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adma Newbie
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 34
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Verfasst am: 10.Jun 2005 11:07 Titel: STEUERERKLÄRUNG nicht abgegeben (seit 2000) = Konsequenzen? |
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Hi,
ich habe heute erfahren, dass mein Vater seit 2000 keine Steuererklärung mehr abgegeben hat. Er war 2001-1004 angestellt (Gehalt wurde bereits versteuert), seit 2005 arbeitslos (ALG I wird nicht besteuert).
Wie sieht es aus wenn er alle Steuererklärungen nachreicht ?
Muss er mit Konsequenzen seitens FA rechnen ?
Wenn ja , welche ?
kind regards |
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adma Newbie
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 34
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Verfasst am: 15.Jun 2005 11:32 Titel: |
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Hello,
hat niemand eine Antwort auf meine Frage ?
Nicht mal der Moderator des Rubrik : Steueroptimierung ?
kind regards
adma |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 15.Jun 2005 12:19 Titel: Re: STEUERERKLÄRUNG nicht abgegeben (seit 2000) = Konsequenz |
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| adma hat folgendes geschrieben:: |
Hi,
mein Vater ........ Er war 2001-1004 angestellt |
vor, oder nach der zeitrechnung?
nein schon klar, soll es heissen bis 10/04 oder 2004? |
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adma Newbie
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 34
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Verfasst am: 16.Jun 2005 8:31 Titel: |
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Hello frank neidzel,
Es wurde keine Steuererklärung seit dem Jahr 2001 (inkl.) mehr abgegeben,.
Also 2001, 2002, 2003 , 2004.
1.2001- 12.2004 Angestelltenverhältnis (Gehalt wurde bereits versteuert)
seit 1.2005 arbeitslos (ALG I wird nicht besteuert).
Mit welchen Konsequenzen muss mein Vater rechnen, falls er , wie von mir empfohlen, alle Steuererklärungen der vergangenen Jahren mit der 2004-er STe. abgibt ?
kind regards
adma |
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Powerfrau Newbie
Anmeldungsdatum: 11.06.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 16.Jun 2005 17:33 Titel: Steuererklärung |
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Hallo,
also 2004 kann dein Vater ja noch auf alle Fälle abgeben.
2003 auch.
Bei den Jahren davor, kommt es darauf an, ob dein Vater eine Pflicht- oder eine Antragsveranlagung ist.
D.h. hat deine Vater in diesen Jahren nur Arbeitslohn gehabt und sonst keine anderen Einkünfte wie z.B. Rente oder waren diese anderen Einkünfte unter 400 €, hatte er auch keinen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, keine Lohnersatzleistungen und wurde er nach Steuerklasse 1 besteuert, dann ist er nur ein Antragsfall.
D.h. er war nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, sondern konnte diese freiwillig tun.
Für die Jahre bis einschl. 2002 ist die Antragsfrist allerdings schon abgelaufen.
Du merkst das in der Regel daran, dass du kein Pflichtfall bist, wenn du vom Finanzamt keine Aufforderungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Zwangsgeldandrohungen oder sonstiges bekommst.
Die Erklärungen 2003 und 2004 kannst du noch abgeben, wenn du der Meinung bist, dass deine Vater eventuell eine Erstattung bekommt.
Grüße
Anke |
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adma Newbie
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 34
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Verfasst am: 26.Jun 2005 6:22 Titel: |
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Helo Anke,
wiem lautet Ihre email adresse ?
Ich hätte noch einige Fragen
kind regards
adma |
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Powerfrau Newbie
Anmeldungsdatum: 11.06.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 26.Jun 2005 11:42 Titel: E-mail-Adresse |
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Hallo,
stell mir deine Fragen lieber über das Forum.
Gruß
Anke |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 29.Jun 2005 9:19 Titel: Re: Steuererklärung |
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| Powerfrau hat folgendes geschrieben:: |
...
Du merkst das in der Regel daran, dass du kein Pflichtfall bist, wenn du vom Finanzamt keine Aufforderungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Zwangsgeldandrohungen oder sonstiges bekommst.
Die Erklärungen 2003 und 2004 kannst du noch abgeben, wenn du der Meinung bist, dass deine Vater eventuell eine Erstattung bekommt. |
Gute Anwort.
Zum "Pflichtfall": insbesondere merkt man dies, wenn einem ein Schätzbescheid in den Briefkasten geworfen wird (nebst Aufforderung zu zahlen und endlich eine Erklärung abzugeben).
2003 und 2004 kann man(n) einfach mal rechnen; dafür gibts genug Programme... Lohnsteuerhilfevereine und sogar Steuerberater.
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scode01 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.11.2005 Beiträge: 29 Wohnort: bei Düsseldorf
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Verfasst am: 5.Nov 2005 13:07 Titel: Nichtabgabe von Steuererklärungen |
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Hallo,
das Vorbeschriebene ist grundsätzlich richtig. In den Fällen bei denen evtl. eine Nachzahlung droht (z.B. weil dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einnahmen - wie Arbeitslosengeld etc. - in einem Jahr vorhanden waren oder erhebliche Zinseinkünfte erzielt wurden) wirkt die nachträgliche Abgabe der Steuererklärung wie eine Selbstanzeige.
Sofern der Sachverhalt dem Fiskus vor Abgabe der Steuererklärung noch nicht klar war UND eine evtl. Nachzahlung auch entrichtet wird, hat die Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung.
Gruß
scode01 |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 6.Nov 2005 1:25 Titel: Re: Nichtabgabe von Steuererklärungen |
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| scode01 hat folgendes geschrieben:: |
In den Fällen bei denen evtl. eine Nachzahlung droht (z.B. weil dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einnahmen - wie Arbeitslosengeld etc. - in einem Jahr vorhanden waren oder erhebliche Zinseinkünfte erzielt wurden) wirkt die nachträgliche Abgabe der Steuererklärung wie eine Selbstanzeige.
Sofern der Sachverhalt dem Fiskus vor Abgabe der Steuererklärung noch nicht klar war UND eine evtl. Nachzahlung auch entrichtet wird, hat die Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung. |
jo, nach über 4 Monaten einen alten Post hochbringen nutzt viel.
Insbesondere, wenn's die STEUGO deckt... LOL
Nebenbei: der gute Mann war bis 12.2004 angestellt (Lohnsteuerabzug), erst ab 1.2005 arbeitslos... also, wo ist das Problem mit Progression in 2001-2004? |
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