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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 5.Jun 2005 9:13 Titel: Schweiz: Abschaffung der Pauschalbesteuerung? |
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Politikerin will an Schumis Millionen
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| An der Schweiz hat mich gereizt, daß ich ein vernünftiges Steuerabkommen aushandeln konnte. In Deutschland sind sie ja selber dumm, wenn sie mir kein Angebot machen und dafür gänzlich auf meine Steuergelder verzichten.“ |
So wurde Michael Schumacher (36) im Finanzmagazin „Cash“ zitiert, als er 1996 nach Vufflens-le-Château in die Schweiz zog. Ein paar Kilometer weiter in Gland baut sich der Formel-1-Star jetzt auf einem 144 000 Quadratmeter großen Grundstück am Genfer See eine neue Traumvilla.
Trotzdem könnte der Alpenstaat für Schumi bald seinen Reiz verlieren. Denn jetzt wollen die Schweizer dem siebenfachen Weltmeister, der jährlich geschätzte 70 Millionen Euro verdient, ans Geld. Sozialdemokraten und Grüne fordern die Abschaffung der sogenannten Pauschalbesteuerung.
Da Michael Schumacher in der Schweiz offiziell als arbeitslos gilt, kann er als Ausländer seine persönliche Steuer mit den Finanzbehörden aushandeln. Susanne Leutenegger Oberholzer (57), Abgeordnete der Sozialdemokraten und Kantonsrichterin im Nebenamt, will an Schumis Millionen. Sie hat eine Parlamentarische Initiative eingereicht, die sogenannte Besteuerung nach Aufwand aufzuheben.
Die Politikerin zu BILD am SONNTAG: „Im Herbst soll über diesen Vorstoß im Parlament abgestimmt werden. Es kann nicht sein, daß Michael Schumacher und andere reiche Ausländer von normalen Einkommensteuern befreit werden.“ Das ist gegenüber unseren Landsleuten ungerecht und gegenüber unseren Nachbarländern unfair.“
Cécile Bühlmann, Fraktionspräsidentin der Grünen im Schweizer Parlament, wird noch deutlicher: „Ich finde es skandalös, daß Leute wie Michael Schumacher nur einen Bruchteil der üblichen Steuern zahlen. Dies ist gegenüber dem kleinen Mann in unserem Land ein Hohn.“
In der Begründung der Parlamentarischen Initiative mit der Nummer 03.458 heißt es: „Die Steuer widerspricht eindeutig dem Grundgesetz, da bei der Besteuerung alle Einkommensteile zu erfassen sind.“
Auch andere deutsche Steuerflüchtlinge wie Radrennfahrer Jan Ullrich wären von der Gesetzesänderung betroffen. In Deutschland liegt der Höchststeuersatz bei 42 Prozent. Schumi müßte von seinem geschätzten Jahreseinkommen von 70 Millionen Euro rund 29 Millionen an Hans Eichel entrichten.
In der Schweiz zahlt Schumacher durch ein Pauschalabkommen nur einen Bruchteil davon. Die Summe dürfte unter drei Millionen Euro liegen. Kippt dieses Gesetz, gilt auch für ihn der Schweizer Steuersatz. Ein Steuerexperte aus Gland: „Der Höchstsatz der Bundessteuer liegt bei 11,5 Prozent. Für die Gemeinde und den Kanton Waadt müssen zusätzlich bis zu 30,3 Prozent Steuern abgeführt werden. Das macht zusammen 41,8 Prozent – fast genausoviel wie in Deutschland“
Und wie stehen die Chancen, daß die „Schumi-Sondersteuer“ gekippt wird?
