Ich habe einem Bekannten einen Privatdarlehen gegeben. Vor kurzen hat er Verbrauchernsolvenz angemeldet und ich habe die Bestätigung der Forderung vom Treuhänder. Nun die Frage:
Kann man diesen Totalverlust mit den Einkünften als Arbeitnehmer bei der Steuererklärung verrechnen. Also die Einkünfte um diesen Betrag verringern?
Ich habe auch noch ein Gewerbe als Nebentätigkeit laufen, was aber erst nach dem Datum des Privatdarlehens gegründet wurde.
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