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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 8.Mai 2006 3:59 Titel: Steuerbescheide endlich umfassend offen halten |
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| Zitat: |
Die Steuerberatungskanzlei Mersch & Lüdke aus Rheine klagt vor dem
Finanzgericht Münster, alle Steuerbescheide in Zukunft für vorläufig zu
erklären. Die Vorläufigkeit soll hinsichtlich sämtlicher anhängiger
Verfahren gelten, die in der aktuellen Beilage zum Bundessteuerblatt
veröffentlicht sind.
Zur Zeit verkündet die Verwaltung regelmäßig, hinsichtlich welcher
anhängiger Verfahren ein Steuerbescheid nur vorläufig rechtswirksam ist
und damit in Zukunft - nach einem für den Steuerpflichtigen positiven
Ausgang des Musterprozesses geändert werden könnte. Dies stellt
lediglich für die Verwaltung einen Vorteil dar, da sie immer erst dann,
wenn massenhaft Einsprüche gegen bestimmte Sachverhalte eingelegt
werden, sich durch diese Generalklausel die Arbeit vereinfacht. Diese
Vorgehensweise hat aber für den Steuerpflichtigen nur bedingt einen
Vorteil.
Denn zur Zeit sind mehrere tausend Verfahren vor den zuständigen
Gerichten anhängig. Welchem Steuerpflichtigen aber ist es in
angemessener Zeit möglich, alle Verfahren darauf abzuklopfen, ob er bei
einem positiven Ausgang davon profitieren könnte?
Selbst für einen versierten Steuerberater wird dies immer mehr zu einer
kaum zu bewältigenden Aufgabe. Aus diesem Grund klagt Dipl.-Kfm. Andreas Lüdke als Mitinhaber der Kanzlei Mersch & Lüdke nunmehr vor dem Finanzgericht. Er will erreichen, dass zukünftig alle Bescheide unter
dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen.
Dieser Vorbehalt der Nachprüfung soll sich auf sämtliche im
Bundessteuerblatt veröffentlichen Verfahren beziehen. Allein das sind
schon über 1.000! Andreas Lüdke: Der Gesetzgeber verkompliziert das
Steuerrecht seit Jahren. Selbst erfahrene Verfassungsrechtler wie der
ehemalige Bundespräsident Roman Herzog können nur noch mit dem Kopf
schütteln.
Wir halten es schlichtweg für unzumutbar, dass der Steuerpflichtige seinen Bescheid hinsichtlich der mehr als 1.000 veröffentlichten Verfahren überprüfen soll, ob er von dem positiven Ausgang eines dieser Verfahren profitieren kann. Wir empfehlen daher allen Steuerpflichtigen, ihren aktuellen Steuerbescheid sofort mit dem Verweis auf unsere Klage 7 K 99/06 F vor dem Finanzgericht Münster anzufechten. |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 8.Mai 2006 4:01 Titel: |
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| Zitat: |
Zur Zeit ist der Steuerpflichtige der Dumme, der ein für ihn bedeutsames
Verfahren nicht kennt und daher keinen Einspruch einlegt. Ein Beispiel
soll dies verdeutlichen:
Der Steuerpflichtige A kennt ein aktuelles Verfahren hinsichtlich der
möglichen Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages nicht. Er
legt also keinen Einspruch ein. Sein Nachbar B hat zufällig von diesem
Verfahren gehört, und hält seinen Bescheid also diesbezüglich offen.
Nach Jahren wird das Verfahren durch ein Gericht positiv entschieden.
Während der Nachbar B sich nun mit einem Verweis auf das ergangene
Urteil den Solidaritätszuschlag für mehrere Jahre erstatten lassen kann,
geht der Steuerpflichtige A leer aus sein Bescheid ist nach Ablauf der
Einspruchsfrist unanfechtbar geworden.
Dies stellt nach unserem Rechtsempfinden eine völlig inakzeptable
Ungerechtigkeit dar, so Andreas Lüdke weiter. Der Gesetzgeber ist
unfähig, einfach umzusetzende Gesetz zu erlassen. Tausende Verfahren
jedes Jahr zeigen dies. Und die Zeche für diese Unfähigkeit soll der
unerfahrene Steuerpflichtige bezahlen, der seinen Bescheid ohne
Einspruch akzeptiert!
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Streichung der
Steuerberatungskosten in einem anderen Licht dar: Hier spekuliert der
Gesetzgeber nach unserer Einschätzung geradezu darauf, dass sich die
Bürger keinen fachkundigen Rat mehr einholen und ihnen dadurch hohe
Steuererstattungen entgehen so kann man natürlich auch versuchen, das
Haushaltsloch zu stopfen!
Die Kanzlei Mersch & Lüdke ist davon überzeugt, dass durch massenhafte
Einsprüche gegen sämtliche Steuerbescheide mit Verweis auf ihr
anhängiges Verfahren der Gesetzgeber aufgerüttelt werden kann. Aber
selbst wenn dies nicht geschehen sollte, so hätte man dann doch auf
juristischem Wege erreicht, dass endlich mehr Steuerpflichtige von
positiven Gerichtsentscheiden profitieren würden.
Klage (PDF - 3 Seiten - 70 KB)
http://www.mersch-luedke.de/Klage.pdf |
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mhanke Newbie
Anmeldungsdatum: 20.09.2005 Beiträge: 6 Wohnort: D-69120 Heidelberg
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Verfasst am: 8.Mai 2006 10:04 Titel: Steuerbescheide endlich umfassend offen halten |
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Es ist schon hahnebüchen, was uns der Staat - wer ist das überhaupt ? -zumutet.
Könnte man nicht mal einen Steuerstreik diskutieren? Eine Anregung zum Phantasieren und Träumen! |
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