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Österreich eine Steueroase?

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Dechet & Ehimare
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 45
Wohnort: 1220 Wien

BeitragVerfasst am: 19.März 2008 15:47    Titel: Österreich eine Steueroase? Antworten mit Zitat

Auszug aus dem Standard (eine österreichische Zeitung):

"Wir sind ein kleines Steuerparadies"

Warum Österreich nur eine kleine Steueroase ist, wer von der Zinsertrags-Richtlinie profitiert und wen das Bankgeheimnis schützt, Steuerexperte Karl Bruckner im Interview

derStandard.at: Ist Österreich eine Steueroase, wie der deutsche Finanzminister meinte? Hat Österreich in dieser "Wettbewerbsfrage" gegen Staaten wie die Schweiz, Liechtenstein, Singapur oder europäische Steueroasen wie Andorra und Monaco eine Chance?

Bruckner: Im Vergleich mit den genannten Staaten ist Österreich selbstverständlich keine Steueroase! In diesen Ländern werden diverse Einkünfte - insbesondere auch Kapitaleinkünfte - vor allem von Ausländern überhaupt nicht besteuert.

derStandard.at: Wie sieht es bei uns aus?

Bruckner: In Österreich werden Kapitaleinkünfte von natürlichen Personen mit 25 Prozent (Inländer) bzw. mit 15 Prozent (EU-Quellensteuer für Ausländer) besteuert. Körperschaften unterliegen mit ihren Einkünften einer KöSt von 25 Prozent, natürliche (in- und ausländische) Personen zahlen bis zu 50 Prozent Einkommensteuer.

Wenn wir eine Steueroase wären, dann wäre es wohl schwer zu erklären, dass die österreichische Abgabenquote mit rund 42 Prozent noch immer deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt.

derStandard.at: Das Bankgeheimnis hüten die Österreicher genauso wie die Schweizer oder die Liechtensteiner. Ist es nicht gerade in Österreich so löchrig wie Schweizer Käse?

Bruckner: Nach § 38 Bankwesengesetz gilt das Bankgeheimnis im Wesentlichen in folgenden Fällen nicht:

# Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren auf Grund einer gerichtlichen Bewilligung oder bei einem eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen.

# Im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung etc.

# Im Falle des Todes des Kunden gegenüber dem Abhandlungsgericht und Gerichtskommissär;

# Wenn der Kunde minderjährig oder sonst pflegebefohlen ist, gegenüber dem Vormundschafts- oder Pflegschaftsgericht;

# Wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt

# hinsichtlich der Meldepflicht des § 25 Abs. 1 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes

# im Fall der Verpflichtung zur Auskunftserteilung an die FMA gemäß dem WAG und dem BörseG.

Es ist daher genau definiert, wann das Bankgeheimnis nicht gilt (nämlich vor allem im strafrechtlichen Bereich).

derStandard.at: Was ist mit der Ausweispflicht bei Eröffnung von Sparbüchern, bei Wertpapierkonten, bei Überweisung größerer Geldbeträge?

Bruckner: Man darf das Bankgeheimnis nicht mit der vor einigen Jahren aufgegebenen Anonymität von Geldeinlagen etc. verwechseln. Die Ausweispflicht für Kontoeröffnungen und Bargeldtransaktionen ist eine Folge der Aufgabe der Anonymität von Konten und WP-Depots unter dem internationalen Druck zu Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

derStandard.at: Wer kennt meine Daten und wer nicht?

Bruckner: Auch wenn ich mich der Bank gegenüber bei einer Kontoeröffnung ausweisen muss, bin ich durch das Bankgeheimnis zum Beispiel gegenüber der Finanzbehörde oder gegenüber Gerichten grundsätzlich geschützt. Nur wenn etwa ein Finanzstrafverfahren wegen (vorsätzlicher) Steuerhinterziehung eingeleitet wurde, gilt das Bankgeheimnis gegenüber den Steuerbehörden und Gerichten nicht mehr.

derStandard.at: EU-Kommissar László Kovács wünscht sich, dass auch in Österreich Konten schon bei Verdacht auf Steuerhinterziehung geöffnet werden können.

Bruckner: Da gab es einen Sonderfall, wo eine Tiroler Bank den deutschen Behörden Daten nicht geliefert hat. In diesem Zusammenhang gab es diese Diskussion, Österreich sei zu restriktiv. Aber meines Erachtens ist die Rechtslage in Österreich diesbezüglich in Ordnung.

derStandard.at: Von 2003 bis 2011 ist die umstrittene Zinsertrags-Richtlinie der EU in Kraft, die Österreich, Belgien und Luxemburg eine Ausnahme von der Informationspflicht über Konten garantiert.

Bruckner: Die EU-Zinsenbesteuerungsrichtlinie sieht zwei Möglichkeiten vor: Die meisten EU-Staaten haben sich dem Meldesystem unterworfen. Dies bedeutet, dass die Banken die Zinsenerträge ausländischer Konteninhaber keiner Quellensteuer unterwerfen, sondern an die zuständige Finanzbehörde des Wohnsitzstaates des Kontoinhabers melden, womit das eigentliche Ziel - nämlich Versteuerung im Wohnsitzstaat - erreicht wird.

