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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6453
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Verfasst am: 15.Sep 2006 17:37 Titel: Spanischer Steuerberater ausgebremst |
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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat einem spanischen Steuerberater mit dem Titel „Asesor Fiscal“ verboten, ohne entsprechende Eignungsprüfung von seiner inländischen Niederlassung aus geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen in Deutschland zu betreiben.
Die Begründung der Mainzer Richter ist eindeutig: Es sei nicht gemeinschaftswidrig, dass die Bundesrepublik Deutschland vom Kläger für seine steuerberatende Tätigkeit als „Asesor Fiscal“ im Inland nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes eine Eignungsprüfung verlange.
Die Richter wiesen auch das Argument des Klägers zurück, er würde duch die Anforderungen an die Steuerberatertätigkeit in Deutschland diskriminiert und berief sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der europäischen Union. Das sahen die Mainzer Richter allerdings grundlegend anders. Von Diskriminierung könne keine Rede sein, heißt es im Urteil. Die Eignungsprüfung werde von allen EU-Ausländern verlangt, die als in einem anderen Mitgliedsland ausgebildete „Steuerberater“ im Inland dauerhaft steuerberatend tätig werden wollten.
Auch gegenüber Inländern sei dies übrigens nicht diskriminierend, weil diese grundsätzlich die Steuerberaterprüfung ablegen müssten, um im Inland überhaupt als Steuerberater tätig werden zu können. Hinzu komme, dass die Eignungsprüfung aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sei. (Az.: 5 K 1046/06). |
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