| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
darkeyex Newbie
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 30.Sep 2005 17:09 Titel: Rechnungen ohne MwSt?? |
|
|
Hallo,
ich habe eine Frage: Ich besitze eine kleinere Intersetseite und nun möchte jemand regelmäßig jeden Monat Werbung buchen (für 50 EUR pro Monat). Da ich keinen Gewerbeschein habe, möchte ich keine Rechnungen MIT MwSt ausstellen. Wir sind jetzt so verblieben, dass ich ihm jetzt jeden Monat eine Rechnung ohne MwSt ausstelle. Meine Frage ist nun, ist sowas erlaubt? Könnte ich da irgendwie Probleme mit dem Finanzamt kriegen?
Eigentlich ist es doch nicht richtig Rechnungen ohne MwSt auszustellen, oder?
Wäre nett wenn mir jemand hier weiterhelfen kann...
Gruss aus Hamburg
Daniel |
|
| Nach oben |
|

|
P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
|
Verfasst am: 30.Sep 2005 18:39 Titel: Re: Rechnungen ohne MwSt?? |
|
|
Hallo Daniel,
das geht durchaus...!
S. hierzu den § 19, Abs. 1 UStG...
http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg04/p19.html
Weiterführende Informationen hier:
http://www.wilhelm-data.de/gruender-downloads.htm
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
| darkeyex hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,
ich habe eine Frage: Ich besitze eine kleinere Intersetseite und nun möchte jemand regelmäßig jeden Monat Werbung buchen (für 50 EUR pro Monat). Da ich keinen Gewerbeschein habe, möchte ich keine Rechnungen MIT MwSt ausstellen. Wir sind jetzt so verblieben, dass ich ihm jetzt jeden Monat eine Rechnung ohne MwSt ausstelle. Meine Frage ist nun, ist sowas erlaubt? Könnte ich da irgendwie Probleme mit dem Finanzamt kriegen?
Eigentlich ist es doch nicht richtig Rechnungen ohne MwSt auszustellen, oder?
Wäre nett wenn mir jemand hier weiterhelfen kann...
Gruss aus Hamburg
Daniel |
|
|
| Nach oben |
|
|
darkeyex Newbie
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 30.Sep 2005 18:54 Titel: |
|
|
Hallo,
danke für die Antwort!
Habe dazu noch eine kleine Frage: Muss ich am Ende des Jahres dem Finanzamt von diesen Einnahmen berichten? Sind wie gesagt nur 50 EUR pro Monat die ich verdiene...
Gruss
Daniel |
|
| Nach oben |
|
|
P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
|
Verfasst am: 30.Sep 2005 19:12 Titel: |
|
|
Nein Daniel...
| darkeyex hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,
danke für die Antwort!
Habe dazu noch eine kleine Frage: Muss ich am Ende des Jahres dem Finanzamt von diesen Einnahmen berichten? Sind wie gesagt nur 50 EUR pro Monat die ich verdiene...
Gruss
Daniel |
Sie müssen Ihrem FA nicht jeden Monat davon berichten...
Soll heißen, eine monatliche U-St-VA (Umsatzsteuervoranmeldung) ist nicht abzugeben, da Sie ja keine berechnen und demzufolge keine abzuführen haben.
Hinweis: Auf Ihren Ausgangsrechnungen ist unbedingt der Vermerk anzubringen:
umsatzsteuerbefreit gem. § 19, Abs. 1 UStG / Kleinunternehmerregelung
Es reicht aus, wenn Sie das mit Ihrer Jahres-Einkommensteuererklärung zusammen angeben. Dabei die Werbekosten nicht vergessen...
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
|
| Nach oben |
|
|
P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
|
Verfasst am: 30.Sep 2005 19:18 Titel: Sorry - Lesefehler...! |
|
|
Sie frugen nach der Meldung zum Jahresende - ich antwortete bezogen auf den Monat...!
Tut mir leid, habe die Größenordnungen verwechselt...!
Selbstverständlich sind diese Einkünfte zum Jahresende (wie auch von mir schon dargestellt) anzugeben...
FG PW
| Peter Wilhelm hat folgendes geschrieben:: |
Nein Daniel...
| darkeyex hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,
danke für die Antwort!
Habe dazu noch eine kleine Frage: Muss ich am Ende des Jahres dem Finanzamt von diesen Einnahmen berichten? Sind wie gesagt nur 50 EUR pro Monat die ich verdiene...
