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rsteinert Newbie
Anmeldungsdatum: 11.05.2004 Beiträge: 4
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Verfasst am: 15.Okt 2004 18:53 Titel: Sofort höheres Nettoeinkommen für Angestellte |
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Anfang der Woche habe ich von einem "Wirtschaftsunternehmen" einen Anruf bekommen. Angeblich wollen die es mir möglich machen ca. 100 - 200 € netto mehr pro Monat auf mein Gehaltskonto zu bekommen, also ein deutlich höheres Nettoeinkommen. Es soll sich dabei nicht um eine Versicherung oder ein Verkauf von irgendwelchen Geldanlagen handeln (Abschreibung). Ich muss NICHTS bezahlen, bekomme aber mehr Geld! Natürlich haben die mir nicht gesagt um was es sich handelt aber ich bin dann schon neugierig geworden und habe mal einen Termin vereinbart.
Wer kann mir sagen um was es bei einer solchen Sache gehen könnte?
Verschwende ich meine Zeit, wenn ich den Termin warnehme?
Danke für Eure Antworten! |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 15.Okt 2004 19:29 Titel: Re: Sofort höheres Nettoeinkommen für Angestellte |
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Hallo...
| rsteinert hat folgendes geschrieben:: |
Anfang der Woche habe ich von einem "Wirtschaftsunternehmen" einen Anruf bekommen. Angeblich wollen die es mir möglich machen ca. 100 - 200 € netto mehr pro Monat auf mein Gehaltskonto zu bekommen, also ein deutlich höheres Nettoeinkommen. Es soll sich dabei nicht um eine Versicherung oder ein Verkauf von irgendwelchen Geldanlagen handeln (Abschreibung). Ich muss NICHTS bezahlen, bekomme aber mehr Geld! Natürlich haben die mir nicht gesagt um was es sich handelt aber ich bin dann schon neugierig geworden und habe mal einen Termin vereinbart.
Wer kann mir sagen um was es bei einer solchen Sache gehen könnte?
Verschwende ich meine Zeit, wenn ich den Termin warnehme?
Danke für Eure Antworten! |
nöö, Sie verschwenden nicht Ihre Zeit
Hören Sie sich das ruhig mal an...
Um was es sich handeln könnte...?
Nun, um einen alten Hut...!
http://www.akademischerdienst.de/ga_geno01.html
Zurück an den Anfang und eine Erklärung...
Das deutsche EStG (Einkommensteuergesetz) ist so aufgebaut, daß eine mögliche Steuerersparnis immer geringer ist als die geltend gemachten Ausgaben! - DAS IST FAKT! Die eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht...!
Ausnahme... : Förderbeträge im Rahmen des § 17 Eigenheimzulagengesetz. Die damit einhergehenden Risiken wollen Sie aber bitte auch zur Kenntnis nehmen...
http://www.akademischerdienst.de/ga_geno02.html
Würde mich freuen, wenn Sie zu gegebener Zeit mitteilen könnten, ob es sich um dieses Modell handelt...
Freundliche Grüße |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 15.Okt 2004 19:52 Titel: |
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Es kann sich natürlich auch um eine sogenannte steueroptimierte Finanzberatung handeln, mit der mehrere Finanz-MLM-Vertriebe auf Kundenfang gehen.
Hier wird die steuerliche Seite des Kunden überprüft, so daß diesem im Rahmen eines Antrags an das Finanzamt, monatlich weniger Steuern abgezogen werden. Etwa 100,-- 600,-- € sollten da monatlich schon frei werden, die dann aber für irgendwelche Finanzanlagen genutzt werden sollten. Klar, daß der Kunde im Folgejahr keinen Lohnsteuerausgleich zu machen braucht.
Mit den besten Wünschen, Browser |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 15.Okt 2004 20:25 Titel: Meine Güte... |
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Was bin ich nur für ein armseliger Loser...
| Browser hat folgendes geschrieben:: |
Es kann sich natürlich auch um eine sogenannte steueroptimierte Finanzberatung handeln, mit der mehrere Finanz-MLM-Vertriebe auf Kundenfang gehen.
Hier wird die steuerliche Seite des Kunden überprüft, so daß diesem im Rahmen eines Antrags an das Finanzamt, monatlich weniger Steuern abgezogen werden. Etwa 100,-- 600,-- € sollten da monatlich...? schon frei werden, die dann aber für irgendwelche Finanzanlagen genutzt werden sollten. Klar, daß der Kunde im Folgejahr keinen Lohnsteuerausgleich zu machen braucht.
