Der Bundesfinanzhof hält die Spekulationssteuer aus Wertpapierverkäufen für verfassungswidrig.
Das oberste deutsche Steuergericht hat die Angelegenheit deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt.
Kläger war der namhafte Steuerexperte Klaus Tipke. Er hatte argumentiert, dass nur wenige ehrliche Bundesbürger die Steuer zahlten und die Finanzämter kaum Kontrollmöglichkeiten hätten. Deshalb sei der Grundsatz der Gleichheit verletzt.
Der Anwalt Prof. Franz Salditt erklärte: Vermutlich geben nur ca. 5 % der betroffenen Steuerpflichtigen ihre Gewinne an. Dann ist der Ehrliche am Ende der Dumme.
Hatten wir diese Problematik nicht auch schon einmal 1991 bei der Zinsbesteuerung?
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