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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Verfasst am: 1.Mai 2008 21:36 Titel: Schärfere Steuerregeln - Verjährung von Steuerdelikten |
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Steuerhinterziehung soll nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums strafrechtlich künftig weitaus länger verfolgt und bestraft werden als bisher. Die Frist, innerhalb derer Steuerdelikte verjähren, soll auf zehn Jahre nach bislang fünf Jahre verdoppelt werden, teilte das Ministerium am Mittwoch auf Nachfrage von FOCUS Online mit. Diese Regelung sei im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für das Jahressteuergesetz 2009 vorgesehen. Mit der Fristverlängerung werden die Regeln für die strafrechtliche Verfolgung an die Abgabenordnung angepasst, wonach die Finanzämter hinterzogene Steuern im Einzelfall auch nach über zehn Jahren festsetzen und erheben können.
Steuerfahnder hatten einen solchen Schritt angesichts vieler unerledigter Fälle schon länger gefordert. Die Diskussion über eine Verschärfung des Steuerstrafrechts war vor allem nach einer bundesweiten Großfahndung nach unversteuerten Stiftungseinnahmen aus Liechtenstein in Gang gekommen, in deren Zusammenhang auch Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel in Verdacht des Steuerbetrugs geriet. Damit Steuerfahnder länger ermitteln können, soll auch die Verjährung der Verfolgung einer Steuerstraftat unterbrochen werden, wenn „dem Beschuldigten die Einleitung eines Bußgeldverfahrens bekannt gegeben oder diese Bekanntgabe angeordnet wird“, wie es im Gesetzentwurf heißt
... weiterlesen --- Focus |
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