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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6461
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Verfasst am: 7.Aug 2006 15:45 Titel: Steuerberater: Abtretung nicht erlaubt |
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Steuerberater bleiben auf ihren Gebührenforderungen sitzen, wenn sie Mitglied einer aus Steuerberatern und Anwälten bestehenden gemischten Sozietät werden und ihre Altforderungen ohne Einwilligung ihrer Mandanten der neuen Berufsgemeinschaft abtreten.
Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Ohne Einwilligung des Mandanten dürfe ein Steuerberater seine Gebührenforderungen nur an Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte abtreten. Dies ergebe sich aus dem Steuerberatungsgesetz. Rechtlich irrelevant sei insoweit, dass die Bundesrechtsanwaltsordnung den Zusammenschluss von Anwälten und Steuerberatern ausdrücklich erlaube und damit die Kenntnisnahme von Mandantendaten durch berufsfremde Sozietätsmitglieder in Kauf nehme.
Az.:17 U 59/06 |
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