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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4949 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 12.Dez 2004 21:26 Titel: Steueramnestie - doch was gutes? |
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Die Uhr tickt, die Zeit läuft ab.
Die Steueramnestie mit dem Sonderangebot von 25% gilt noch bis Jahresende.
Eine weitere Karrenzzeit läuft bis 31.03.2005 - allerdings zu schlechteren Konditionen = 35%.
Eine Rechnung für Sünder:
Sie legten zum Jahresende 1991 einen Betrag von 500.000 Euro an
zu einer Verzinsung von 5%.
Das Depot läuft bei der Bank und die Zinsen bleiben stehen.
Nun bekommen Sie Nachricht von der Fahndung das Erkenntnisse über Auslandsvermögen vorlägen. Bei einer Selbstanzeige würden die Erträge von = 355.196 Euro mit rund 50% Einkommenssteuer belastet.
inkl. Vermögenssteuer + Soli + Kirchensteuer + Zinsen
ergibt das eine Zahlung von 286.318 Euro
Im Falle der Steueramnestie wären per Steuererklärung für 1992
etwa 25.000 Euro fällig
die von der Summe der Erträge abgezogen würden.
Blieben 330.196 Euro
von denen 60% - als Bemessungsgrundlage herangezogen würden.
Davon abgezogen die 25%ige Strafsteuer
macht = 49.525 Euro
Sie zahlen demnach weniger als 50.000 Euro - und das Geld ist sauber. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4949 Wohnort: Osten
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1449 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 13.Dez 2004 11:19 Titel: Heißes Thema |
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| und mir als braver Steuerzahler stellt sich die Frage, ob da der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht schwerwiegend getreten wird. Ich zahlte bislang anstandslos, ohne Tricksereien etc regelmäßig meine Steuern. Nun stehe ich schlechter da als z.B. mein nachbar, der Schwarzgeld verschoben hat. Also so rum betrachtet sind ja alle Steuerehrlichen die Dummen nun. Frage an die Spezialisten. Kann man aufgrund dessen versuchen, seine offenen Steuerbescheide anzufechten und eine gerichtliche Klärung herbeiführen oder wäre das vergebene Liebesmüh? |
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nosaxon Specialist
Anmeldungsdatum: 02.08.2004 Beiträge: 62
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Verfasst am: 13.Dez 2004 13:23 Titel: Re: Steueramnestie - doch was gutes? |
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| A. Henneberg hat folgendes geschrieben:: |
Nun bekommen Sie Nachricht von der Fahndung das Erkenntnisse über Auslandsvermögen vorlägen. Bei einer Selbstanzeige würden die
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Was meinen Sie mit "Nachricht von der Fahndung"...?
Gruß. |
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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 13.Dez 2004 21:58 Titel: Steueramnestie- heißes Thema |
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Wer Nachricht von der Steuerfahndung derart oder anderweitig erhalten hat....das gegen ihn ermittelt wird ( z.B. aufgrund Durchsuchung bei Banken und Sicherstellung von Beweismitteln aus denen eindeutig der Tatbestand der Steuerhinterziehung in jedweder Form hervorgeht ),für den trifft die "Eichelsche Generalamnestie " so nicht mehr zu.
@ schwabenpower
Da dieser sog. Eichelsche Amnestieerlass von namhaften Steuerrechtlern als verfassungswidrig angesehen wird und ich ihn, wenn Betroffener, als Verstoß gegen die im GG garantierte Gleichbehandlung ansehen würde, wäre zuerst in einer Klage vor dem BVG zu klären,inwieweit dieser Erlass generell verfassungskonform ist, da wie Sie richtig sagen, steuerehrliche und gesetzestreue Bürger daraus benachteiligt und ungleichbehandelt werden.
Selbst bei einer Bejahung des BVG würde dies aber dem Steuerzahler nicht die rechtliche Möglichkeit einräumen Steuern zu verweigern, da diese, wenn eine Steuerforderung seitens des Staates aufgrund gesetzlicher Grundlagen besteht, dann darauf auch die entsprechenden und ermittelten Steuern zu entrichten sind.
Dieser, fast anarchistische Gedanke einer Steuerverweigerung aufgrund gesetzlich sanktionierter Ungerechtigkeit würde, wäre die Lunte einmal entzündet, das Gebilde Staat auf Dauer zersprengen.
