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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4926 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 20.Mai 2003 19:37 Titel: Steuerfalle - Auswanderung |
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Das Problem:
Wer auswandert, aber weiter in Deutschland arbeitet, eine Wohnung besitzt oder an einer Firma beteiligt ist, wird vom hiesigen Fiskus nicht verschont.
Die Bedrohung:
1. Arbeitsplatz:
Jemand, der in Deutschland arbeitet, hat nach Ansicht des Fiskus hier auch seinen Lebensmittelpunkt und ist damit unbeschränkt steuerpflichtig.
2. Zweitwohnsitz:
Jeder, der hier zu Lande noch eine Wohnung nutzt, muss in Deutschland weiter sein gesamtes Einkommen versteuern, auch wenn er es vollständig im Ausland erwirtschaftet.
3. Firmenbeteiligung:
Wer im Ausland lebt und noch ein Prozent oder mehr an einer AG oder GmbH hält, den trifft es besonders hart. Die Beamten unterstellen beim Wegzug, dass der Unternehmer seine Beteiligung vor dem Umzug verkauft hat; so will es das Außensteuerrecht. Selbst wenn also nie ein Firmenanteil den Besitzer gewechselt hat, mithin kein Cent geflossen ist, muss der Unternehmer den von den Finanzbehörden fiktiv ermittelten Erlös versteuern. Besonders perfide: Die Steuer muss auch zahlen, wer heute zwar Firmenanteile von weniger als einem Prozent hält, in den vergangenen fünf Jahren aber über dieser Marke lag.
Tip: Verlegen Sie Ihren Wohnsitz erst ins Ausland, wenn Sie Ihre Beteiligungen tatsächlich verkauft haben. Achten Sie darauf, dass Ihr Immobilienbesitz in Deutschland stets vermietet ist, damit Sie nicht in Verdacht geraten, eine Wohnung selbst zu nutzen.
Quelle:http://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/0,2828,230477,00.html |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1335 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 13.Sep 2003 23:33 Titel: Tja, und dann sollte man sich noch so ein paar Scherze |
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überlegen: Firma verkaufen, Immobilien verkaufen und dann wegziehen. Wohin schickt denn dann hans Eichel seinen Steuerbescheid? Was passiert, wenn ich den einfach nicht bezahle?Kann er den im Außer-EU-Raum denn überhaupt vollstrecken? Und nach wie vielen Jahren verjährt dann so eine Steuerschuld? Interessante Fragen, oder?
Für nette Antworten wäre ich äußerst dankbar. _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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Jfibu Specialist
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 54 Wohnort: vorhanden
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Verfasst am: 14.Sep 2003 11:17 Titel: |
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mal überlegen;)
keine steuererklärung abgeben wäre - richtig steuerhinterziehung und strafbar machen will man sich ja nicht also erklärung ordnungsgemäß abgeben und die gewinne erklären.
steuerbescheide können auch ins ausland zugestellt werden aber natürlich nur wenn dem FA die adresse bekannt ist.
die zahlungsverjährung ist in der AO §§ 228 - 232 geregelt. die verjährungsfrist beträgt 5 jahre mit ablauf des jahres der ersten fälligkeit oder festsetzung.
allerdings kommt hier auch ein problem auf: § 231 (1) unterbricht die verjährung, wenn die finanzbehörden damit beschäftigt sind den wohnsitz des zahlungsempfängers zu ermitteln. nach der unterbrechung beginnt die verjährung neu zu laufen!
zusammengefasst unklar wirds in jedem fall bei der einreise, da man über den stand des verfahrens nicht informiert ist und in der regel wird das verfahren wohl noch am laufen sein. |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 14.Sep 2003 11:38 Titel: |
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@ Jfibu
Interessanter Beitrag...  |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 14.Sep 2003 12:32 Titel: einiges zur klarstellung: |
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Die Behauptung
| Zitat: |
Das Problem:
Wer auswandert, aber weiter in Deutschland arbeitet, eine Wohnung besitzt oder an einer Firma beteiligt ist, wird vom hiesigen Fiskus nicht verschont. |
ist etwas zu allgemein gehalten und wird in dieser Allgemeinheit von niemandem unterschrieben.
| Zitat: |
Die Bedrohung:
1. Arbeitsplatz:
Jemand, der in Deutschland arbeitet, hat nach Ansicht des Fiskus hier auch seinen Lebensmittelpunkt und ist damit unbeschränkt steuerpflichtig. |
tatsächlich unterscheidet man im einkommensteuerrecht (um das geht es hier wohl) zwischen Unbeschränkter Einkommensteuerpflicht und Beschränkter Einkommensteuerpflicht. Rechtsgrundlage hierzu s. § 1 Abs. 1 - 3 Einkommensteuergesetz http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p10.html
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist man nicht, weil man in Deutschland arbeitet, sondern weil man in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Was glaubt ihr, warum Beckenbauers "Kaiser" Franz seine Wohnung in Kitzbühl und viele andere Fußballspieler oder Frau Margarethe Schreinemakers ihre Wohnung im Ausland haben (von der sie nach 1/2 Stunde Autofahrt an ihren Arbeitsplatz kommen/kamen?).
