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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 5.Nov 2006 20:01 Titel: Niedersachsen: Beitreibung von Rückständen aller Steuerarten |
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| Zitat: |
Die Finanzverwaltung des Landes Niedersachsen wird künftig zur
Unterstützung der Beitreibung von Rückständen aller Steuerarten
Parkkrallen einsetzen. Dies teilte die Oberfinanzdirektion Hannover am
heutigen Tag im Rahmen eines Pressetermins in Oldenburg mit. Säumige
Steuerzahler müssten damit rechnen, dass ihre Kraftfahrzeuge nicht nur
gepfändet, sondern mittels einer Parkkralle an der Fortbewegung
nachhaltig gehindert würden. Zahle der Schuldner innerhalb von drei
Tagen nicht, werde das Fahrzeug auf seine Kosten abgeschleppt und
verwertet. Insbesondere über die Versteigerungsplattform
www.zoll-auktion.de würden künftig solche Fahrzeuge "an den Mann/die
Frau gebracht".
Die Erfahrungen anderer Behörden seien wegweisend. Oft zahle der
Schuldner bereits am selben Tag seine Steuerschulden.
Die gleichmäßige und konsequente Beitreibung von rückständigen Steuern
ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der
Steuergerechtigkeit und ein weiterer Schritt zur Verbesserung der
Steuereinnahmen.
Quelle: OFD Hannover, 27.10.2006
Quelle: Newsletter Steuerlinks |
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Pilot Newbie
Anmeldungsdatum: 01.04.2006 Beiträge: 20 Wohnort: Darmstadt
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Verfasst am: 6.Nov 2006 11:10 Titel: |
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Mit welchem Recht wendet der Staat solche rigerosen Methoden an, die eigentlich den Tatbestand der Nötigung erfüllen? Mit dem Recht des Stärkeren?
Das kann ich als Privat- bzw. Geschäftsmann doch auch nicht machen!? Das sind Wildwestmanieren!
Gruß
Pilot |
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hlang Newbie
Anmeldungsdatum: 05.02.2004 Beiträge: 16
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Verfasst am: 6.Nov 2006 11:32 Titel: Finanzamtskralle |
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Was sagen Insider/Juristen zu der "Lösung":
Parkkralle ist ungenehmigte/unzulässige Nutzung der Straßenfläche
(zumindest ist das Abstellen fahrunfähiger Fahrzeuge ja nicht gestattet, oder), Nötigung und zumindest durch notwendigen Warnaufkleber Sachbeschädigung.
Kralle runterschneiden, Abmahnung wegen Gesetzesverstößen an den zuständigen Finanzminister (persönlich wg. polit. Verantwortung),
entfernte Kralle auf Kosten des FA einlagern.
Bin auf die Kommentare gespannt:-)
hlang |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 212 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 6.Nov 2006 13:10 Titel: Re: Finanzamtskralle |
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| hlang hat folgendes geschrieben:: |
| Parkkralle ist ungenehmigte/unzulässige Nutzung der Straßenfläche |
Deswegen wird ja auch nach 3 Tagen abgeschleppt...
| hlang hat folgendes geschrieben:: |
| zumindest durch notwendigen Warnaufkleber Sachbeschädigung. |
Sofern der Aufkleber, ggfs mittels Lösungsmittel, rückstandslos zu entfernen ist, ist es keine Sachbeschädigung im rechtlichen Sinne.
| hlang hat folgendes geschrieben:: |
| Abmahnung wegen Gesetzesverstößen an den zuständigen Finanzminister |
Absolut aussichtslos. Wenn schon bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts dessen Verfassungswidrigkeit bekannt ist und es trotzdem gemacht wird - was soll dann erst so eine Nebensächlichkeit bringen? |
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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1213 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 6.Nov 2006 19:15 Titel: Re: Finanzamtskralle |
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| hlang hat folgendes geschrieben:: |
| Absolut aussichtslos. Wenn schon bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts dessen Verfassungswidrigkeit bekannt ist und es trotzdem gemacht wird - was soll dann erst so eine Nebensächlichkeit bringen? |
Traurig aber wahr! SR |
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dmnienburg Newbie
Anmeldungsdatum: 11.02.2004 Beiträge: 1 Wohnort: Solingen
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Verfasst am: 6.Nov 2006 19:33 Titel: Zusatzfrage |
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| und wie verhält sich das ganze wenn das Fahrzeug der Bank gehört? |
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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1213 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 6.Nov 2006 19:41 Titel: |
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| Sehr gute Frage! SR |
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Bankquest Newbie
Anmeldungsdatum: 23.10.2004 Beiträge: 24
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Verfasst am: 7.Nov 2006 6:39 Titel: |
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Das ist doch erst einmal egal, der Halter hat die Schulden. Wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird, ist es erst einmal aus der Verfuegungsbefugnis des Halters heraus.
