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Spekulationsfrist: Achten Sie auf den steuerlichen Anschaffu

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GoMoPa
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2367

BeitragVerfasst am: 23.Jun 2006 9:12    Titel: Spekulationsfrist: Achten Sie auf den steuerlichen Anschaffu Antworten mit Zitat

Wenn Sie Geld angelegt haben, sind Sie im Visier des Fiskus. Der möchte nämlich an Ihrer Wertschöpfung teilhaben, indem er Steuern auf Gewinne erhebt. Ob diese aber wirklich fällig werden, ist von der so genannten Zwölfmonatsfrist abhängig. Verkaufen Sie eine Geldanlage vor dem Ablauf von zwölf Monaten, müssen Sie den Kurs- oder Wertzuwachs voll mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz versteuern, es sei denn, Sie bleiben unter der Freigrenze von 512 Euro pro Person und Jahr.

Für die Besteuerung gilt der Anschaffungszeitpunkt Ihrer Wertpapiere. Das ist eben meist nicht der Tag, an dem die Wertpapiere in Ihr Depot eingebucht werden. Wenn Sie nicht aufpassen, kann Sie das bares Geld kosten, wenn das Finanzamt zum falschen Zeitpunkt seinen Anteil fordert. Deshalb sollten Sie immer prüfen, ob die richtige Frist angesetzt wurde:

Bei Aktienanleihen ist steuerlich gesehen der Tag entscheidend, an dem laut den Emissionsbedingungen die Aktie geliefert wird. Bonusaktien gelten steuerlich schon dann als angeschafft, wenn die Aktiengesellschaft die Ausgabe beschließt. Bei Wandelanleihen gilt die Aktie dann als angeschafft, wenn das Wandlungsrecht ausgeübt wird.

Bei Discountzertifikaten ist für die Steuer der Stichtag aus den Emissionsbedingungen entscheidend.
Wenn das Finanzamt Sie zur Steuerzahlung aufgefordert hat und Sie unsicher sind, ob die Fristen richtig angesetzt wurden, fragen Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Finanzdienstleister nach. Legen Sie im Zweifel Widerspruch gegen den Steuerbescheid ein, das schafft Ihnen Zeit für eine genaue Überprüfung.
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