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Rückerstattung von Abfallgebühren!

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gino
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.12.2003
Beiträge: 15
Wohnort: Stollberg

BeitragVerfasst am: 8.Jun 2005 9:01    Titel: Rückerstattung von Abfallgebühren! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal eine rechtliche Frage. Wer kann mir hier helfen?
Es geht um eine Forderung meinerseits, Rückforderung des Pauschalanteils für Abfallgebühren für eine Person.
Ich bezahle pauschal (im voraus) eine Grundgebühr für 6 Personen.
Eine Person arbeitet im Ausland, ist aber polizeilich, mit Hauptwohnsitz in Deutschland, gemeldet. Die Person kommt nur 2-3 mal im Jahr für ca. 3-5 Tage nach Hause.
Die Gebühren: - Grundgebühr pro Person 2,35 € x 12 Monate = 28,20 €

Meine Rückforderung wurde abgelehnt, weil lt. Abfallgebührensatzung ich zwar das Recht auf Gebührenrückerstattung habe, aber nur bis zum jeweiligen 31.03. für das vergangene Jahr.
Meine Forderung betrifft die Jahre 2003 und 2004.
Meiner Meinung nach kann es doch nicht sein, dass jemand Geld behält, wofür er keinerlei Leistung erbracht hat! (An das Finanzamt muss ich auch, über mind. 2 Jahre rückwirkend, zuviel erhaltene Zahlungen zurückzahlen!)
(So lang die Person in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, muss ich die Gebühren als Vorausleistung erbringen - lt. Abfallgebührenordnung.)
Meine Frage. Wie viel Jahre kann ich mein Geld zurück fordern, für Leistungen / Bereitstellungen, die ich nicht in Anspruch genommen habe?
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Dragan2005
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 38
Wohnort: HH

BeitragVerfasst am: 8.Jun 2005 10:03    Titel: Re: Rückerstattung von Abfallgebühren! Antworten mit Zitat

gino hat folgendes geschrieben::

Die Gebühren: - Grundgebühr pro Person 2,35 € x 12 Monate = 28,20 €


Wegen 28,20 € pro Jahr der ganze Aufwand ??


Hatte mal ähnliche Probleme mit Gewerbemülltonne, viel Schreibkram um nix. Dann einfach Büro aus der Gewerbeanmeldung gestrichen/geändert und Kopie der Kündigung des Mietvertrages geschickt ! Fertig.
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