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Steuerfahnder jagen auch Ebay Internetverkäufer

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GoMoPa
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2448

BeitragVerfasst am: 25.Mai 2006 16:01    Titel: Steuerfahnder jagen auch Ebay Internetverkäufer Antworten mit Zitat

Steuerfahnder jagen Internetverkäufer

Es klingelte an der Tür, Harald K. erwachte unsanft aus dem Schlaf. Gerade erst war er nach einer langen Nacht vor dem PC eingeschlafen. Fast 800 Euro hatte er bei Versteigerungen im Internet verdient. Es klopft laut an der Tür: "Steuerfahndung. Machen Sie auf oder wir lassen die Tür zwangsweise öffnen."

Vor Harald K. (Name geändert) stehen zwei Männer, die ihm Plakette und Dienstausweis entgegen halten. Im Hintergrund drei weitere Personen: zwei Polizisten und ein Handwerker.

"Wir müssen Ihre Wohnung durchsuchen", sagt einer der Fahnder. "Ihnen wird vorgeworfen, Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer hinterzogen zu haben. Wo sind Ihr Computer, Ihre Verkaufsunterlagen und Ihre Kontoauszüge? Bei Ihrer Hausbank waren wir schon. Wenn Sie uns jetzt freiwillig helfen, ersparen Sie sich und anderen eine Menge Ärger."

Harald K. ist schockiert. In den letzten drei Jahren hatte er mit Versteigerungen im Internet neben seinem normalen Job gut verdient. Weil die Geschäfte über anonyme E-Mail-Adressen liefen, fühlte er sich sicher. Den Zusatzverdienst hatte er nicht beim Finanzamt angegeben. Doch nun kann es für ihn teuer werden.

"Zunächst einmal müssen die angefallenen Steuern nachgezahlt werden," erläutert Ulrich Lemmer, Leiter des Düsseldorfer Finanzamtes für Straf und Bußgeldsachen. "Hinzu kommen noch die Zinsen. Gezielte Steuerhinterziehung ist außerdem eine Straftat, die bis zu fünf Jahre, in besonderen Fällen aber auch bis zu zehn Jahre Gefängnis bedeuten kann."

Harald K. ist kein Einzelfall. In Zukunft werden noch mehr Versteigerer mit Besuch von der Steuerfahndung rechnen müssen. "Die Verkäufe über Auktionshäuser haben enorm zugenommen. Dem Trend müssen wir folgen," so Ulrich Lemmer.

Allein Deutschlands größtes Internetauktionshaus "eBay" verzeichnete in den letzten beiden Jahren einen Anstieg auf über zehn Millionen Händler und Bieter. Die Verkäufer wähnen sich sicher im Schutz anonymer Mailadressen, vermuten die Steuerfahnder. Viele glauben, sie würden dem Fiskus nicht auffallen.

Vor einem Jahr hat die Finanzverwaltung in Düsseldorf mit dem Aufbau einer speziellen Ermittlungsgruppe für die Internetauktionshäuser begonnen. Mitarbeiter wurden geschult, die Fahndungsgruppe verstärkt. Seit einiger Zeit tragen diese Arbeiten Früchte. Konkrete Ergebnisse will Düsseldorfs Cheffahnder Lemmer nicht nennen: "Steuergeheimnis".

Ob jemand vorsätzlich oder aus Unwissenheit Steuern hinterzieht, macht für die Fahnder keinen Unterschied. "Die Nacherhebung und die Zinsen sind gleich," sagt Ulrich Lemmer, "nur bei der Bemessung der Strafe, ob Strafbefehl, Bewährungsstrafe oder Haft, hat das eine Bedeutung." Er empfiehlt allen Internetverkäufern, sich rechtzeitig von einem Steuerberater oder beim Finanzamt beraten zu lassen.

Harald K. helfen diese Ratschläge nicht mehr. Für ihn war dies kein guter Morgen. Die Steuerfahnder haben mit seinem Computer und seinen Akten das Haus verlassen. Er kann froh sein, dass er nicht in Untersuchungshaft sitzt.
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ke-finanz
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 28.Mai 2006 8:52    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll uns diese Mitteilung sagen?

Dummheit schützt vor Strafe nicht. Einkünfte sind nun mal steuerpflichtig. Und wer "nebenbei" gut verdient betreibt eben per Definition im Steuerrecht ein Gewerbe und ist von einer bestimmten Größe der Umsätze an eben verfplichtet Umsatzsteuer abzuführen, den Gewinn der Gewerbesteuer und Einkommensteuer zu unterwerfen.

Übrigens empfehle ich allen, die hier Fragen haben sich die Definition von Unternehmer im § 2 UStG Abs 1 anzusehen. Liest man diesen Paragraphen so erscheinen sehr viele ebayer als potenzielle Steuerhinterzieher. Hier hilf nur, die Geiwnne sauber in seiner Steuererklärung zu erklären. Sonst geht es einem so, wie oben beschrieben.
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Giese
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Anmeldungsdatum: 01.10.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 29.Mai 2006 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht werden dann auch mal die Profiabzocker weniger, die sich als Private ausgeben, massenhaft verkaufen und keine Garantieleistungen übernehmen wollen. Das ist nämlich der weitere Beschiss, der dort excessiv vorgenommen wird.
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Tantelisbet
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Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 24
Wohnort: 61440 Oberursel

BeitragVerfasst am: 16.Jun 2006 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Einen solchen Fall durfte ich letzte Woche ebenfalls erleben. Hochwertige Qualität bei Ebay angeboten. Angekommen ist der letzte Mist. Wollte an Verkäufer gemäß Fernabsatzgesetz retour senden. Verkäufer verweigert Annahme da er Privatverkäufer sei. Er hat unter seinem Anbieternamen in 5 Monaten 190 Bewertungen erhalten. Ich habe die Sache auch an das Finanzamt, Gewerbeamt und Sozialamt weitergeleitet. Die sollen sich mal ein Bild machen.
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Giese
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Anmeldungsdatum: 01.10.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 16.Jun 2006 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es ein teurer Artikel war, würde ich die Sache über einen Anwalt verfolgen. Aber vorher bei der EV-Stelle des Anbieters nachfragen, ob sich das überhaupt lohnt.
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