Antwort: Damit sie eben keine Wohnung oder Wohnsitz in Deutschland haben, dadurch nur noch beschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nur das Geld, das sie in Deutschland verdienen, versteuern müssen.
| Zitat: |
2. Zweitwohnsitz:
Jeder, der hier zu Lande noch eine Wohnung nutzt, muss in Deutschland weiter sein gesamtes Einkommen versteuern... |
Wer kennt ihn nicht, unser Bobbele Boris Becker. Er behauptete doch gegenüber den Finanzbehörden, er wohne in Monaco (in dem es für den, der es sich leisten kann, dort zu wohnen, keine Einkommensteuer gibt) und käme nur zum Tennisspielen nach Deutschland. Tatsächlich aber hatte er so Sehnsucht nach München, dass er sich im gleichen Haus, in dem seine Schwester wohnte, ebenfalls eine (spartanische) Wohnung (ohne Kühlschrank) kaufte http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/18/0,1367,MAG-0-2019986,00.html . Damit aber war der Steuertrick seines Managers Ion Tiriac, der ihn zur Vermeidung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht schon als 16-jährigen nach Monaco verfrachtet und sogar dessen Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung in Leimen aufgelöst hatte (damit eben kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden war), aufgehoben worden.
hätte er sich lieber für das viele geld, das so eine wohnung kostet (:- , eine komfortable suite im hotel für die paar tage geleistet, die er damals in münchen war. aber wahrscheinlich ist er irgendeinem anlagehai in die hände gefallen, der ihm erklärt hat, wieviel geld man doch mit der anlage in immobilien sparen kann.
aus dem gleichen Grund sind unsere dt. Formel-1-Rennfahrer Michael und Ralf Schumacher sowie Heinz-Harald Frentzen nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. ihre wohnung/wohnsitz/lebensmittelpunkt ist nicht in deutschland, sondern in vufflenz (schweiz), salzburg bzw. in monaco.
| Zitat: |
| ..., auch wenn er es vollständig im Ausland erwirtschaftet. |
nicht nur in deutschland, sondern auch in den meisten ausländern muss man sein gesamtes einkommen versteuern. grundsätzlich bedeutet dies, dass bei personen mit wohnungen im in- und ausland also das einkommen doppelt besteuert wird. um dies zu vermeiden, gibt es aber doppelbesteuerungsabkommen zwischen deutschland und fast allen ausländern, in denen geregelt wird, wie die doppelbesteuerung vermieden wird und welches land das (alleinige) besteuerungsrecht bekommt. wer nachlesen will, ob auch sein heimatland mit deutschland ein doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, klicke http://www.bff-online.de/dba/dba_abkommen.pdf
| Zitat: |
3. Firmenbeteiligung:
Wer im Ausland lebt und noch ein Prozent oder mehr an einer AG oder GmbH hält, den trifft es besonders hart. Die Beamten unterstellen beim Wegzug, dass der Unternehmer seine Beteiligung vor dem Umzug verkauft hat; so will es das Außensteuerrecht. |
die aktuellen regelungen zum außensteuergesetz kann man hier nachlesen. http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc60.htm
| Zitat: |
| Selbst wenn also nie ein Firmenanteil den Besitzer gewechselt hat, mithin kein Cent geflossen ist, muss der Unternehmer den von den Finanzbehörden fiktiv ermittelten Erlös versteuern. Besonders perfide: Die Steuer muss auch zahlen, wer heute zwar Firmenanteile von weniger als einem Prozent hält, in den vergangenen fünf Jahren aber über dieser Marke lag. |
nun ja. grund hierfür ist ja der, dass man sich durch wohnsitzverlegung ins steueroasenland auf dauer der dt. steuerpflicht entziehen will. und hierfür verlangt der fiskus seinen obolus (nachzulesen auf der rechtlich vielleicht etwas veralteten, aber inhaltlich und in den grundzügen weiterhin aktuellen homepage von http://www.edr.de/archiv/1995_EDR_Sachinformation_Deutsches_Aussensteuerrecht.doc ) |
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Taeaen User gebannt
Anmeldungsdatum: 10.08.2003 Beiträge: 1940 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 14.Sep 2003 12:47 Titel: Fluchtsteuer |
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Darum verlegen ja etwas clevere Auswanderer ihren Wohnsitz zuerst für 1-2 Jahre in ein "Hochsteuerland", bevor sie sich für immer offshore begeben... - wo man dann völlig legal seine dort als "ausländisch" geltenden Einkünfte für 0-Steuer beziehen kann.
In gewissen Staaten sind eben nur inländische Einkünfte der Steuer unterworfen, um eben solche Leute anzulocken, gewährt man gerne schon mal 30 Jahre Steuerbefreiung auf ausländische Einkünfte. |
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