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Steuerberatungskosten auch zukünftig absetzen

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Spiritus Rector
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1123
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2005 16:57    Titel: Steuerberatungskosten auch zukünftig absetzen Antworten mit Zitat

Die neue Regierung hat sich darauf verständigt, die steuerliche Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten ab dem kommendem Jahr deutlich einzuschränken. Zugleich ist schon jetzt klar: Die Steuererklärung wird ab 2006 deutlich komplizierter. Dennoch sollen nach den Plänen der Schwarz-Roten Regierungskoalition künftig Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, sondern nur noch als Werbungskosten. Zur Begründung heißt es, dass sich Sonderausgaben leichter kürzen ließen, als die beruflich oder betrieblich bedingten Werbungskosten. Mit der Einschränkung der Steuerberatungskosten will der Fiskus in 2006 über 300 Millionen Euro einsparen.

Allerdings: Auch über die Werbungskosten können Sie als Immobilienbesitzer und Vermieter die Kosten Ihres Steuerberaters absetzen. Füllt der Steuerberater nämlich beispielsweise die „Anlage N“ (Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit), „Anlage V“ (Vermietung und Verpachtung), die „Anlagen Kap und Aus“ für Kapitalanleger oder die „Anlage GSE“ für Gewerbetreibende aus, können Sie den Teil der Steuerberatungskosten, der auf diese Bereiche entfällt, auch weiterhin von der Steuer absetzen – wenn auch jetzt als Werbungskosten. Sparen Sie also doppelt: Verzichten Sie beim Steuersparen nicht auf die Hilfe Ihres Steuerberaters und machen Sie künftig die hierfür notwendigen Aufwendungen bei Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend!
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Thomas Schade
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2005 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

... und der mandantenorientierte Steuerberater wird wissen, auf welche Leistungen er die Honorare schwerpunktmäßig berechnet, auf dass der Hauptteil abziehbar bleibt.
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MR 13
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 9.Dez 2005 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

man sollte nur beachten, dass bei einzelnen einkunftsarten werbungskosten - pauschbeträge überschritten werden. sonst wirkt sich nämlich nix aus!!!

die änderungen sind schon richtig gut durchdacht...

lg

MR 13
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Spiritus Rector
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1123
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.Dez 2005 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Schützenhilfe für Steuerberater

Solange das deutsche Steuerrecht so kompliziert sei wie heute, ist es für Normalbürger kaum zu überblicken, wenn sie die Einkommensteuererklärung ausfüllen. Die Gesetzesänderung führt dazu, dass im gewerblichen Bereich jeder Beratungskosten für "steuersparende Konstruktionen" weiter absetzen könne, während Steuerberaterleistungen in den Bereichen Altersvorsorge oder Kinderbetreuung nicht anerkannt werden.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bleiben Beratungskosten für die Ermittlung der Einkünfte wie bisher als Werbungskosten abzugsfähig, nicht aber die Kosten für das Ausfüllen des Mantelbogens und das Erklären privater Kapitaleinkünfte. Diese Änderung ist Teil des ersten Gesetzespakets der neuen Bundesregierung, mit dem sie in den Subventionsabbau einsteigen will.

Zur Debatte im Finanzausschuss stehen außerdem Steuervergünstigungen für Abfindungen und Übergangsgelder sowie für Hochzeits- und Geburtsprämien, außerdem günstige Abschreibungsregeln im Mietwohnungsbau. Sie alle sollen abgeschafft werden. Ebenfalls Thema der Anhörung sind die Abschaffung der Eigenheimzulage ab 1.1.2006 und das Aus für Steuersparfonds rückwirkend zum 11. November 2005.

Aus den Stellungnahmen der Sachverständigen geht hervor, dass alle Maßnahmen grundsätzlich sogar von vielen Betroffenen akzeptiert werden - bis auf die Änderung zu Lasten der Steuerberater. Deren Verband will heute gemeinsam mit der Deutschen Steuergewerkschaft der Finanzbeamten und dem Bund der Steuerzahler gegen das Vorhaben argumentieren.

Die Finanzbeamten fürchten, dass viele Bürger ihre Steuererklärung künftig selber erstellen werden. Dies werde "eine hohe Fehlerquote zur Folge haben", geben sie zu bedenken. Sie fürchten zudem eine Flut von Anfragen der Steuerzahler bei den Finanzämtern, wie denn die Erklärung korrekt auszufüllen sei. Von den erhofften Mehreinnahmen von 600 Mill. Euro jährlich müsse daher der höhere bürokratische Aufwand abgezogen werden.

Der Steuerzahlerbund wiederum verweist darauf, dass 1965, als der Sonderausgabenabzug eingeführt wurde, dies damit begründet wurde, dass die Beschäftigung eines Steuerberaters kein freiwilliger, sondern angesichts der Kompliziertheit des Steuerrechts ein "zwangsläufiger Aufwand" sei. "Eine Erklärung, warum dieses Argument 2006 keine Gültigkeit mehr besitzen soll, bleiben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in ihrem Gesetzentwurf schuldig", so der Steuerzahlerbund.

