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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5851
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Verfasst am: 11.März 2008 16:04 Titel: Sonderbesteuerung: "Tagessteuer" 25 Euro |
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Prostituierte werden nach einem Sonderverfahren besteuert. Das empfinden sie als diskriminierend.
Ein Gespräch mit Rosina Juanita Henning
Interview: Gitta Düperthal
Prostituierte werden Ihrer Meinung nach durch eine Sonderbesteuerung diskriminiert, wogegen Sie in Frankfurter Bordellen 222 Unterschriften gesammelt haben. Warum das?
Steuern zahlt zwar niemand gerne, wir meinen jedoch, daß auch Prostituierte Abgaben entrichten sollten. Gerade für Migrantinnen ist das von Vorteil: Sie können eine eigenständige und unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen und ihre Familien nachziehen lassen. Was jedoch nicht in Ordnung ist, das ist die besondere Form dieser Steuer. Es kann doch nicht sein, daß der Vermieter im Bordell dazu herangezogen wird, von den Frauen eine Tagespauschale von 25 Euro einzubehalten und an das Finanzamt weiterzuleiten! So ist es nämlich im »Düsseldorfer Verfahren« vorgesehen, das bundesweit auf dem Wege ministerieller Erlasse eingeführt werden soll. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel drei des Grundgesetzes.
Wieso empfinden Sie das als Diskriminierung?
Diese besondere Form der Besteuerung gibt es in keinem anderen Berufszweig. Nur im sexuellen Dienstleistungssektor wird ein solches Blockwartsystem etabliert. Würden Sie etwa Ihrem Wohnungsvermieter das Geld für das Finanzamt anvertrauen? Aber im Rotlichtmilieu ist so etwas möglich: Vermieter werden genötigt, die Prostituierten hinsichtlich ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen zu kontrollieren. Weigern sich die Frauen, an diesem Verfahren teilzunehmen, müssen sie den Bordellbetreibern ihren vollen Namen und die Adresse mitteilen. Den Frauen unterstellt man, sie wären zu doof, ihre eigene Steuererklärung auszufüllen.
Was denken die Frauen über diese Steuer?
Sie kennen dieses System aus anderen Städten in Baden-Württemberg, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie in Berlin. Dort erhalten sie im übrigen von den Betreibern oft nicht einmal Quittungen über die Steuerzahlung. Sie haben also keine Kontrolle darüber, was mit ihrem Geld passiert. Seit vergangenem Jahr ist dieses Vorgehen auch in Hessen geplant.
Solange aber der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) die Prostitution als rechts- und sittenwidrige Tätigkeit einordnet, wird man Prostituierte nicht überzeugen können, »ein anerkannter Teil dieser Gesellschaft« zu sein und Steuern zu zahlen. Die Frauen lehnen das u. a. auch mit dem Einwand ab, 25 Euro seien zuviel, weil an manchen Tagen nur wenige Freier kämen. Nach Abzug der Steuer bleibe kaum etwas übrig. Es gibt zudem Frauen, die nur Teilzeit arbeiten, was überhaupt nicht berücksichtigt wird.
Was bezweckt die Bundesregierung Ihrer Meinung nach mit dieser Sonderbesteuerung?
Sie erhofft sich wohl, Steuergeschenke, die sie an anderer Stelle der Großindustrie macht, durch solche Winkelzüge bei den Kleinen wieder hereinzuholen. Ausschlaggebend ist eine Schätzung des Bundesrechnungshofes von 2003, die bei rund 400000 Prostituierten in Deutschland einen Jahresumsatz von sechs Milliarden unterstellt. Keine dieser Zahlen ist jedoch empirisch gesichert.
Was wollen Sie unternehmen, wenn Ihre Kritik nicht gehört wird?
Ich kann mir gut vorstellen, daß die Frauen an diesem Verfahren nicht teilnehmen. Schauen wir uns doch mal an, wie der Bundesfinanzhof am 22. Dezember 2006 gegenüber einem Bordellbetreiber geurteilt hat, der keine Steuern einziehen wollte: Da wurden gleich behördliche Schikanen eingeleitet. Sein Etablissement wurde von der Steuerfahndung mehrfach im Beisein von Polizeibeamten aufgesucht, um die Frauen nach Namen, Anschrift, Aufenthaltsdauer und Tätigkeitsumfang zu fragen. Auch ihre Kunden wurden in diese Befragung einbezogen. Von Freiwilligkeit kann also keine Rede sein. Wir werden uns schon zu wehren wissen!
Rosina Juanita Henning ist Sozialarbeiterin und in Frankfurt/Main in der Interessenvertretung von Prostituierten, dem gemeinnützigen Verein Dona Carmen, tätig |
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