Einige Staaten, wie Österreich, Belgien und Luxemburg, haben dieses Meldesystem aufgrund ihres Bankgeheimnisses aber abgelehnt und heben eine Quellensteuer von derzeit 15 Prozent ein. (Dieser Quellensteuersatz steigt am 1. 7. 2008 auf 20 Prozent und ab 2011 auf 35 Prozent, Anm.). Diverse Steueroasen, wie Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino haben sich über EU-Druck dem Quellensteuersystem angeschlossen.

derStandard.at: Wer profitiert von dieser Regelung?

Bruckner: Die Grundidee war, eine Bank muss die Kapitalerträge an die jeweilige Behörde eines Landes melden: Österreich hat sich entschieden, dass die Kapitalerträge, die zum Beispiel ein Italiener in Österreich hat, durch die Quellensteuer erfasst werden. Das ist aber keine Abgeltungssteuer, der Steuerpflichtige muss seine Kapitalerträge trotzdem bei seinem nationalen Finanzamt deklarieren, wobei ihm die Quellensteuer rückvergütet wird.

Die Idee war, die Steuerzahler sollen wenigstens etwas zahlen. In der letzten Stufe (35 Prozent ab 2011) kann sich das vielleicht auch umkehren. Das kommt auf die Besteuerung in den jeweiligen Wohnsitzstaaten an.

derStandard.at: In Deutschland kann die Behörde bereits auf Verdacht hin Einschau in die Konten seiner BürgerInnen nehmen. Bedeutet das Vorgehen eines deutschen Ex-Post-Chefs Zumwinkels auch, dass die Bürgerinnen sich eben – seit jeher, und unabhängig von ihrem Wohlstand - nur bis zu einem gewissen Grad den staatlichen Steuerpflichten unterordnen? Schon die Schweiz hat zum Beispiel vor 100 Jahren davon profitiert, dass die Franzosen eine Erbschaftssteuer neu eingeführt hatten.

Bruckner: Ein Einschausystem, bei dem die Finanzbehörde auf Verdacht in Bankkonten der Bürger Einschau nehmen kann, gibt es zum Beispiel in Deutschland aufgrund innerstaatlicher deutscher Regelungen. Natürlich führt die deutsche Gründlichkeit bei der Besteuerung dazu, dass Bürger zunehmend versuchen, dem Steuerdruck auszuweichen. Man sieht das auch an der zunehmenden Zahl von Wohnsitzverlagerungen wohlhabender deutscher Bürger nach Österreich.

derStandard.at: Von der KESt werden 75 Prozent an den Fiskus im ausländischen Heimatland überwiesen. Allerdings werden nur Kapitalsparbücher, festverzinsliche Wertpapiere und Anleihen besteuert. Stiftungen, Investmentfonds, Versicherungen und sonstige Finanzprodukte werden nicht von der Quellensteuer erfasst. Es heißt, dass vermutlich genau hier ausländische Anleger großteils ihr Geld anlegen.

Bruckner: Die EU-Zinsenbesteuerung umfasst nur Zinserträge, auch aus Investmentfonds. Eine Lücke besteht allerdings bei den Stiftungen und ähnlichen Konstruktionen zum Beispiel in Liechtenstein und der Schweiz, da diese Gebilde nicht als Ausländer behandelt werden, auch wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Ausländer ist.

derStandard.at: Das heißt, wer will, kann auch bei uns "steueroptimierend" anlegen?

Bruckner: Über Stiftungen kann man "steueroptimierend" anlegen, das gilt nicht nur für Ausländer. Diese werden hier nicht begünstig. Aber wenn man so will: So gesehen sind wir ein kleines Steuerparadies.

derStandard.at: Weniger attraktiv als Liechtenstein…..

Bruckner: Ja, weniger attraktiv als Liechtenstein, denn dort werden Kapitalerträge gar nicht besteuert.

derStandard.at: 67 Millionen Euro hat die österreichische Finanz 2007 an den deutschen Fiskus überwiesen. Schätzungen über deutsches Vermögen in Österreich reichen aber bis 50 Milliarden Euro. Das Steueraufkommen müsste bei einem Satz von 15 Prozent ein Vielfaches betragen. Für wen zahlt es sich wirklich aus, in Österreich anzulegen.

Bruckner: Auch in Österreich ist es so, dass zum Beispiel ausländisches Vermögen, das in einer österreichischen Stiftung geparkt wird, nicht als ausländisches, sondern als inländisches Vermögen gilt und der inländischen KESt unterliegt (bei Stiftungen für Zinsen nicht 25 Prozent, sondern nur 12,5 Prozent).

derStandard.at: EU-Kommissar Kovács hat gemeint, die Frage des Bankgeheimnisses sei auch eine Frage der Moral. Was hat er damit gemeint?

Bruckner: Vielleicht meint er, dass jemand, der durch und durch moralisch ist, sich nicht vor dem Zugriff auf die Daten fürchten muss. (rb)

Nun denn.....

LG aus Wien

Rainer Dechet
_________________
Dechet & Ehimare

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1220 Wien
Austria

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