Das lange umstrittene Aus für die Eigenheimzulage trifft dagegen weitgehend auf Zustimmung. Allerdings verlangen sowohl das DIW wie auch die Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft, dass Wohneigentum in die Förderung der Altersvorsorge einbezogen wird. Dies haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen.
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KarlWilli
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Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Ettlingen

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 10:47    Titel: Top Sitzung Antworten mit Zitat

mit einer gemeinsamen Eingabe zur beabsichtigten Streichung der Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten wenden sich folgende Organisationen an den am 14.12.2005 ab 9.15 Uhr in Berlin in nichtöffentlicher Sitzung tagenden Finanzausschuß:

Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG)
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL)
Bund der Steuerzahler (BdSt)
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BdL)
Bund deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter (BDFR)
Deutscher Finanzgerichtstag e.V

Wir begrüssen es sehr, dass alle maßgeblichen Verbände gemeinsam für die unveränderte Abziehbarkeit der privaten Steuerberatungskosten eintreten und dies auch in einer gemeinsamen Erklärung öffentlich machen.
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selassie
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Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 10:12    Titel: Re: Top Sitzung Antworten mit Zitat

KarlWilli hat folgendes geschrieben::

Wir begrüssen es sehr, dass alle maßgeblichen Verbände gemeinsam für die unveränderte Abziehbarkeit der privaten Steuerberatungskosten eintreten und dies auch in einer gemeinsamen Erklärung öffentlich machen.


St. Florian, St. Florian, verschon' mein Haus, zünd andere an
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KarlWilli
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Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Ettlingen

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 12:02    Titel: StbKosten Antworten mit Zitat

http://www.bdl-online.de/aktuelles/051214_Gemeinschaftseingabe.pdf


Für diejenige die es genauer wissen wollen LINK zum Bericht!
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Thomas Schade
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 20.Dez 2005 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

und wer noch ein paar Kröten sparen will, läßt sich von seinem Steuerberater schonmal eine Vorschussrechnung für die Steuererklärung 2005 geben. Bei Zahlung in 2005 sind die Steuerberatungskosten in vollem Umfang abziehbar - egal, wofür sie mal sein werden.

Damit biete ich wohl eines der sichersten der derzeit auf dem Markt befindlichen Steuersparmodelle an .

Ich habe ettliche Mandanten darauf angesprochen, die meisten haben sehr positiv reagiert und wollen unbedingt noch in diesem Jahr zahlen - ein vermutlich vorübergehendes Phänomen.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5852

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2008 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Einkommensteuererklärung 2007/2008 leicht gemacht.

Leicht verständliche Anleitungen für Ihre Einkommensteuererklärung 2007. Wertvolle Tipps, wie Sie Ihre persönlichen Verhältnisse steueroptimal gestalten können.

Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe für die Steuerklärung mit allen amtlichen Formularen, vielen Beispielen und Musterfällen. - Topaktuelles Steuerlexikon von A-Z: Hintergrundinformationen auf neuestem Rechtsstand. - Geldwerte Tipps und Hinweise zur Prüfung von Steuerbescheiden des Jahres 2007 und Strategieempfehlungen für 2008.



Zuletzt bearbeitet von Moderator GM&P am 17.Feb 2008 13:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5852

BeitragVerfasst am: 17.Feb 2008 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die zum 01.01.2006 erfolgte Abschaffung der Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ist verfassungsgemäß.

Steuerberatungskosten sind trotz der Komplexität des Steuerrechts nicht unvermeidbar.

Außerdem betrifft die Unübersichtlichkeit des Steuerrechts vor allem den Bereich der Einkünfteermittlung, in dem die Abziehbarkeit der Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten weiterhin gewährleistet ist.

Seit der Aufhebung von § 10 Abs.1 Nr.6 EStG sind Steuerberatungskosten nur noch zu berücksichtigen, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Voraussetzung für den Abzug ist daher, dass die Aufwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen.

Aufwendungen für das Ausfüllen der Steuererklärung oder eine Beratung in Tarif- und Veranlagungsfragen sind demnach als Kosten der privaten Lebensführung nicht mehr abziehbar.

Niedersächsisches FG 17.01.2008, 10 K 103/07

Volltext der Entscheidung
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2940

BeitragVerfasst am: 5.März 2008 7:35    Titel: Antworten mit Zitat

Streit um private Steuerberatungskosten beim Bundesfinanzhof anhängig
Der Streit um die Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten geht in eine neue Runde. Wie der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) am 29.02.2008 mitteilte, ist das erste Revisionsverfahren bezüglich der steuerlichen Geltendmachung privater Steuerberatungskosten seit wenigen Tagen beim Bundesfinanzhof anhängig (Az.: X R 10/0. | >> Beck Aktuell - mehr...
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2940

BeitragVerfasst am: 21.Apr 2008 4:21    Titel: Antworten mit Zitat

Private Steuerberatungskosten: Bescheide nunmehr vorläufig

Festsetzungen der Einkommensteuer sind ab sofort für Veranlagungszeiträume ab 2006 hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben vorläufig vorzunehmen.

BMF-Schreiben vom 14.04.2008 - (PDF - 3 Seiten - 38 KB)
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