Verfasst am: 19.Feb 2008 8:47 Titel: Schwarzgeld im Nachlass - beim Fiskus kommt Freude auf
Sichten die Erben Konto- und Vertragsunterlagen und stellen überraschend fest, dass sich im Nachlass unversteuertes Vermögen befindet, wird das für die Nachkommen fast immer teuer.
Denn die Steuernachforderung kann aufgrund der deutlich längeren Verjährungsfrist bei Hinterziehung für mindestens 13 Jahre nacherhoben werden, und zusätzlich werden auch noch Hinterziehungszinsen fällig.
Die belaufen sich pro Jahr auf immerhin sechs Prozent der hinterzogenen Steuern.
Insoweit müssen die Nachkommen in voller Höhe für die Sünden des Verstorbenen geradestehen, der Schwarzgeld in Konten oder Stiftungen jenseits der Grenze deponiert hat. ... [mehr]
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