Mit freundlichen Grüßen |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1449 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 14.Dez 2004 17:37 Titel: ??? |
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| Heißt das im Klartext: Kannste nichts machen, wenn Du Dackel ehrlich bist? oder kann man was machen? |
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mhmoeller * Consulter *
Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 1263 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 14.Dez 2004 19:53 Titel: |
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@Schwabenpower
| Zitat: |
| oder kann man was machen? |
In Zukunft die Ehrlichkeit zurückstellen und auf den nächsten Amnestie-Erlaß hoffen - oder auf ein vernünftiges, transparentes, gerechtes und einfaches Steuersystem hoffen
Ist doch wie immer: Der Ehrliche ist der Doofe - gilt dich auch bei Harz IV - wieviel Häuser in der Türkei jetzt auf einmal dem Cousin gehören ... |
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nosaxon Specialist
Anmeldungsdatum: 02.08.2004 Beiträge: 62
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Verfasst am: 14.Dez 2004 22:02 Titel: Re: Steueramnestie- heißes Thema |
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| Roderich Hopp hat folgendes geschrieben:: |
| Wer Nachricht von der Steuerfahndung derart oder anderweitig erhalten hat....das gegen ihn ermittelt wird ( z.B. aufgrund Durchsuchung bei Banken und Sicherstellung von Beweismitteln aus denen eindeutig der Tatbestand der Steuerhinterziehung in jedweder Form hervorgeht ),für den trifft die "Eichelsche Generalamnestie " so nicht mehr zu. |
Eben. Und deshalb ist der Satz mit der "Nachricht von der Steuerfahndung" auch Unfug. Dann ist nämlich auch die im nächsten Satz erwähnte "Selbstanzeige" (mit strafbefreiender Wirkung) nicht mehr möglich. Sollte man vielleicht mal editieren... |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 29.Jan 2005 7:33 Titel: |
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Amnestie lässt Eichels Kassen klingeln
Die Steueramnestie könnte für Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) doch noch zum Kassenschlager werden. Steueranwälte und Berater berichten von einem fast ungebrochenen Interesse der Mandanten an Eichels "Brücke zur Steuerehrlichkeit". "Das läuft fast mit der gleichen Schlagzahl wie bisher weiter", sagte der Kölner Steueranwalt Rolf Schwedhelm von der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm dem Handelsblatt. "Wir gehen davon aus, dass der März noch mal so gut wird wie der Dezember."
Die Steueramnestie begann im Januar 2004 und läuft noch bis Ende März dieses Jahres. Ziel ist es, reuigen Steuersündern den Weg zurück in die Legalität zu ermöglichen. Außerdem erhoffte Eichel sich zunächst Einnahmen von fünf Mrd. Euro, die im Laufe des letzten Jahres mehrfach nach unten revidiert wurden. Bis Silvester gingen 901,7 Mill. Euro bei den Finanzämtern ein - allein 38 Prozent davon im Dezember. Die letzte Steuerschätzung hatte 800 Mill. Euro 2004 und lediglich zehn Mill. Euro in diesem Jahr prognostiziert. Im Bundesfinanzministerium zeigte man sich überrascht von den Extraeinnahmen im Jahr 2005. "Ich habe bisher keine Informationen, die auf höhere Einnahmen als 50 Mill. Euro in diesem Jahr hindeuten", sagte Eichels Steuerschätzer Ulrich van Essen.
Wer bis Ende März eine strafbefreiende Erklärung bei seinem Finanzamt abgibt, muss 35 Prozent Steuern auf die hinterzogenen Einnahmen zahlen. Dabei werden je nach Steuerart zusätzliche Abschläge gewährt. So müssen bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer nur 60 Prozent, bei der Gewerbesteuer nur zehn Prozent, bei der Umsatzsteuer 30 Prozent und bei der Erbschaftsteuer 20 Prozent des hinterzogenen Betrags angesetzt werden. Die bis 1996 erhobene Vermögensteuer entfällt völlig.
"Effektiv liegt die Belastung für hinterzogene Einkommensteuer bei 21 Prozent, bei der Erbschaftsteuer sind es sogar nur rund sieben Prozent", rechnet Ulrich Derlien von Peters, Schöneberger & Partner in München vor. Das seien zwar ein paar Prozent mehr als noch 2004. Gleichwohl seien die Bedingungen immer noch extrem günstig. Jörg Schauf von Flick Gocke Schaumburg in Bonn schätzt, dass im ersten Quartal 2005 noch einmal rund 300 Mill. Euro an den Fiskus fließen dürften. Insgesamt hätte die Amnestie Bund, Ländern und Gemeinden dann 1,2 Mrd. Euro eingebracht. "Seit dem Ende der Weihnachtsferien verzeichnen wir zunehmende Nachfrage bei unseren Mandanten", berichtet Schauf. Hinzu kämen einige Altfälle, bei denen im abgelaufenen Jahr der Sachverhalt nicht mehr geklärt werden konnte, so dass selbst eine Schätzung unmöglich gewesen sei - einige reuige Steuersünder hatten zum Jahresende ihre hinterzogenen Einnahmen geschätzt, um von dem günstigeren Steuersatz 2004 zu profitieren; zu viel gezahlte Steuern können nun mit einem Einspruch innerhalb eines Monats zurückgefordert werden. Allerdings kann die Finanzverwaltung dann - anders als bei der Amnestie-Erklärung - die kompletten Belege, etwa Depotauszüge, verlangen.
