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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6272
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Verfasst am: 6.Jul 2006 21:48 Titel: Noch attraktive Modelle für vermögende Steuersünder |
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Die EU-Zinssteuerrichtlinie trat nach langen, zähen Verhandlungen am 1. Juli 2005 in Kraft. Banken sind seitdem verpflichtet, Zinserträge von EU-Ausländern den Finanzbehörden des jeweiligen Heimatstaates zu melden. Konkret bedeutet dies, dass etwa eine französische Bank dem Bundeszentralamt für Steuern eine Kontrollmitteilung über die Erträge schickt, wenn ein deutscher Anleger in Frankreich ein Festgeldkonto hat. So soll die Hinterziehung von ausländischen Zinsen verhindert werden.
Eigenen Angaben zufolge hat das Schweizer Finanzministerium 24 068 257 Schweizer Franken, rund 15,4 Mill. Euro, nach Bonn an das Bundeszentralamt für Steuern überwiesen. Luxemburg überwies der Bonner Behörde knapp 12,9 Mill. Euro, San Marino 6794 Euro und Guernsey 3 449 Euro, erfuhr das Handelsblatt aus dem Bundeszentralamt. Überdies habe die britische Kanalinsel Jersey eine Zahlung in Höhe von 8 830,38 Euro angekündigt, hieß es weiter.
Allerdings haben wichtige Finanzzentren in Europa sich Ausnahmen von den Kontrollmitteilungen erbeten, um ihr Bankgeheimnis zu schützen. In Belgien, Luxemburg, Österreich und den Nicht-EU-Mitgliedern Schweiz und San Marino sowie den britischen Kanalinseln können ausländische Anleger wählen, ob sie anstatt Kontrollmitteilungen eine anonym abgeführte Quellensteuer auf Zinserträge von zunächst 15 Prozent bevorzugen.
Dieser Steuersatz steigt ab Juli 2008 auf 20 Prozent und in der Endstufe ab Juli 2011 auf 35 Prozent. Ein Viertel der Steuereinnahmen behält der Quellenstaat, den Rest überweist er an den Wohnsitzstaat des Anlegers. Der ehrliche deutsche Anleger kann die gesamte Quellensteuer bei seiner deutschen Steuererklärung anrechnen lassen. Für ihn ist also weiterhin der persönliche Einkommensteuersatz die maßgebliche Größe.
Anleger, die weißes Geld im Ausland hätten, dürften sich ganz überwiegend für das „Mitteilungsverfahren“ entschieden haben, da sie ja ohnehin nichts vor dem deutschen Fiskus zu verbergen hätten – im Fall der Schweiz waren dies gut 31 463 Deutsche.
Anleger, die hingegen Schwarzgeldkonten im Ausland unterhielten, hätten wahrscheinlich ihr Vermögen überwiegend in solche Anlagen umgeschichtet, die von der EU-Zinssteuer ausgenommen seien, sagte Derlien.
Der Steuerberater bezieht sich damit auf die massiven Werbekampagnen vor allem der Banken in der Schweiz und in Österreich, die ihren ausländischen Kunden rieten, die Zinssteuer durch Depotumschichtungen zu vermeiden.
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