Ich habe eine Frage. Ich habe vor eine Limited mit Zweigniederlassung in D anzumelden. Die Limited hat dann vorraussichtlich 3 Mitarbeiter.
Mich als Geschäftsführer
Den Secretary
Und nochmal einen Mitarbeiter
Da ja die limited dann hier in D wie eine GMBH behandelt wird heißt dass das ich (Geschäftsführer) und Secretary angestellte sind.
Es gibt ja bekannlich das Gesetz der geringfügig entlohnte Beschäftigten (400 EUR). In dem Steht dass der Arbeitgeber (indemfall die LTD) eine Pauschale von 25% für die Sozialversichrung abgeben muss. Und ich habe kürzlich auch gelesen dass es kein Zeitlimit für die Arbeit gibt. D.h dass der Mitarbeiter 40 Std in der Woche arbeiten darf.
Nun zu meiner Frage.
Kann ich den bei jedem Arbeiter 400 EUR Lohn eintragen und dann für jeden 100 EUR sozialversicherung bezahlen?
Ist dann der Mitarbeiter mit Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc... auch versichert oder nicht?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.