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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 21.Nov 2006 4:24 Titel: Pflichtveranlagung - positive Einkünfte über 410 Euro |
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Pflichtveranlagung:
Nur bei positiven Einkünften über 410 Euro erforderlich
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wird das BFH-Urteil (BFH-Urteile vom
21.9.2006, VI R 47/05 und VI R 52/04) ausgehebelt und geregelt, dass eine
Steuererklärungspflicht für den Bürger und eine Veranlagungspflicht für
das Finanzamt nur dann besteht, wenn die positive Summe der Einkünfte ohne
Lohnsteuerabzug oder die Summe der positiven Einkünfte und Leistungen, die
dem Progressionsvorbehalt unterliegen, höher als 410 EUR ist (§ 46 Abs. 1
Nr. 1 EStG 2007).
Die Neuregelung gilt ab Verkündung des Gesetzes - und zwar auch für Jahre
vor 2006 (§ 52 Abs. 55j EStG 2007).
Quelle: Steuerlinks-Newsletter |
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