Mit den besten Wünschen, Browser |
Klar, ich entschuldige mich, daß ich mich überhaupt zu Worte gemeldet habe...
Wow...! Bis zu € 600,-- per Monat - und dann keinen Lohnsteuerjahresausgleich!!! mehr durchführen müssen...?
Super...! Hier scheint es einige Missverständnisse zu geben zwischen den Begrifflichkeiten des Lohnsteuerjahresausgleiches und der Einkommensteuererklärung...? Wie dem auch sei... Es ist nicht an mir, solche Fehlinformationen hier richtig zu stellen...
In diesem Sinne und weiterhin frohes Schaffen...
Freundliche Grüße |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 15.Okt 2004 20:38 Titel: |
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Hallo Peter Wilhelm.
Vielleicht bin ich es ja, der sich entschuldigen muß, weil ich überhaupt etwas unkonzentriert (müde) geantwortet habe. Aber definitiv weiß ich, daß Finanzvertriebe von einem um monatlich um 100,-.- bis 600,-- (je nach Einkommen), höheren Einkommen nach deren Steueroptimierung ausgehen. Deshalb können diese Kunden im Folgejahr selbstverständlich nicht mehr auf große Steuerrückzahlungen hoffen.
Und diese monatlichen Mehreinahmen sollen für Kapital-Investitionen verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen, Browser |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 15.Okt 2004 20:48 Titel: |
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Hallo!
| Zitat: |
| Es ist nicht an mir, solche Fehlinformationen hier richtig zu stellen... |
An wen ist es denn, Peter? |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 15.Okt 2004 22:53 Titel: naja... |
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Guten Abend @ all...
| Zitat: |
Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben und was ist der Unterschied zum Lohnsteuerjahresausgleich
Abgabepflicht:
Gem. § 25 Abs. 3 EStG ist der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. In manchen Fällen entfällt jedoch eine Abgabepflicht. Diese Erleichterungen beruhen zum einem auf der Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte sowie auf der Art der Einkünfte.
Nach § 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) muss ein lediger Steuerpflichtiger eine Steuererklärung nur abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 7.271 Euro (für 2002) betrug ODER die Einkünfte auch teilweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind und eine Steuererklärung gem. § 46 EStG abzugeben ist.
§ 46 Abs. 2 EStG besagt: "Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, ..." es folgt eine abschließende Aufzählung:
- andere Einkünfte über 410 Euro
- steuerfreie Einnahmen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen über 410 Euro
- wenn auf Lohnsteuerklasse VI gearbeitet wurde
- wenn ein Beamter nicht das ganze Jahr Beamter war und auch andere Einkünfte bezog
- wenn Ehegatten die Steuerklassenkombination III / V gewählt haben
- wenn zusätzliche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wurden
Antragsveranlagung:
Auch wenn eine Steuererklärung gem. oben genannter Vorschriften nicht abgegeben werden muss, kann es sinnvoll sein eine Steuererklärung freiwillig abzugeben. So etwa wenn verschiedene Monatsbruttolöhne dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurden, wenn im Jahr nur zeitweise Einkünfte vorlagen, wenn Pauschbeträge nachweislich überschritten werden (Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen).
Diese sogen. Antragsveranlagung ist der ehem. Lohnsteuerjahresausgleich.
Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber:
Dies ist keine vollwertige Einkommensteuererklärung, da der Arbeitgeber nur bestimmte Nachteile ausgleichen darf. Der Ausgleich beruht zu großem Teil darauf, das mit der Dezemberlohnrechnung die Monatsbrutto zu einem Jahresbrutto zusammengefasst werden und überprüft wird ob die Lohnsteuer laut Jahrestabelle geringer ausfällt. Dies ist vor allem bei Arbeitern interessant, welche monatliche schwankende Bruttolöhne haben. Trotz Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber kann eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung (s.o.) gegeben sein. Ebenso ist eine Antragsveranlagung möglich, da nur das Finanzamt z.B. zusätzliche Werbungskosten in Abzug bringen kann. |
Vorgenannter Text ist im Net selbstverständlich wiederzufinden...
Ein jeder sieht das aus einem anderen Blickwinkel...
Wie ich in vorheriger Nachricht schon schrieb, orientiert sich eine mögliche Steuerersparnis grundsätzlich am zu versteuernden Einkommen.