Susanne Leutenegger Oberholzer, die mit den Grünen auf knapp 40 Prozent kommt: „Klar, wir verfügen nicht über die Mehrheit im Parlament. Durch den öffentlichen Druck hoffen wir aber auf Stimmen aus dem anderen Lager.“ |
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Trader Insider
Anmeldungsdatum: 28.10.2003 Beiträge: 931 Wohnort: Weesen
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Verfasst am: 6.Jun 2005 9:44 Titel: |
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Man beachte aus welcher Ecke dieser Vorstoss, nicht der erste dieser Art, kommt: Sozialdemokraten und Grüne! Offenbar glaubt man auch hierzulande mit dem Neidfaktor sowas durchdrücken zu können.
Die guten Leutchen scheinen aber zu vergessen dass Schumi und Co nicht in der Schweiz leben müssen. Kapital ist bekanntlich mobil und eine Villa kann man auch wieder verkaufen und wegziehen...
Ganz offensichtlich glauben die Sozialdemokraten auch hierzulande man könne ewig an der Steuerschraube nach oben drehen um die Staatseinnahmen zu erhöhen...
Ob Schumis Obulus gegenüber normalen Steuerzahlern fair ist, ist durchaus ein diskutables Thema. Nur - Steuerzahler wie er bringen diesen Gemeinden regelmässig schöne Einkünfte. Ich meine man sollte solche Steuerzahler nicht "verschrecken" (und ich bin nicht der einzige der so denkt).
Grüsse
Trader |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3335
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Verfasst am: 13.Jun 2007 11:03 Titel: |
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Degressive Steuertarife verfassungswidrig
Das Schweizer Bundesgericht hat degressive Steuertarife für nicht mit der schweizerischen Verfassung vereinbar erklärt. Wie es in dem am 01.06.2007 veröffentlichten Urteil heißt, verletzen degressive Steuertarife das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Allgemeines Rechtsgleichheitsgebot verletzt
Die seit Januar 2006 geltende Regelung des Kantons Obwalden sah ab Einkommen von 300.000 Franken (rund 180.000 Euro) und einem Vermögen von fünf Millionen Franken (etwa drei Millionen Euro) degressive Steuertarife vor. In der Urteilsbegründung heißt es, damit würden bestimmte höhere Einkommensgruppen privilegiert und zugleich das allgemeine Rechtsgleichheitsgebot verletzt. Dieses Prinzip lasse nur progressive und proportionale Steuertarife zu. Neben Obwalden gibt es in der Schweiz nur noch im Kanton Schaffhausen degressive Tarife, die nun beide Kantone aufheben müssen.
Quelle: Beck-Aktuell |
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CH-Consultant GoMo&Pa Werbepartner

Anmeldungsdatum: 29.09.2005 Beiträge: 52 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 14.Jun 2007 13:38 Titel: Die degressive Steuer ist tot - es lebe die Flat-Tax |
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Die degressive Steuer ist tot - es lebe die Flat-Tax
Das Bundesgericht hat nun definiert, dass eine degressive Steuer (d.h. je mehr zu versteuern ist, umso niedriger ist die prozentuale Steuerbelastung) nicht zulässig ist. Die Besteuerung hat sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu orientieren. Unbestritten bleibt weiterhin die Rechssituation, dass der Kanton den Steuertarif selbst bestimmt.
In Obwalden haben 86% des Stimmvolkes zugestimmt, die Steuer zu senken: Beim bisherigen "degressiven" Tarif galt ungefähr folgendes Modell: Bis zu einem Gewinn/steuerbarem Einkommen von CHF 300'000 stieg die Steuerbelastung auf rund 15%. Danach sackte sie wieder ab auf bis zu ca. 12%.
