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Schließfachsparen

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GoMoPa
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2448

BeitragVerfasst am: 10.Aug 2006 10:44    Titel: Schließfachsparen Antworten mit Zitat

Als kleine Variante, legal über die Schweiz die Zinsabschlagsteuer zu vermeiden, wird von einigen Schweizer Banken ein sogenanntes "Schließfachsparen" empfohlen.

Der Kunde, vornehmlich Ausländer, richtet sich ein Konto bei einer Bank in der Schweiz ein und überweist einen größeren Betrag. Mit dem Kapital wird in der Schweiz Gold gekauft, die Menge Goldes wird in einem Safe deponiert, der bei der Bank gemietet wurde. Danach wird das Bankkonto wird aufgelöst.

Das Vorgehen ist nach schweizerischem und deutschen Steuerrecht legal.
Jeder Deutsche hat das Recht, Gold in Zürich zu kaufen und es auch dort in einem Safe zu deponieren. Dem Finanzamt müssten solche Transaktionen allerdings bekannt gemacht werden. Besteht nun kein Vertragsverhältnis zwischen Bank und Bankkunde, nach Auflösung des obigen Kontos nicht mehr, kann die Schweizer Bank dem Kunden auch keine Bescheinigung mehr, etwa über den Inhalt seines Safes, für die deutsche Einkommenserklärung ausstellen.

Das deutsche Finanzamt wäre darauf angewiesen, dem Steuerzahler zu glauben (sofern er diese Transaktion gemeldet hat), dass dessen Gold im Safe schlummert. Da Gold keine Zinsen bringt und es in Deutschland keine Vermögensteuer mehr gibt, fallen auch keine zu versteuernden Erträge und Vermögensgegenstände an.

Der Safebesitzer könnte am heimischen Finanzamt vorbei sein Gold der Bank verpfänden, die dem Ausländer im Gegenzug einen Kredit einräumt, mit dem er dann beispielsweise Wertpapiere kaufen könnte. Es wäre ggf. darin Steuerhinterziehung zu sehen, wenn die Verpfändung und das Effektenkonto nicht dem Finanzamt gemeldet werden.
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