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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5852
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Verfasst am: 8.März 2008 19:35 Titel: Reparatur im Haushalt - Finanzamt beteiligt sich |
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Der Fernseher geht kaputt, die Waschmaschine streikt. Das ist ärgerlich.
Kleines Trostpflaster: An den fälligen Reparaturkosten kann sich das Finanzamt beteiligen – vorausgesetzt die Reparatur findet im Haushalt des Steuerzahlers statt.
Das Finanzamt beteiligt sich auch an Handwerkerrechnungen, die Steuerpflichtige für 2007 vorlegen können.
Wann das der Fall ist, regelt Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes – und ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26. Oktober 2007. Das Schreiben enthält eine lange Liste mit handwerklichen Tätigkeiten, die steuerlich geltend gemacht werden können. ... [mehr] |
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