Die finanzierende Bank muss eine Drittwiderspruchsklage einreichen. Auf jeden Fall verursacht das ganze Procedere wieder neue Kosten, die letzlich der Fahrzeughalter am Hals hat, auch wenn das Fahrzeug wieder vor der Tuer steht, abgesehen von dem Zeitraum in dem das Auto nicht zur Verfuegung steht.
Ich tue hier wieder einmal meine Meinung kund, es darf einem in Deutschland weder offiziell eine Immobilie oder ein Fahrzeug gehoeren, noch darf man ein Bankkonto sein eigen nennen. Das macht einen erpressbar, und wenns nur fuer den Eintreiber der GEZ ist. |
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Bankquest Newbie
Anmeldungsdatum: 23.10.2004 Beiträge: 24
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Verfasst am: 7.Nov 2006 6:46 Titel: |
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Nchtrag
Wobei natuerlich vor Abschleppen durch den Finanzierungsvertrag glaubhaft bemacht werden sollt das man nicht der Eigentuemer ist. Theoretisch muesste hier eine kostenminderungspflicht greifen, das FA kann nicht wissentlich ein Auto abschleppen von dem es weiss das die BAnk der Eigentuemer ist.
Ich bin leider ueberfragt, ob das FA trotzdem abschleppen darf und das Fahrzeug sozusagen als Geisel nimmt, bis das Loesegeld bezahlt wird. Aber das waere nun der groesste Bloedsinn, in diesem Falle waere eine Zwangsabmeldung der einfachere Fall. In einigen Bundeslaendern bekommt man ja kein Auto mehr angemeldet wenn es noch Steuerrueckstaende irgendwelcher Art gibt.
Insoweit ist hier wieder der Zwang, die rueckstaendigen Steuern zu bezahlen. |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 212 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 7.Nov 2006 9:59 Titel: |
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| Bankquest hat folgendes geschrieben:: |
| Wobei natuerlich vor Abschleppen durch den Finanzierungsvertrag glaubhaft bemacht werden sollt das man nicht der Eigentuemer ist. |
Bei Schulden aus Kfz-Steuer ist der Halter zuständig.
Der Halter steht im Kfz-Brief.
Bei Leasing- und Finanzierungsverträgen ist üblicherweise nicht das Finanzinstitut der Halter und das Abschleppen würde somit schon den richtigen treffen.
| Bankquest hat folgendes geschrieben:: |
| ...das FA kann nicht wissentlich ein Auto abschleppen von dem es weiss das die BAnk der Eigentuemer ist. |
Bei ausstehehender Kfz-Steuer schon (Halterhaftung), bei anderen Steuern nicht.
Aber meistens "gehört" das Auto lt. Kfz-Brief nicht der Bank. Die hat nämlich keine Lust sich mit den ganzen Strafzetteln des jeweilligen Fahrers abzugeben. Somit ist das Auto nicht auf die Bank, sondern auf den Kunden zugelassen. Der Kfz-Brief ist der Bank nur "Sicherungsübereignet", weil man das Auto ohne den Brief nicht legal verkaufen kann.
| Bankquest hat folgendes geschrieben:: |
| In einigen Bundeslaendern bekommt man ja kein Auto mehr angemeldet wenn es noch Steuerrueckstaende irgendwelcher Art gibt. |
Ist inzwischen in fast allen Bundesländern so. Und die noch fehlenden werden sicher bald nachziehen.
Allerdings bezieht sich das nicht auf Steuerrückstände im Allgemeinen, sondern nur auf überfällige, mehrfach angemahnte, die eigentlich auch per Vollstreckung eingetrieben werden könnten.
Letztendlich ist es ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Ein Auto ist eben schneller abgeschleppt, als einen Gerichtsvollzieher in Gang zu setzen und ggfs. mehrfach zu versuchen, den Schuldner anzutreffen und dann auch noch ausreichend pfändbares zu finden.
Selbst für den Steuerschuldner ist diese Methode billiger, weil weniger Verwaltungskosten anfallen.
Die Erfahrung der Ämter zeigt, daß viele Steuerschuldner - wenn das Auto betroffen ist - dann eben doch die ausstehenden Schulden sehr schnell begleichen.
Als ehrlicher Steuerzahler kann ich diese Maßnahme also nur begrüßen.
Das hindert mich aber trotzdem nicht daran, nach möglichen legalen Steuersparmöglichkeiten zu suchen - und da gibt es im deutschen Steuerdschungel seeehhhr viele von...  |
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