Obwalden hat nun angekündigt, eine Flat-Tax einzuführen. Die Belastung wird sich an den Zielen der letzten kantonalen Steuergesetzgebung orientieren (siehe oben).
| Zitat: |
Vorgehen des Kantons Obwalden nach dem Bundesgerichtsentscheid: Weitere Steuerentlastungen werden vorgezogen
Der Regierungsrat reagiert auf den Entscheid des Bundesgerichts vom 1. Juni 2007, welcher den geltenden Einkommenssteuer- und Vermögenssteuertarif aufgehoben hat, mit dem sofortigen Erlass eines Übergangstarifs für 2007, der dem Kantonsrat zur Genehmigung unterbreitet wird. Damit schafft der Regierungsrat Rechtssicherheit. Der Tarif enthält keine degressiven Elemente. Der Regierungsrat hält dabei an der Strategie einer attraktiven, wettbewerbsfähigen Einkommens- und Vermögenssteuer fest. Diese will er auch mit einer weiteren Steuergesetzrevision auf 2008, insbesondere zur weiteren Entlastung der unteren und mittleren Einkommen optimieren. |
Die Beschlussfassung des Kantons Obwalden finden Sie hier: ow.ch/de
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Grüsse aus der Schweiz
Thomas B. Steden
PS: Die Steuerpolitik der Kantone hat nichts zu tun mit den Sonderabkommen mit einigen HNWI's bezüglich Pauschalbesteuerung. Die Steuerpolitik der Kantone (wie z.B. im Fall Obwalden) zielt auf die Ansiedlung von Unternehmen ab. _________________ BAMAT Group
Seestr. 60
CH 6052 Hergiswil
Schweiz
Tel. 0041 / 41 / 534 78 69
Email: b.steden@bamat.com
Webseite: http://www.bamat.com |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 22.Aug 2007 7:32 Titel: |
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Wahlkampf 2007.
Es ist die Zeit der grossen Ankündigungen und Versprechen
von HENRY HABEGGER - Blick.ch
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Der Wirtschaftsverband Economiesuisse will Wirtschaft und Reiche weiter steuerlich entlasten. Finanzminister Hans-Rudolf Merz (FDP, 64) redet davon, die Bundessteuer, die vor allem die Reichen belastet, zu einer Flat Rate Tax mit Einheitssatz umzubauen. Versprechen über Versprechen werden im Wahlkampf gemacht. Auch die Parteien mischen wacker mit Projekten mit.
| Zitat: |
SVP: «Für alle die Steuern senken», lautet die verlockende neue Losung der Rechtspartei, die sich etwa für degressive Steuern oder Abschaffung der Unternehmenssteuern einsetzt. Neue Forderung: Die Mehrwertsteuer soll «bis 2010 um mindestens 1 Prozent» gesenkt werden.
Einschätzung: Die SVP fordert am aggressivsten die Senkung der direkten Steuern, wovon vorab die Reichen profitieren. Die Senkung der Mehrwertsteuer hilft Haushalten mit kleiner Kaufkraft nur wenig. |
| Zitat: |
SP lanciert ihre Steuergerechtigkeits-Initiative: Verbot von degressiven Steuern. Minimalsteuersätze in den Kantonen (22 Prozent für Einkommen über 250000 Franken). Zudem bekämpft die SP die Steuerprivilegien für reiche Ausländer und die Unternehmenssteuer-Reform .
Einschätzung: Traditioneller Einsatz gegen den neuen Trend, grosse Vermögen und Einkommen steuerlich zu entlasten. |
| Zitat: |
FDP lanciert ihre «Easy Swiss Tax», Steuererklärung auf einem Blatt, Abschaffen vieler Abzüge, Ersatz der Progression durch zwei oder drei Tarife. Neue «Kopfsteuern» von 200 Franken bis 800 Franken.
Einschätzung: In der Tendenz entlastet das Modell vor allem die Besserverdienenden und Vermögenden. Aber immerhin: Die FDP hat eine neue Idee lanciert. |
| Zitat: |
CVP will Kinder- und Ausbildungszulagen nicht mehr besteuern. Zulagen werden heute wie Einkommen behandelt. Die CVP ist für vereinfachte Steuermodelle, will die Progression aber beibehalten.
