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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2319
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Verfasst am: 2.Okt 2005 15:38 Titel: Onlineportal vereinfacht Steuererklärung |
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Ab Januar können Unternehmen und Privatpersonen ihre Steuererklärung bundesweit komplett papierlos und ohne eigenhändige Unterschrift via Internet beim Finanzamt abgeben. Möglich wird dies durch das Onlineportal unter www.elster.de das vor kurzem für den Pilotbetrieb freigeschaltet wurde.
Auf dem Online-Portal, das zunächst in Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen getestet wird, kann die Steuererklärung direkt erstellt werden - ohne Installation der bereits weit verbreiteten Steuererklärungssoftware "Elster" auf dem eigenen Rechner. Die Browser-Lösung ermöglicht die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuererklärung und die Abfrage des Steuerkontos.
Vorher müssen sich die Nutzer jedoch bei der Finanzverwaltung registrieren. Für die zweifelsfreie Authentifizierung gibt es drei Sicherheitsstufen. Bei "Elster-Basis" wird das Zertifikat als Datei auf dem Rechner gespeichert. Ist der Rechner gegen elektronische Viren, Würmer und andere Computerschädlinge geschützt, ist auch das Zertifikat sicher - aber nur dann. Als höhere Sicherheitsstufe gibt es das Zertifikat als Chip in einem USB-Stick, der etwa 39 Euro kosten soll. Die höchste Sicherheit bietet die Chipkarte mit der digitalen Signatur.
Das Elster-Online-Portal ist die Voraussetzung für die weitere Digitalisierung der Finanzverwaltungen. In einem nächsten Schritt könnten dann auch Bescheinigungen - soweit sie überhaupt noch vorgelegt werden müssen - eingescannt und elektronisch mit der Steuererklärung übertragen werden. Später würden dann auch die Lohnsteuerkarten über das Internet verteilt. |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 5.Okt 2005 13:32 Titel: |
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tjo... grosser Humbug, den die Steuerverwaltung da angefangen hat.
Unausgereift, übereilt und unüberlegt.
"Kleine" Steuerpflichtige zu zwingen, sich einen PC/Internet/Computerkenntnisse anzueignen, ist schon eine Frechheit (vgl. Oma und Opa, die stpfl. vermieten).
Anlagen kann man immer noch nicht online mitschicken (zB Vorsteueraufteilung).
Und als Elster mal an einem 10. des Monats "down" war, hat die Verwaltung doch tatsächlich auf ihrer Seite gebeten, die VA's einen oder 2 Tage später zu schicken... LOL... Fristverlängerung per Website.
Weiteres "Übel" ist die fehlende Unterschrift. Jeder, wirklich jeder, kann eine USt-VA abschicken. Man benötigt nur die St.-Nr. - die ja auf jeder Rechnung angegeben sein muss.
Schön ist die elektronische VA allerdings für Buchführungshelfer etc... gell?
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 5.Okt 2005 20:07 Titel: Ich kann's nicht lassen... ;-) |
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Hallo cash-flow...
| cash-flow hat folgendes geschrieben:: |
Schön ist die elektronische VA allerdings für Buchführungshelfer etc... gell?
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Sie sind ja herzerfrischend...
Ich gebe folgendes zu bedenken:
Einerseits sieht das Berufsbild so aus...
http://www.bilanzbuchhalter.de/beruf.htm
andererseits werden in dem Moment, wo die Tätigkeit selbständig ausgeübt wird, Zwangsfesseln angelegt aufgrund des Steuerberatergesetzes, welches Sie sicherlich kennen und ich mir Ihnen gegenüber demzufolge die Texteinstellung verkneife.
(Für alle anderen: http://www.wilhelm-data.de/StBerG.pdf , dort speziell die §§ 6, Abs. 3 u. 4)
Vielleicht können Sie mir erklären, warum ich in Zeiten, in denen ich als Leiter FiRe mit Einzelprokura angestellt tätig war, den JA erstellen mußte, da aufgrund der Größenordnung derselbe zu prüfen war durch den WP, andererseits natürlich der prüfende WP nicht selbst den JA erstellen durfte...?
Diesen Widerspruch hat mir bis heute noch keiner plausibel erklären können...
Und kaum bin ich selbständig tätig, bin ich nur noch einen Dreck wert... (nicht in den Augen meiner Mandanten...!)
Ich darf - offiziell - dies nicht mehr und ich darf jenes nicht mehr...
Ich muß allerdings dazu sagen, daß meine Mandanten keine Pleitegeier sind und hinter jedem Mandant auch noch ein Steuerberater steht. Gott sei Dank solche, die Ihr Geschäft und Ihre Aufgabe verstanden haben und sich darüber im Klaren sind, daß in den Fällen, wo die Buchführung durch einen Dienstleister erledigt wird, selbstverständlich auch die U-St-VA von dort erledigt wird. Anders kann es in der Praxis auch nicht funktionieren...
Hinzu kommt die Frage, wen das letztlich interessiert...
Ich war gerade noch vor wenigen Wochen der Ansprechpartner bei einer Umsatzsteueraußenprüfung bei einem meiner Mandanten. Über meine Tätigkeit wurde offen gesprochen. Das ist dem FA sowas von egal...
Desweiteren war ich ebenfalls vor einigen Wochen Ansprechpartner bei einer regulären Lohnsteuerprüfung. Man vermisste dort mein Lohnkonto. Ein nettes Gespräch zeigte die Gegebenheiten auf. Ansonsten interessierte auch dieser Sachverhalt das FA nicht weiter...
Die einzigen, die es interessiert und u. U. Stunk machen, kommen ggflls. aus der Steuerberaterecke - so einfach ist das...!
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 5.Okt 2005 21:44 Titel: |
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Mein Smiley war genau deswegen gesetzt.
Unter das andere hätt ich eigentlich noch ein machen müssen. Aber ich denke, Sie haben meinen kleinen "Seitenhieb" so verstanden, wie er gemeint war...
Und: ja, ich kann Sie verstehen. Und ja, ich weiss, daß die Verwaltung eigentlich nichts dagegen hat. Und ich eher auch nicht. Richtig, der "Stunk" kommt aus der Stb/StBK-Ecke. War aber nicht mein Thema.
Auch nicht das "Selbstprüfungsverbot" der WP's.
Dazu könnten wir jetzt seitenweise schreiben/diskutieren... im nächsten Gesetzesentwurf steht dann wieder was drin... aber im beschlossenen Gesetz wieder nicht. |
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