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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6272
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Verfasst am: 25.Aug 2006 16:23 Titel: Regierung geht gegen neue Steuersparmodelle vor |
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Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein Steuersparmodell gestoppt, das sie im vergangenen Herbst bei der Formulierung eines Gesetzes zur Verlustverrechnung übersehen hatte.
Beabsichtigt ist, dass die Finanzämter die Verluste aus neuen geschlossenen Fonds bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 nicht mehr akzeptieren. Dies hat das Kabinett mit dem Jahressteuergesetz 2007 beschlossen.
Gegen die Rückwirkung protestieren bereits Rechtsanwälte der betroffenen Banken. Ein Gutachten der Düsseldorfer Unternehmensteuerexpertin Johanna Hey bezeichnet es als verfassungswidrig, die Steuerstundung für das gesamte Jahr 2006 nicht zuzulassen: Allenfalls ab dem Datum des Kabinettsbeschlusses, also ab gestern, könne der Fiskus die Gesetzesänderung durchsetzen, heißt es in dem Gutachten.
Dem widerspricht die Bundesregierung. „Selbstverständlich hat das Bundesfinanzministerium diese Frage in verfassungsrechtlicher Hinsicht geprüft, mit dem Ergebnis, dass die vorgesehene so genannte unechte Rückwirkung verfassungsrechtlich zulässig ist“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD). Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so Hendricks, könnten Investitionen, die allein der Steuervermeidung dienten, „keinerlei Vertrauensschutz genießen“. Zudem habe der Gesetzgeber Ende vergangenen Jahres „hinreichend deutlich gemacht“, dass er Steuerstundungsmodelle nicht akzeptiere.
Nach der Kabinettsvorlage würden dem Staat allein aus den bisher bekannt gewordenen fünf Fonds für 2006 Steuereinnahmen von 685 Mill. Euro entgehen, wenn die Rückwirkung nicht verwirklicht werde. Die betroffenen Fonds, die unter anderem von der Deutschen Bank und einer australischen Bank angeboten werden, enthalten für den Anleger allerdings in der Regel eine Rückzahlungsklausel für den Fall von Gesetzesänderungen.
Das Steuerstundungsmodell lohnte sich nicht allein für Spitzenverdiener, sondern auch zum Beispiel für leitende Angestellte, die ihre Kapitalerträge zum Spitzensteuersatz versteuern müssen: Die Fonds kaufen Wertpapiere auf Kredit. Dem Anleger wird zusammen mit einem Disagio mehr als 200 Prozent Verlust zugewiesen, für die es nach bisherigem Recht sofort eine Steuererstattung geben würde. |
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