Einschätzung: Die CVP liefert im Unterschied zu ihren bürgerlichen Konkurrenten wenig Proklamation, dafür notabene in der Familienpolitik konkrete, pragmatische Lösungen. |
| Zitat: |
Die Grünen wollen den Steuerwettbewerb eindämmen und brachten dazu letztes Jahr ein neues Modell ins Spiel. Sie bekämpfen namentlich die Abschaffung der Progression.
Einschätzung: Klassische Steuerpolitik hat für die Grünen nicht erste Priorität. Sie wehren sich aber konsequent gegen Geschenke an die Reichen. |
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Wen wählen Sie? |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3335
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Verfasst am: 2.Okt 2007 5:37 Titel: |
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Die Steuererklärung auf einem Bierdeckel. Alle wollen es – ein bisschen. Oder doch nicht? Jetzt will die FDP ihrer «Easy Swiss Tax» mit einer Volksinitiative Nachdruck verschaffen
.... der Blick berichtet - hier |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6461
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Verfasst am: 11.Jul 2008 15:39 Titel: |
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Der Zürcher Regierungsrat will mit einer Revision des Steuergesetzes die Konkurrenzfähigkeit des Kantons Zürich im Steuerwettbewerb verbessern. Sowohl Spitzen- wie Wenigverdiener sollen weniger Einkommenssteuern zahlen müssen als bisher.
Abgeschafft wird gemäss dem am Freitag von Finanzdirektorin Ursula Gut präsentierten Entwurf die höchste Progressionsstufe bei der Einkommenssteuer («13er»). Die höchste Progressionsstufe wird bei 12 Prozent liegen, Einkommen ab rund 250'000 Franken (Alleinstehende) oder rund 350'000 Franken (Verheiratete) sollen neu zu 11 Prozent besteuert werden.
Dadurch werde bei sehr hohen Einkommen eine merkliche Verbesserung der Position des Kantons Zürich im interkantonalen Belastungsvergleich erreicht, hiess es an der Medienkonferenz. Die blosse Streichung der 13er-Stufe hätte dieses Ziel nicht erreicht.
Auf der anderen Seite der Skala wird die steuerfreie Einkommensstufe wesentlich erhöht. Die «Nullstufe» wird von 6700 auf 11'300 Franken (bei Verheirateten von 13'400 auf 22'600 Franken) angehoben. Zudem will der Regierungsrat die Kinderabzüge sowie die Kinderbetreuungsabzüge erhöhen, um Familien mit Kindern steuerlich zu entlasten.
Gemildert werden gemäss Gut auch Vermögenssteuertarife bei sehr hohen Vermögen. Die oberste Progressionsstufe von 3 Promille wird gestrichen. Neu kommen 2,5 Promille bei Vermögen über 2,225 Millionen Franken (beziehungsweise 2,3 Millionen bei Verheirateten) zur Anwendung. Ausgeglichen werden soll ferner die kalte Progression.
Vorgesehen ist ein Ausgleich der Teuerung für die Zeit von Ende 2001 bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision 2010. Diese Massnahme kommt allen Steuerpflichtigen zugute.Für den Kanton Zürich hat die geplante Steuerrevision Ausfälle von 300 Millionen Franken zur Folge. Mit entsprechend weniger Steuereinnahmen müssen auch die Gemeinden rechnen. Allein der Ausgleich der Kalten Progression macht fast die Hälfte aus.
Steuersenkungen für natürliche Personen und Reformen bei der Unternehmenssteuer sind auch im Kanton Freiburg geplant. Die Kantonsregierung beantragt dem Parlament, die Folgen der kalten Progression auszugleichen und weitergehende Verbesserungen bei den Sozialabzügen sowie bei den Einkommens- und Steuertarifen vorzunehmen, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
Zur Wahrung der steuerlichen Attraktivität sollen die Teilbesteuerung der Dividenden eingeführt und die Steuerbelastung bei der Liquidation von Unternehmen gemildert werden. Der Einnahmenausfall wird auf 24 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Die Reformen sollen Anfang 2009 in Kraft treten.
Quelle: nzz |
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