Die Gründe für das überraschende Anhalten des Booms trotz des höheren Ablasses sind vielfältig, bestätigen die Berater. Mögliche Gründe können etwa ein plötzlicher Todesfall oder die Angst vor Entdeckung sein, schildert Derlien. Ein zumindest genauso entscheidender Faktor dürfte jedoch die "Mundpropaganda im Golfklub oder beim Skifahren in den Weihnachtsferien" sein, die wohl erst jetzt in Gang gekommen sei. Schauf betont, dass es in Einzelfällen trotz der etwas höheren Steuersätze sogar günstiger sein könnte, sich erst 2005 zu outen. Der Grund: Steuerhinterziehung aus 1993 ist 2005 in der Regel verjährt. So können etwa eine hohe Erbschaft oder hohe Zinseinnahmen aus 1993 steuerfrei kassiert werden, wenn die strafbefreiende Erklärung erst in diesem Jahr abgegeben wird; 2004 hätten sie noch angegeben werden müssen.
Trotz der Mehreinnahmen - die Länder erhalten 42,5 Prozent vom Kuchen - äußerte sich der Mainzer Finanzminister Gernot Mittler gestern kritisch. "Ich halte es für nicht unproblematisch, dass die Amnestie mit relativ komfortablen Steuersätzen eine nachträgliche Legalisierung von Fehlverhalten schafft, für das andere neben voller Steuerzahlung zum Teil mit hohen Bußgeldern, auch mit Freiheitsstrafen, gebüßt haben." Im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung müsse auch noch einmal über das Bankgeheimnis nachgedacht werden, so der SPD-Politiker. |
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timo-mueller Newbie
Anmeldungsdatum: 26.11.2004 Beiträge: 15
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Verfasst am: 1.Feb 2005 13:22 Titel: Re: Heißes Thema |
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| ziemlich blöd hat folgendes geschrieben:: |
| Nun stehe ich schlechter da als z.B. mein nachbar, der Schwarzgeld verschoben hat. ? |
Man müßte ja mit dem Klammerbeutel gepudert worden sein, wenn man unter risikoreichen und äußerst schwierigen Umständen es geschafft hat, noch nicht versteuerte Einnahmen sicher im Ausland zu deponieren, nun diese zurückführt. Das ist etwas für primitive Schwarzgeldmacher, die Angst bekommen haben, weil sie kein System hatten, denen man kurz oder lang sowieso auf die Schliche kommt, nichts für Profis, die man nie einfängt!!!.
Aber das Problem liegt viel tiefer: Einmal als Steuersünder erfasst, wird man die jagend hächelnden Eichel-Hunde nie mehr los. Oder ist jemand der Meinung, dass sein Name als Steuersünder nicht registriert wird? Ganz schön naiv.
Leider habe ich nicht so viel Geld, dass ich es ins Ausland tranferieren konnte, aber verstehen kann ich diese Leute gut und würde es genau so machen, wenn ich über solche Gelder verfügen würde.
Timo |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 12.Feb 2005 11:41 Titel: |
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Steueramnestie spült Geld in staatliche Kassen
1 Milliarde Euro. Trotz ungünstigerer Bedingungen seit Jahresbeginn hat die Amnestie für Steuersünder im Januar erneut gut 100 Millionen Euro in die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden gespült. Diese positive Entwicklung dürfte sich nach Angaben aus Kreisen des Finanzministeriums bis zum Auslaufen der Amnestieregelung bis Ende März fortsetzen.
Nach einer vorläufigen, noch nicht vollständigen Übersicht aus den einzelnen Bundesländern seien im Januar 86,3 Millionen Euro nachentrichtet worden, hieß es am Dienstag in Kreisen des Ministeriums. Da wichtige Länder wie Bayern und Hessen noch nicht in den Zahlen enthalten seien, werde für Januar eine Gesamtsumme von über 100 Millionen Euro erwartet. Seit Anfang 2005 müssen Steuersünder, die die ?Brücke zur Steuerehrlichkeit? nutzen, auf ihre im Ausland angelegten Schwarzgelder eine Pauschalsteuer von 35 Prozent zahlen. 2004 waren es nur 25 Prozent gewesen.
Die Einnahmen aus der Amnestie, die Anfang 2004 zunächst sehr schleppend wahrgenommen worden war, belaufen sich damit inzwischen auf über 1 Milliarden Euro. Im gesamten Jahr 2004 waren als Folge der Amnestie insgesamt 902 Millionen Euro in die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden geflossen. Das war mehr, als nach der November-Steuerschätzung erwartet worden war. Andererseits lag die Summe deutlich unter den ursprünglich vom Finanzministerium erwarteten fünf Milliarden Euro. |
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