Uns ist ja allen bekannt, dass es in Norderfriedrichskoog keine Kommunalsteuern gibt.
Ich habe aber gehört, dass seit einiger Zeit ein Mindesthebesatz existieren soll. Es soll bundesweit ein Mindestsatz von 300% gelten. Damit hätte sich auch dieser Standort erledigt.
Ist das so richtig???
Dann an alle Steuerfachleute: Meines Erachtens kann die Gewerbesteuer erst bei einer Höhe von 200% bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
Das würde heißen: Erst ab einem Hebesatz von 200% lohnt sich der ganze Aufwand. Ansonsten zahlt man den gleichen Betrag - nur in eine andere Kasse. Dies gilt natürlich nur bei eventuell existierenden „Steueroasen“ und bei Personengesellschaften.
So, nun bitte ich die Fachleute eventuelle Fehler aufzuklären.
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