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Steuerberater in Zürich/Schweiz

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Doktor Kniebeuge
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2007 18:33    Titel: Steuerberater in Zürich/Schweiz Antworten mit Zitat

Liebe Gemeinde,

ich habe ein gutes Jobangebot aus der Schweiz (Zürich), bin selbst aus Österreich.

Nun tun sich einige Fragen auf:

- Kann mir jemand einen Steuerberater empfehlen?
- Ist es notwendig einen Steuerberater zu beauftragen?
- Ist es auch für mich als Ausländer so das ich mein Bruttogehalt ausbezahlt bekomme und am Jahresende erst alle Beiträge bezahle?
- Kann man in der Schweiz prinzipiell "Aufwände" in den Stuerabschluss nehmen und somit sein Stuerpflichtiges Einkommen verringern?

Ich habe bis jetzt folgende Abzüge gefunden:

AHV/IV 5.05 %
ALV 1%
Nichtbetriebsunfallversicherung
Krankentaggeld
Berufsvorsorge
Quellensteuer

Welche dieser Werte kann man beeinflussen? bzw fehlt noch etwas?
Kenne mich mit dem Syystem in der Schweiz leider nicht so genau aus, generells Infos, links, etc. wären nett.

lg
doc
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Anmeldungsdatum: 16.03.2007
Beiträge: 25
Wohnort: Baar, Kanton Zug, Schweiz

BeitragVerfasst am: 16.März 2007 23:27    Titel: Re: Steuerberater in Zürich/Schweiz Antworten mit Zitat

Guten Abend

Doktor Kniebeuge hat folgendes geschrieben::


- Kann mir jemand einen Steuerberater empfehlen?


Grundsätzlich ja, aber...

Doktor Kniebeuge hat folgendes geschrieben::

- Ist es notwendig einen Steuerberater zu beauftragen?


... eigentlich ist es nicht notwendig. Ich gehe davon aus, dass Sie ein "mittelständisches" Einkommen erhalten. Dafür benötigen Sie nicht zwingend einen Steuerberater, insbesondere dann nicht, wenn Sie quellenbesteuert werden, also Ihr Arbeitgeber die Steuern abführt.

Doktor Kniebeuge hat folgendes geschrieben::

- Ist es auch für mich als Ausländer so das ich mein Bruttogehalt ausbezahlt bekomme und am Jahresende erst alle Beiträge bezahle?


Nein. Sie bekommen auch in der Schweiz nicht das Bruttogehalt ausbezahlt, auch nicht als Schweizer oder "Ausländer" mit Niederlassungsbewiligung (C).

In Ihrem Fall (ich gehe davon aus, dass Sie eine Aufenthaltsbewilligung (B) erhalten) wird Ihr Arbeitgeber die Sozialabgaben (also Vorsorge, NBUV etc.) abführen, sowie die Quellensteuer. Ende des Monats erhalten Sie Ihr Netto-Gehalt und für Sie fallen keine weiteren Abgaben an. (ausser Krankenversicherung, diese bezahlen Sie selber)

Doktor Kniebeuge hat folgendes geschrieben::

- Kann man in der Schweiz prinzipiell "Aufwände" in den Stuerabschluss nehmen und somit sein Stuerpflichtiges Einkommen verringern?


JAIN. Sie haben gewisse Möglichkeiten, Ihr steuerbares Einkommen zu "verringern". Bspw. der Abzug von Schuldzinsen, von Krankenkassenbeiträgen etc. Zudem haben Sie Freibeträge und die Möglichkeit, Fahrspesen etc. abzuziehen. (eventuell wäre es ratsam, sofern Sie sich nicht durch das "Handbuch" lesen möchten, einen Steuerberater aufzusuchen der Sie über die Möglichkeiten aufklärt. Im Grunde genommen können Sie das aber auch im "Selbststudium" in Erfahrung bringen)

Doktor Kniebeuge hat folgendes geschrieben::


Ich habe bis jetzt folgende Abzüge gefunden:

AHV/IV 5.05 %
ALV 1%
Nichtbetriebsunfallversicherung
Krankentaggeld
Berufsvorsorge
Quellensteuer

Welche dieser Werte kann man beeinflussen? bzw fehlt noch etwas?
Kenne mich mit dem Syystem in der Schweiz leider nicht so genau aus, generells Infos, links, etc. wären nett.



Das sind Sozialabgaben und Steuern (Quellensteuer), welche von Ihrem Bruttogehalt "abgezogen" werden. Es fällt sonst nichts weiter an, ausser die Krankenversicherung (zusätzlich ca. CHF 180 für Grundversicherung, je nach Wohnort und Franchise).

Das CH-System ist sehr transparent aufgebaut. Sie müssen sich keine Sorgen darüber machen, ob nun noch jemand Forderungen stellen könnte oder nicht.

Schauen Sie doch auch mal hier vorbei:

http://www.hallo-schweiz.ch/

Freundliche Grüsse
_________________


LAUNCHSWISS AG
Rathausstrasse 14
CH - 6340 Baar

Fon +41 41 500 33 00
Fax +41 41 500 33 01

E-mail contact@launchswiss.ch
Web http://www.launchswiss.ch
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