Gruss
Daniel |
Sie müssen Ihrem FA nicht jeden Monat davon berichten...
Soll heißen, eine monatliche U-St-VA (Umsatzsteuervoranmeldung) ist nicht abzugeben, da Sie ja keine berechnen und demzufolge keine abzuführen haben.
Hinweis: Auf Ihren Ausgangsrechnungen ist unbedingt der Vermerk anzubringen:
umsatzsteuerbefreit gem. § 19, Abs. 1 UStG / Kleinunternehmerregelung
Es reicht aus, wenn Sie das mit Ihrer Jahres-Einkommensteuererklärung zusammen angeben. Dabei die Werbekosten nicht vergessen...
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
|
|
| Nach oben |
|
|
cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
|
Verfasst am: 5.Okt 2005 13:21 Titel: |
|
|
Als Ergänzung:
Mit der USt ist es so in Ordnung. Als Text können Sie auch wählen "Kleinunternehmer iSd § 19 UStG"; das reicht.
Denken Sie dran, ihre Steuernummer anzugeben.
Sollten Sie jedoch Investitionsvorhaben haben - die Webseite erweitern usw. - können Sie auch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Heisst: USt in Rechnung stellen aber auch Vorsteuer ziehen.
Einkommensteuerlich ist die "Einkunftserzielungsabsicht" zu prüfen (was USt-lich nicht erforderlich ist). Ggf. sind Ihre Werbungskosten so hoch, dass gar keine Einkünfte vorliegen.
Daneben gibt es den "Härteausgleich" im § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG bei Einkünften unter € 410,00.
Aber alles im Einzelfall zu prüfen; nur als Anregung hier mal angeführt.
 |
|
| Nach oben |
|
|
P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
|
Verfasst am: 5.Okt 2005 19:30 Titel: |
|
|
User cash-flow,
freue mich, Sie auf diesem Wege kennenzulernen...
FG PW |
|
| Nach oben |
|
|
cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
|
Verfasst am: 5.Okt 2005 21:51 Titel: |
|
|
@ PW... dito.
Habe meist Ihre Posts/Topics nicht angerührt, weil Sie normalerweise recht treffend sind. Manchmal hau ich nur noch was drunter, weil es zZt sooooviel Möglichkeiten gibt - nahezu alles muss "im Einzelfall" geprüft werden.
Allein unter diese pauschale Frage nach einer Rechnung ohne USt hätte zB noch 13b gepasst...
 |
|
| Nach oben |
|
|
kicker2004 Newbie
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 4
|
Verfasst am: 6.Okt 2005 10:03 Titel: |
|
|
Hallo
hätte da mal eine Frage: Muß Ich als Gewerblicher Merwertsteuer auf porto und Versand verlangen.
Danke |
|
| Nach oben |
|
|
cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
|
Verfasst am: 6.Okt 2005 22:23 Titel: |
|
|
| kicker2004 hat folgendes geschrieben:: |
| Muß Ich als Gewerblicher Merwertsteuer auf porto und Versand verlangen. |
äh... kommt drauf an (immer gute Antwort).
Wenn es nur ein "durchlaufender Posten" ist, also Sie es nur für einen Dritten auslegen/bezahlen, danach weiterberechnen, dann nicht.
Wenn Sie so etwas als "Dienstleistung" anbieten, oder es ein Teil eines anderen Auftrages ist (zB sie fertigen Kataloge und versenden die), dann ja.
 |
|
| Nach oben |
|
|
ffbkdavid User gebannt
Anmeldungsdatum: 31.08.2003 Beiträge: 1467 Wohnort: Schweiz
|
Verfasst am: 6.Okt 2005 22:53 Titel: peter wilhelm professional tipps and tricks: |
|
|
darkeyex... sie sind ein wahrer glückspilz - denn:
mit den angaben von peter wilhelm können sie mit sicherheit auf festem boden weiterinternetlen... der mann ist buchhalter durch und durch und äusserst sich nur zu fachthemen, von denen er etwas versteht
wenn sie 'mal nen buchhalter brauchen (vielleicht bekommen sie ja gelegentlich einen 2. 50 euro-kunden und können damit ihren umsatz verdoppeln - pw ist die beste adresse, die sie ansteuern können
viel erfolg für ihre projekte
ffbkdavid |
|
| Nach oben |
|
|
cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
|
Verfasst am: 11.Okt 2005 0:55 Titel: |
|
|
danke, ffbkdavid
 |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|