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Spitzelsteuersatz steuerlich begünstigt

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
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BeitragVerfasst am: 22.Jun 2006 10:05    Titel: Spitzelsteuersatz steuerlich begünstigt Antworten mit Zitat

Honorare für Spitzel der deutschen Geheimdienste werden steuerlich begünstigt. Der Spitzelsteuersatz liegt deutlich unter dem Spitzensteuersatz für Einkommen. Begründung: V-Leute könnten für ihre Tätigkeit – im Gegensatz zu Arbeitnehmern – keinen pauschalen Steuervorteil geltend machen.

Nach Aussagen von Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks müssen die Informanten von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst zehn Prozent von ihren Prämien an den Fiskus abführen. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent. Und selbst der Eingangssatz ist mit 15 Prozent noch darüber. Auf die 650 000 Mark, die einer der vom BND angeheuerten Journalisten für seine Mitarbeit erhalten hatte, waren also 65 000 Mark Steuern fällig.

Verfahren wie bei Lohnsteuer

In Regierungskreisen wird darauf hingewiesen, dass die Schlapphüte keine Abendessen oder andere Werbekosten von der Steuer absetzen könnten. „Sonst ist die Tätigkeit ja nicht mehr geheim“, hieß es. Jedoch hat der Staat sichergestellt, dass er die Steuer auch tatsächlich erhält. Nach Hendricks Worten ziehen die Behörden die Abgabe noch vor Auszahlung der Prämien an die Spitzel ab, so wie die Unternehmen Lohnsteuer der Arbeitnehmer an die Staatskasse überweisen.

Geheimhaltung hin, Geheimhaltung her: Deutschland wäre nicht das Land mit dem kompliziertesten Steuerrecht der Welt, wenn nicht auch die Steuerpflicht der Spione bis ins kleinste geregelt wäre. Die Abgabe werde im Rahmen der Einkommensteuer erhoben und von den Bundesbehörden an die Finanzkassen der Länder abgeführt, schreibt die SPD-Politikerin auf eine Anfrage des FDP-Finanzexperten Volker Wissing, die er im Zuge des Skandals um die Bespitzelung von Journalisten gestartet hatte.

Aufteilung je nach Ländergröße

Dabei wird auch penibel darauf geachtet, dass jedes Bundesland seinen ordnungsgemäßen Anteil von den Einnahmen aus der Spitzelsteuer bekommt: „Die Aufteilung des Betrags erfolgt entsprechend dem prozentualen Anteil der jeweiligen Landesbevölkerung an der Gesamtbevölkerung Deutschlands nach dem aktuellen Jahrbuch des Statistischen Bundesamtes“, führt die SPD-Politikerin in dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Schreiben aus.

Wissing reagierte auf die Aussagen der Staatssekretärin mit einiger Verblüffung. „Die Steuerbürokratie macht in Deutschland selbst vor den Geheimdiensten nicht halt“, sagte er. Es sei bemerkenswert, dass Spitzeldienste steuerlich besser gestellt seien als eine normale Erwerbstätigkeit, bei der schon der Eingangssatz der Einkommmensteuer bei 15 Prozent liege.

Quelle: Focus
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