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Schenkung ? Darlehn ? ... oder was würde Sinn machen ?

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MamboJambo
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.Jul 2005 11:19    Titel: Schenkung ? Darlehn ? ... oder was würde Sinn machen ? Antworten mit Zitat

Erst einmal ein freundliches "Hallo" an die Teilnehmer dieses wahrlich wertvollen Forums, welches ich nun fast die halbe Nacht über gelesen habe.

Auf meine nun folgende Frage habe ich jedoch leider keine wirklich zufriedenstellende Antwort finden können weswegen ich mich freuen würde, wenn mir evtl. der ein oder andere unter Ihnen einen kleinen Gedankenanstoss geben könnte. (Hoffe der Beitrag ist richtig einsortiert).



Ursächlich wäre folgender, selbstverständlich rein hypothetischer, Fall:

Nehmen wir an, jemand erwirbt als alleiniger Gesellschafter die Anteile einer GmbH, jedoch ist dessen regulärer Verdienst grundsätzlich so gering, daß die entsprechende Ablöse in Höhe der Einlage selbst bei geringsten Lebenshaltungskosten nicht selbst erbracht werden könnte.
Nun konnte jedoch betreffende Person die Einlage aus dem Hut zaubern und wurde entsprechend Eigentümer der GmbH.

Nehmen wir weiter an, diese GmbH erwirtschaftet keine ernstzunehmenden Gewinne und entsprechendermaßen erfolgt keine Ausschüttung. (Also erst einmal ein "Null-Geschäft").

Zu guter letzt kommt es nun nach einigen Jahren zu einer Buchprüfung (augenscheinlich aufgrund des GF, da dieser auf der "Abschussliste" des FA steht) und der Prüfer interessiert sich erstinstanzlich nur für die Eigentumsverhältnisse / Gesellschafterverträge u.dgl. und wird, wenn er nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, natürlich feststellen, daß da "irgendetwas" merkwürdig sein dürfte.

Wie wäre es nun plausibel darzulegen, daß der Gesellschafter die Einlage hat erbringen können ? Über eine/mehrere Schenkungen in unterschiedlicher Höhe, evtl. mit dem ein oder anderen Darlehn / Privatkredit ?

Darüber hinaus ließe sich die Problematik noch verschärfen, in dem der Gesellschafter - bereits als Eigner der GmbH - aufgrund mangelnder Geldmittel bspw. Prozesskostenbeihilfe bewilligt bekam. Daß der GS Eigentümer eine GmbH ist wurde vergessen zu erwähnen. - wäre dieses grundsätzlich relevant (siehe Gewinn/Ausschüttung = 0) ?


Wie wäre es (überhaupt) zu bewerkstelligen, daß der GS - gleichgültig was kommt - in der Konsequenz keine Probleme zu erwarten hat, da es die Herrschaften "eigentlich nur" auf den GF aufgrund "alter Geschichten" abgesehen haben ? (Die GmbH an sich hätte also eine blütenreine Weste).


Für jede Antwort oder jeden, wie erwähnt, Gedankenanstoss, wäre ich Ihnen mehr als dankbar !
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Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 31.Jul 2005 9:07    Titel: Märchen erfinden! Antworten mit Zitat

MamboJambo hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir an, jemand erwirbt als alleiniger Gesellschafter die Anteile einer GmbH, jedoch ist dessen regulärer Verdienst grundsätzlich so gering, daß die entsprechende Ablöse in Höhe der Einlage selbst bei geringsten Lebenshaltungskosten nicht selbst erbracht werden könnte.
Nun konnte jedoch betreffende Person die Einlage aus dem Hut zaubern und wurde entsprechend Eigentümer der GmbH.

Nehmen wir weiter an, diese GmbH erwirtschaftet keine ernstzunehmenden Gewinne und entsprechendermaßen erfolgt keine Ausschüttung. (Also erst einmal ein "Null-Geschäft").

Zu guter letzt kommt es nun nach einigen Jahren zu einer Buchprüfung (augenscheinlich aufgrund des GF, da dieser auf der "Abschussliste" des FA steht) und der Prüfer interessiert sich erstinstanzlich nur für die Eigentumsverhältnisse / Gesellschafterverträge u.dgl. und wird, wenn er nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, natürlich feststellen, daß da "irgendetwas" merkwürdig sein dürfte.

Wie wäre es nun plausibel darzulegen, daß der Gesellschafter die Einlage hat erbringen können ? Über eine/mehrere Schenkungen in unterschiedlicher Höhe, evtl. mit dem ein oder anderen Darlehn / Privatkredit ?


Wo hat der Gesellschafter denn tatsächlich die Mittel für die GmbH-Gründung her?
Solche Gedanken darf man sich nicht erst dann machen, wenn der buchprüfer vor der tür steht. Im Nachhinein einen Geldfluss zu konstruieren, der so nie stattgefunden haben kann, ist (fast) unmöglich.

Schwarzgeschäfte fliegen oft deshalb auf, weil die Leute nie genug kriegen. Das fängt damit an, dass ein Arbeitnehmer statt seiner regulären 216 Fahrten zum Arbeitsplatz (365 Tage - 104 Wochenenden - 16 Feiertage - 29 Urlaubstage) 230 Fahrten angibt.
Im nächsten Jahr sind es 240, weil das Finanzamt ihm geglaubt hat, und im übernächsten 250! Die Anzahl von 250 ist erklärungsbedürftig!

Was ich damit sagen will ist, es genügt nicht, ein Darlehen oder eine Schenkung zu behaupten. Auch der Zahlungsfluss muss nachgewiesen sein. Kein Mensch gibt heute 25.000 € in bar her. Als Kreditgeber erst recht nicht!
Und wenn doch, dann muss dieser Mensch vorher auf die Bank gehen und sich dieses Geld von seinem eigenen Bankkonto abheben, oder vorher sein Auto verkaufen, damit er flüssig ist.
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