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Schutz gegen Gläubiger

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wudu100
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 38
Wohnort: münchen

BeitragVerfasst am: 16.Aug 2005 9:07    Titel: Schutz gegen Gläubiger Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe kein exakt passendes Forum gefunden, daher der Eintrag hier. Ich bin mit ca. 300TEuro verschuldet, wobei das Finanzamt mit ca. 200TEuro die grösste Forderung hat. Alles andere verteilt sich auf Banken u. priv. Gläubiger. Ich bin nun seit einigen Monaten arbeitslos und habe nun die Möglichkeit, auf Projektbasis zu arbeiten. Voraussetzung ist jedoch, dass ich ein Gewerbe auf meinen (!) Namen anmelde und auch offizieller Vertragspartner der betreffenden Firma bin (es war zunächst geplant, dass meine Frau mich als Angest. anmeldet und das offizielle Geschäft mit ihr gemacht wird, dies wird jedoch nicht akzeptiert). Problem ist nun, dass spätestens nach Anmeldung des Gewerbes bzw. Abgabe der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung das Finanzamt auf mich aufmerksam werden wird und versuchen wird, meine Einnahmen zu pfänden. Ich habe zwar im Mai 05 die E.V. neu abgegeben, aber wenn ein anderer Gläubiger Kenntnis von meinem neuen Status bekommt, werde ich die E.V. erneut abgeben müssen und dann kommt die Lawine ins Rollen und ich werde nicht mehr lange Herr der Dinge sein. Eine Privatinsolvenz kommt für mich nicht in Betacht, weil ich aus privaten Gründen mit dem pfändungsfreien Betrag nicht weiterkommen kann. Was kann ich nun tun, um mich gegen radikale Massnahmen zu schützen? Ich habe auch daran gedacht, eine "Ein-Mann-Limited" zu gründen. Aber ich weiss nicht, ob diese LTD dann als Vertragspartner für das Projekt akzeptiert wird. Hat jemand noch Hinweise, was ich tun könnte?? Vielen Dank!
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jonathan33
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 12.02.2004
Beiträge: 269

BeitragVerfasst am: 16.Aug 2005 9:58    Titel: Antworten mit Zitat

@ wudu100

Einen Partner suchen, der alles über seine Firma laufen lässt und dort anstellen lassen...
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wudu100
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 38
Wohnort: münchen

BeitragVerfasst am: 16.Aug 2005 10:22    Titel: Mailkontakt Antworten mit Zitat

Hallo, falls noch weitere Hinweise da sind, kann ich diese auch unter [E-Mail anzeigen] erhalten. Vielen Dank!
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acf24
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 38
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.Aug 2005 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

@wudu 100

Wenn Sie Regelinsolvenz anmelden, sind Sie erst mal die Vollstrecker los und in 6 Jahren sogar ganz schuldenfrei.

In dieser Zeit dürfen bzw. müssen Sie aber trotzdem Geld verdienen, auch als Selbständiger.

Am besten Sie stellen die Frage noch mal in der Rubrik „Insolvenz“ und hoffen, dass der User ThoFa Ihnen mehr sagen kann.
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 412
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2005 7:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Voraussetzung ist jedoch, dass ich ein Gewerbe auf meinen (!) Namen anmelde und auch offizieller Vertragspartner der betreffenden Firma bin

Das Sie offizieller Vertragspartner sein sollen finde ich verständlich. Das Sie dazu ein Gewerbe auf eigenen Namen benötigen kann ich nicht nachvollziehen. Man kann hierfür wohl eine Off-Shore Konstruktion einsetzen (vielleicht mal im entsprechenden Forum fragen). Die Idee ist dabei die selbe mit der Boris Becker seine Einnahmen in einem Gebiet mit niedriger Besteuerung anfallen ließ. Seine Vertragsparnter hatten ja auch ein Interesse daran, dass er persönlich die Werbemassnahmen durchführen würde und nicht irgendeine unbekannte Firma in irgendeinem Südseeparadis. Die Verträge wurden aber offiziell mit der Firma abgeschlossen. Zusätzlich gab es dann noch eine persönliche Verpflichtung von Hr. Becker diesen Auftrag persönlich auszuführen. Der Moderator des Forums ffkdavid wird Ihnen vermutlich helfen können.
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