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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2319
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Verfasst am: 23.Jun 2006 9:14 Titel: Staat greift Anlegern in die Taschen! |
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2007 wird der Sparerfreibetrag halbiert. Das bedeutet für Ledige, dass sie Ihren Zinsgewinn individuell versteuern müssen, wenn dieser über 750 Euro liegt. Bei Verheirateten gilt die Neuregelung ab einem Freibetrag von 1.500 Euro. Nur ein Beispiel: Davon betroffen wären bereits Anleger, die mehr als 25.000 Euro mit drei Prozent verzinsen.
Bis Ende dieses Jahres sind Zinseinnahmen noch bis 1.370 Euro für Ledige und 2.740 Euro für Ehepaare steuerfrei. Mit der Halbierung der Sparerfreibeträge greift der Staat denjenigen in die Taschen, die ihre Altersvorsorge aus bereits versteuertem Einkommen angespart haben. Wenn Sie zu den Anlegern zählen, die in klassische Sparprodukte wie Sparbücher, Sparpläne, Tagesgeld oder Bundesschätzchen investiert haben, dann sind Sie von den Neuregelungen massiv betroffen.
Sie haben noch ein halbes Jahr Zeit, um auf die kommenden Neuerungen zu reagieren. Mindern Sie Ihre steuerliche Belastung, indem Sie Ihr Sparvermögen unter steuerlichen Gesichtspunkten analysieren und möglicherweise auch umschichten. Gerade wenn Sie persönlich mit einem hohen Steuersatz belastet sind, lohnt es sich, Ihr Vermögen auf mögliche steuerliche Sparpotenziale zu prüfen.
Verteilen Sie die Steuerschuld für längerfristige Investitionen auf mehrere Jahre, indem Sie auf Anlagen mit jährlicher Ausschüttung wechseln. Denn bei Papieren, wie zum Beispiel beim Bundesschatzbrief Typ B, werden die Zinsen über einen mehrjährigen Zeitraum angespart und dann auf einmal ausgeschüttet. Da kann schnell der Freibetrag von 750 Euro überschritten werden.
Wenn Sie in Ihre Altersvorsorge investieren, sollten Sie darauf achten, dass die Zinsen erst dann fällig werden, wenn Ihre individuelle Steuerbelastung gesunken ist. Es kann sich lohnen, die Ausschüttung auf den Rentenbeginn zu legen, statt ins letzte Arbeitsjahr. Interessant ist dann auch die Investition in Aktien, da die Dividenden-Ausschüttungen im so genannten Halbeinkünfteverfahren nur zu fünfzig Prozent versteuert werden.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre Sparpläne zu prüfen. Schichten Sie Ihr Vermögen um, wenn Sie merken, dass Sie über den Freibetrag hinaus Zinsgewinne erwirtschaften. Denn wer nicht handelt, der muss einen Teil seines mühsam ersparten Mehrwertes an den Staat abgeben. |
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hanskurt Newbie
Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 6 Wohnort: München
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Verfasst am: 6.Jul 2006 8:23 Titel: Halbierung des Sparerfreibetrags ab 2007 |
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Neben dem Vorziehen von Zinseinkünften möglichst noch in das laufende Jahr und dem Umschichten (eventuell in Aktien) sollten absetzbare Werbungskosten möglichst in das kommende Jahr verschoben werden. Ratsam wäre es etwa, festverzinsliche Wertpapapiere noch in 2006 zu verkaufen (Zinsanfall 2006), die Neuanlage wegen der steuermindernden Wirkung der Stückzinszahlung aber im Jahr 2007 vorzunehmen.
Wichtig ist auch, seine erteilten Freistellungsaufträge durchzuforsten. Wichtig: Die Banken dürfen bestehende Freistellungsaufträge ab 1.1.2007 nur noch zu 56,37% berücksichtigen. Wer also bisher € 1.000 Freistellung beantragt hat, bekommt automatisch nur noch € 563,70 angerechnet. Es wird unterstellt, dass noch andere Aufträge bei anderen Finanzinstituten bestehen, so dass in Summe wieder € 750 erreicht werden. Wer also nicht handelt, bekommt unter Umständen noch nicht einmal diesen Betrag freigestellt und muss sich seinen Zinsabschlag später wieder mühsam zurückholen. |
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