ein sogenannter Nichtanwendungserlaß wäre hier gar nicht zulässig und wurde auch nie erwogen
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5918

BeitragVerfasst am: 23.März 2008 8:22    Titel: Antworten mit Zitat

Die CSU will die Pendlerpauschale wieder für alle Arbeitnehmer einführen, also ab dem ersten Kilometer in der vollen Höhe von 30 Cent je Kilometer.

Diese Maßnahme ist Teil eines Pakets zur Entlastung des Mittelstandes.

„Gerade vor dem Hintergrund hoher Benzinpreise muss man die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer allgemein wieder einführen – und zwar so schnell es geht“, sagte CSU-Chef Erwin Huber. ... [mehr]
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