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Selbständig - Auftrag aus USA

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NaDa
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.März 2006 2:13    Titel: Selbständig - Auftrag aus USA Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:
Ich bin Selbständig, wohne Deutschland und werde wohl demnächst einen größeren Auftrag einer US Firma bekommen. Ich frage mich nun wie das steuerrechtlich alles abläuft und wie man das ganze noch anderweitig am Steuerschonendsten konstruieren könnte.
Steuerpflichtig bin ich ja dann in Deutschland (richtig?) und da es sich um eine US Firma handelt muss ich ja auch keine MwSt. ausweisen (richtig?). Ich besitze ein US Bankkonto auf das ich monatliche Schecks bekommen würde.
Meine Frage is nun was für Optionen ich habe das ganze möglichst Steuerschonend zu konstruieren. Eine Verlegung des Wohnsitzes Offshore (natürlich verbunden mit Aufgabe meiner jetzigen Wohnung, etc.) wäre wohl eine Möglichkeit.
Welche anderen Möglichkeiten habe ich noch?

Danke,

NaDa
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NaDa
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.März 2006 2:41    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht noch ein Nachtrag hierzu:
Ich benötige das Geld das ich mit diesem Auftrag verdiene nicht um meine Lebenkosten zu begleichen und würde es daher am liebsten anlegen. Wäre es daher z.B. eine Möglichkeit eine Offshore Firma zu gründen, welche das Geld investiert?
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luckie
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 106
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 17.März 2006 9:50    Titel: Antworten mit Zitat

@ NaDa
als erstes würde ich an Ihrer Stelle mal den Geldeingang sichern. Wenn die Ware in der USA ist, dann haben Sie einen schlechten Zugriff darauf. Normalerweise laufen Auslandsgeschäfte über LC. Sprechen Sie mal mit Ihrer Bank.

MfG

Luckie
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NaDa
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.März 2006 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nicht das Problem, ich habe mit den Auftragsgebern seit langer Zeit ein sehr gutes Verhältnis und es handelt sich hier um die Entwicklung von Software
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us-corporation.org
.


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 159
Wohnort: Miami Beach

BeitragVerfasst am: 23.März 2006 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

@Nada...
wieso lassen Sie nicht alles in den USA erstmal? Gründen Sie doch eine US-Gesellschaft und rechnen Ihren Auftraggeber alles über ihre US-Firma laufen?

Wenn Ich Ihr Interesse geweckt haben sollte, melden Sie sich doch einfach bei uns.
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 29.März 2006 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hi NaDA!

Also wenn Sie den Anregungen der anderen folgen wollen, hab ich nix dagegen... *gg*

Wenn Sie jedoch in Deutschland bleiben, ist die Sache dem Grunde nach erstmal (umsatz-)steuerbar. Und dann müssen Sie auch "MwSt" ausweisen; deutsche. Sofern Sie hier keine MwSt ausweisen müssen, sollten Sie davon ausgehen, dass Sie die US-MwSt berechnen müssen und sich ggf. dort als Unternehmer zwecks Umsatzsteuererklärung registrieren müssen...

Irgendwo ist es immer steuerpflichtig - aber manchmal ja auch steuerfrei.

Somit ist die Frage, was sie in Rechnung stellen. Eine Lieferung wohl nicht, das es sich offensichtlich um die "Entwicklung von Software" handelt. Mithin eine "sonstige Leistung".

Hier kommen wir zu § 3a UStG... und wenn Sie dann eins von denen

1. die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten;
4. die Datenverarbeitung;
5. die Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen;
12. die sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation;
14. die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen;

machen, liegt gem. Abs. 3 der Ort der Leistung "wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt" - in den USA. Also nicht in D steuerbar.
Bleibt nur die USA-Seite zu prüfen...

Na denn... viel Glück.
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