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Startverluste von mehr als 200 Prozent

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GM&P Info
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 4280

BeitragVerfasst am: 12.Jul 2006 4:14    Titel: Startverluste von mehr als 200 Prozent Antworten mit Zitat

Steuern: Verschieben geht immer noch

Wer dachte, die Zeiten hoher anfänglicher steuerlicher Verluste seien seit Einführung des Paragrafen 15b ins Einkommensteuergesetz im vergangenen Jahr endgültig vorbei, der irrt. Nach wie vor werden am Markt Fonds angeboten, die Startverluste von mehr als 200 Prozent bieten. Das Konzept, nach dem diese Produkte funktionieren ist meist das gleiche: Investiert wird vollständig fremdfinanziert in ein Wertpapier. Die eingesammelten Anlegergelder dienen lediglich dazu, im ersten Jahr die Zinsen für das erforderliche Darlehen zu zahlen. Der Clou: Die Zinsaufwendungen können – gegebenenfalls inklusive eines Disagios – als Werbungskosten abgesetzt werden.

Der aktuelle Fonds Global Fortune IV EuroProtect von der MacQuarie-Gruppe, einem führenden australischen Finanzhaus, etwa investiert in eine Asset Linked Note, deren Wertentwicklung sich – abgesehen von einem fest vereinbarten Grundzins – an der Performance des Aktienindexes DJ Euro Stoxx 50 orientiert. Anlegern in der Spitzenprogression entstehen auf diesem Wege anfängliche Verluste von rund 260 Prozent. Doch Vorsicht: Es handelt sich lediglich um eine Steuerstundung. Nach Ablauf der Fondslaufzeit im Jahre 2016 sind die dann entstehenden Ausschüttungen voll zu versteuern. Bei einem anfänglichen Einsatz von 20.000 Euro etwa bleibt Spitzenverdienern am Ende daher ein Überschuss von lediglich rund 16.800 Euro.

Fragt sich, wie lange der Staat solchem Treiben noch tatenlos zusieht. Als Pionier in diesem Genre vertreibt MacQuarie das Produkt in leicht abgewandelter Version bereits in vierter Auflage. Der erste Fonds dieser Art, den die Australier 2003 realisierten, hat inzwischen die Betriebsprüfung durchlaufen. Die Deutsche Bank hat im Frühjahr 2006 ein vergleichbares Produkt platziert.


Quelle: Cash-Online
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 664

BeitragVerfasst am: 12.Jul 2006 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

eine nach meiner Meinung schon fast kriminelle Methode den Kunden ihr Geld aus der Tasche zu ziehen.
Wer haftet eigentlöich dann für den Schaden?
Die Deutsche Bank?
das bezweifele ich.
Die haben bestimmt einen Dreh gefunden, um aus der Haftung heraus zu kommen.
Der Ärger ist hier vorprogrammiert.
Und welches Ergebnis wird es sein?
Die Makler, die Außendienstler... usw.: alles Verbrecher!
Grüße
Brendle
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kaiserfinanz
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Anmeldungsdatum: 11.09.2003
Beiträge: 35
Wohnort: 16556 Borgsdorf

BeitragVerfasst am: 12.Jul 2006 13:50    Titel: Das geht noch besser! Antworten mit Zitat

Das aufgezeigte Modell gibt es bereits über Jahre, das Angebot aus dem Hause Deutsche Bank kopiert nur schlecht altbewährte Lösungen. Andere Partner bieten mehr Sicherheit mit 120 % Garantie! Aber Achtung: der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2007 schließt auch diese Lücke! Im § 20 EStG (Kapitalvermögen) soll ein neuer Absatz 2b mit folgendem Text eingefügt werden: "§ 15b ist sinngemäß anzuwenden ..." Ab wann hier Gesetzeskraft eintritt, wissen bei unserer Regierung allein die Götter!
Für sehr ernste Fälle mit entsprechendem EK sind auch 400 % machbar. Wie das geht, erfahren Mandanten ausschließlich im Einzelgespräch, da für jeden Fall eine individuelle Lösung erarbeitet wird und keine Modellhaftigkeit gegeben ist.
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