Lassen Se uns hierzu ein Beispiel betrachten:
http://www.wilhelm-data.de/VMV\Musterlohn.jpg
Wie bitte also, soll ein normaler Arbeitnehmer im Monat also bis zu € 600,--/Monat an Lohnsteuer sparen, wenn er gar nur € 331,-- pro Monat bezahlt?
Es gehört sicherlich schon eine Menge dazu, pro Monat Lohnsteuern in bezeichneter Größenordnung zu sparen...
Freundliche Grüße |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 16.Okt 2004 5:42 Titel: |
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Moin Peter!
Fühltest du dich also doch berufen ...
Vielen Dank, mein Lieber! |
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Browser .
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 2016
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Verfasst am: 16.Okt 2004 9:21 Titel: |
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Hallo Peter Wilhelm
Sehen Sie meinen zweiten Beitrag als Korrektur an.
Darüber hinaus gibt es auch unterschiedliche Einkommen, so daß der eine weniger, der andere mehr Steuern bezahlt. Bei demjenigen, der höhere Steuern bezahlt, kann auch mehr zurückerstattet werden.
Sie sind doch nicht aus irgendwelchen Gründen aüber mich verärgert?
Mit den besten Wünschen, Browser |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 16.Okt 2004 15:00 Titel: ;-) |
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Hallo Browser...
| Browser hat folgendes geschrieben:: |
Hallo Peter Wilhelm
[.....]
Sie sind doch nicht aus irgendwelchen Gründen aüber mich verärgert?
Mit den besten Wünschen, Browser |
In keinster Weise! Ich denke, das wissen Sie auch...
Freundliche Grüße |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 16.Okt 2004 15:18 Titel: Ach wäre es schön... |
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Ach wäre es schön, wenn vom Brutto-Einkommen nur Lohnsteuern abgezogen würden....
In der Differenz zwischen Brutto und Netto gibt es aber noch so einige andere Positionen. Eine davon heißt Krankenversicherung.
Egon Muster, StKl I, 3.487,50 € brutto, Wohnort NRW, kirchensteuerpflichtig
Krankenkassenbeitragssatz 15,3 %
Netto-Gehalt: 1.867,14 €
mtl. LV: 200 €; effektives Netto: 1.667,14 €
Nach "Optimierung"
Krankenkassenbeitragssatz 12,9 %
Umwandlung der 200 € LV in bAV, AN übernimmt Pauschalsteuer
Netto-Gehalt: 1.749,48 €
Differenz: 82,34 € im Monat entspricht 988,08 € p.a.
Gleichzeitig schaut man sich dann die anderen laufenden Versicherungsverträge an.
In den meisten Fällen liegt hier auch noch ein Einsparpotential.
Das gleiche gilt für die Vermögenswirksamen Leistungen.
Da kommen dann ganz schnell schon beträchtliche Beträge zusammen.
Und dann kommt der Clou: "Lieber Herr Muster, Sie sind ja bisher auch mit
Ihrem Geld ausgekommen. Was ich Ihnen jetzt eingespart habe, das könnten
Sie doch in Fond / LV / RV / BSV... anlegen. Dient doch nur Ihrer Zukunftssicherung
(und meiner Provision)." |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 16.Okt 2004 15:43 Titel: RE: Ach wäre es schön... |
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lol...
Fast richtig erkannt, Herr Moeller...
| Zitat: |
| Es soll sich dabei nicht um eine Versicherung oder ein Verkauf von irgendwelchen Geldanlagen handeln (Abschreibung). Ich muss NICHTS bezahlen, bekomme aber mehr Geld! |
Aber...
es soll doch tatsächlich keine Zahlung zu leisten sein...?
Freundliche Grüße |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 13.Nov 2004 18:15 Titel: was war denn jetzt? |
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was ist denn jetzt bei der sache rausgekommen?
ich empfehle, mit dem chef, der lohnbuchhaltung und dem steuerberater des chefs mal einen blick in die 69 nummern des § 3 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p3.html zu werfen und die gehaltserhöhungen entsprechend umzuwandeln.
z.b § 3 nr. 45 estg ist interessant! aldi verkauft jetzt zu weihnachten neue pc. im endeffekt ist es egal, ob pc und handy bei mir zu hause mir gehören oder meinem chef, solange ich sie steuerfrei nutzen kann und er die kosten hierfür trägt. |
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