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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 25.Apr 2007 15:05 Titel: Steuerberater: Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts |
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Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich am 19.4.2007 gegen die vom Bundeskabinett im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung beschlossene Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts gewandt. Diese greift nach Auffassung der BStBK massiv in das Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberatern und ihren Klienten ein und begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Die geplante Neuregelung differenziert zwischen dem Vertrauensverhältnis zu Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten, das durch umfassende Erhebungs- und Verwertungsverbote besonders geschützt werden soll, und dem Vertrauensverhältnis zu den übrigen Berufsgeheimnisträgern (insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Journalisten). Letztere sollen nach einer sorgfältigen Verhältnismäßigkeitsabwägung im Einzelfall in verdeckte Ermittlungsmaßnahmen einbezogen werden dürfen.
Die BStBK befürchtet, dass Steuerberater künftig über die ihnen anvertrauten oder bei der Berufsausübung bekannt gewordenen Tatsachen grundsätzlich Auskunft geben müssen. Hierdurch werde das Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberatern und ihren Klienten massiv ausgehöhlt. Außerdem begegne die geplante Neuregelung verfassungsrechtlichen Bedenken, da die Schweigepflicht nach der Rechtsprechung des BVerfG zum anwaltlichen Berufs- und Standesrecht zu den für die Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Rechtspflege unerlässlichen Berufspflichten gehöre.
Die BStBK bemängelt außerdem, dass der Gesetzgeber Seelsorger, Strafverteidiger und Parlamentarier von den neuen Einschränkungen des Zeugnisverweigerungsrechts ausnehmen wolle. Hiermit würden unzulässigerweise zeugnisverweigerungsberechtigte Personen „erster“ und „zweiter Klasse“ geschaffen.
Quelle: steuerrecht
Für den auf den Webseiten des Bundesjustizministeriums (BMJ) veröffentlichten Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen klicken Sie bitte hier |
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