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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 20.Nov 2004 10:12 Titel: Steuer-Check für Anleger und Sparer |
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Steuer-Check für Anleger und Sparer
Die Zeit drängt: Die vorerst letzte Stufe der Steuerreform senkt den Spitzensteuersatz 2005 von 45 auf 42 Prozent, der Eingangssteuersatz fällt auf 15 Prozent. Wem es gelingt, steuerbelastete Kapitaleinkünfte in das nächste Jahr zu verlegen, der kann Steuern sparen.
Kapitalerträge: Wer zum Beispiel in diesem Jahr noch Anleihen zwischen den Zinsterminen kauft, muss an den Verkäufer so genannte Stückzinsen bezahlen. Die gelten steuerlich als "negative Kapitalerträge" und werden mit anderen Einkünften verrechnet. So kann ein lediger Anleger mit einem zu versteuernden Einkommen von 50 000 Euro seine Einkommensteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) um rund 1363 Euro drücken, wenn er noch bis Silvester Anleihen mit 3000 Euro Stückzinsen kauft. Sofern er im kommenden Jahr Zinsen versteuern muss, profitiert er von einem verringerten Steuertarif.
Alterseinkünftegesetz: Ab 2005 wird die Besteuerung von Renten und Altersvorsorgebeträgen völlig umgekrempelt. So sind die Prämien von Kapitallebensversicherungen nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig und die Auszahlung wird steuerpflichtig, es sei denn, sie erfolgt erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs. Dann ist, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Hälfte der Erträge steuerpflichtig. Nur wer bis zum Jahresende abschließt, bekommt noch die alten Steuervorteile. Das Gesetz bringt aber eine neue Förderung privater Rentenversicherungen ("Rürup-Rente"). Die entsprechenden Produkte sind derzeit noch nicht auf dem Markt, Ende November bis Anfang Dezember ist mit ersten Angeboten zu rechnen. Sie müssen eine Reihe von Kriterien erfüllen, um gefördert zu werden, zum Beispiel monatliche Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr, sie dürfen weder vererbbar noch beleihbar noch kapitalisierbar sein. Bis zum Jahresende läuft die Verkaufskampagne mit den nach altem Recht steuerbegünstigten Kapitallebensversicherungen noch auf Hochtouren. Altersvorsorgeaufwendungen bleiben 2005 bis 12 000 Euro steuerfrei. Dieser steuerfreie Betrag wächst jährlich und erreicht im Jahr 2025 die Höchstsumme, nämlich 20 000 Euro. Durchschnittsverdiener haben davon zunächst kaum etwas. Gut verdienende Selbstständige können damit ihren Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen 2005 aber fast verdoppeln und außerdem steuerfreie Beiträge in neue Rentenversicherungsprodukte investieren.
Steueramnestie: Die Kontrollmöglichkeiten des Finanzamts nehmen 2005 weiter zu. Im Zusammenhang mit der Steueramnestie kann die Finanzverwaltung ab dem 1. April 2005 die Stammdaten aller Konten, die bei Banken oder anderen Finanzdienstleistern geführt werden, für ihre Zwecke abrufen. Die Institute sind seit 2004 verpflichtet, ihren Kunden Jahresbescheinigungen auszustellen. Darin werden alle Zinsen, Dividenden sowie andere Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften erfasst. Die Bescheinigungen dienen der Information der Kunden, können aber auch von der Finanzverwaltung genutzt werden. Die Einführung der Zinsrichtlinie der EU komplettiert die "neue Kontrolltroika" voraussichtlich ab Mitte 2005. Danach werden Zinsen und andere Kapitalerträge, die Deutsche in EU-Staaten kassieren, an den deutschen Fiskus gemeldet. In Ländern, die sich zunächst nicht am Kontrollsystem beteiligen - Österreich, Belgien und Luxemburg -, erfolgt eine Quellenbesteuerung. Die beginnt 2005 mit 15 Prozent, im Jahr 2010 erreicht sie 35 Prozent. Die Schweiz, Liechtenstein und andere Nichtmitglieder der EU beteiligen sich nicht am Informationsaustausch, wohl aber an der Quellensteuer.
