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Rechnungspflicht bei Beratungstätigkeit?

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Vandenberg
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 9.März 2006 18:57    Titel: Rechnungspflicht bei Beratungstätigkeit? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Kurze Frage: Wenn ich freiberuflich als Personal Trainer oder Diät-Coach tätig bin und Kunden stundenweise betreue, muss ich dann Rechnungen schreiben oder reichen hierzu Quittungen, wie sie beispielsweise in der Fahrschule üblich sind?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichem Gruß

T. Vandenberg
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Prepaid Kreditkarte ohne Schufa
Vandenberg
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.März 2006 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Och Jungs, kommt. Ich weiß, dass solche Fragen für viele lächerlich sind, aber es ist nunmal nicht jeder ein Steuergenie. Ein simples "Ja" oder "nein" würde mir schon vollkommen reichen
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 292
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 16.März 2006 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

DIE Frage mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten, dürfte wohl unmöglich sein, oder?

Die Antwort liegt in § 14 UStG.

Gruß

Cob
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cash-flow
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 16.März 2006 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Cob hat folgendes geschrieben::
Hallo,

DIE Frage mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten, dürfte wohl unmöglich sein, oder?

Die Antwort liegt in § 14 UStG.

Gruß

Cob


jo... und § 32 UStDV



PS.: Lieber "Vandenberg"... bei einer "oder-Frage" mit Ja oder Nein zu antworten, ist etwas zuuuuu einfach... lol
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Vandenberg
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.März 2006 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bitte um Entschuldigung für diesen Faux Pas

Danke für die §, habe ich mir auch gleich mal angeschaut. Allerdings ist das Problem, dass ich ein einfacher Mann bin und mir das alles zu hoch erscheint.

Erneute Frage, diesmal ohne "oder" : Reicht es, wenn ich als Diätberater meinen Klienten beim Zahlungserhalt (i.d.R. bar nach erfolgter Beratung) eine Quittung schreibe?

O Ja O Nein O Vielleicht

Bin ich dazu verpflichtet, nachträglich eine Rechnung mit allen Angaben zu verschicken?

O Ja O Nein O Vielleicht

Heissen Dank
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Uygar
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 8
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 31.März 2006 0:19    Titel: nenene Antworten mit Zitat

Also ich würde dir einfach sagen mach es, ist das richtigste, da man sonst sich in deine Lage reinsetzen müsste, und in der Zeit, in der du die Texte hier geschrieben hast, hättest du 100 Rechnungen geschrieben .
Gib den Kunden/Patienten eine Rechnung und ich hoffe auch das du weißt wie eine Rechnung geschrieben wird, bzw. welche Punkte unbedingt drinstehen müssen.
(Pflichtangaben)


MfG
Koca Uygar; ARI GmbH
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