Zwischengewinne: Sie sollen ab 2005 wieder steuerpflichtig werden. Das "Investmentmodernisierungsgesetz" hatte für 2004 die Zwischengewinne von Investmentfonds steuerfrei gestellt. Wer in diesem Jahr zwischen den Ausschüttungsterminen verkauft, kann die bis dahin aufgelaufenen Gewinne steuerfrei einnehmen. Anleger haben den neuen Vorteil offenbar so intensiv genutzt, dass die Regelung zum Jahresende bereits wieder auslaufen soll. Bis dahin funktioniert sie aber noch ganz einfach: Schüttet beispielsweise ein Rentenfonds am 15. Dezember 2004 pro Anteil 1 Euro Kapitalertrag aus, ist diese Ausschüttung in der Regel voll steuerpflichtig. Verkauft der Anleger den Anteil kurz vorher, kassiert er zwar ein paar Cent weniger Ertrag, das Ganze dafür aber steuerfrei. Wenn Sparer die Fondsanteile zum Zeitpunkt des Verkaufs weniger als zwölf Monate gehalten haben, ist der Veräußerungsgewinn allerdings steuerpflichtig, und was an Zinssteuer vermieden wurde, muss womöglich als Spekulationssteuer bezahlt werden. Das lässt sich auf dreierlei Art verhindern: erstens, wenn der Veräußerungsgewinn unter der Freigrenze von 512 Euro pro Jahr bleibt, zweitens, wenn der Kauf der Fondsanteile länger als zwölf Monate zurückliegt, und drittens, wenn der Gewinn mit Verlusten aus früheren Jahren verrechnet werden kann. Wer Geldmarktfonds besitzt, kann besonders leicht profitieren, da in der Regel beim Verkauf und nachfolgendem Neukauf keine Gebühren anfallen.
Spekulationsgewinne: In die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne ist wieder Bewegung gekommen. Laut Bundesverfassungsgericht war die Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapierverkäufen der Jahre 1997 und 1998 wegen Vollzugsdefiziten verfassungswidrig. Daraufhin versuchte die Verwaltung, für die Jahre ab 1999 die Steuern einzutreiben. Gegen diese Praxis ging ein Steuerzahler vor und bekam vom Finanzgericht Brandenburg Recht. Sein Fall liegt jetzt beim Bundesfinanzhof. Betroffene, die gegen die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne in den Jahren nach 1998 vorgehen wollen, können sich auf dieses Urteil beziehen und Einspruch einlegen. Das Verfahren ruht dann erst einmal, und die Vollziehung lässt sich aussetzen. Sollte die Finanzverwaltung in diesem Verfahren unterliegen, kann es für den Finanzminister teuer werden, weil gerade 1999 und Anfang 2000 wegen der Börsenhochstände erhebliche Spekulationsgewinne anfielen. In einem aktuellen Schreiben (AZ: IV C3 - S 2256 - 238/04 vom 25. Oktober 2004) hat sich die Finanzverwaltung nochmals ausführlich zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Wertpapieren geäußert.
Dabei geht es auch um Spezialfragen zum Beispiel bei Aktienanleihen, Mitarbeiteroptionen, Bonusaktien und Wertpapierumwandlungen. Anleger und Sparer sollten angesichts magerer Sparerfreibeträge, zunehmender Kontrolle und steigender Rentenbesteuerung insgesamt verstärkt - und gegebenenfalls gemeinsam mit einem Steuerprofi - darüber nachdenken, wie sie den fiskalischen Zugriff auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne in Grenzen halten können. Dazu kann die Umschichtung von Kapitalanlagen in weniger zinsintensive Produkte wie Aktienfonds oder Zertifikate ebenso gehören wie die Ausnutzung aller Freibeträge durch Vermögensumverteilung innerhalb der Familie oder die hälftige Übertragung eines Wertpapierdepots auf den Ehepartner, um die Freigrenze für Spekulationsgewinne zu verdoppeln.
Na denn ... |
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