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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 15.März 2005 14:25 Titel: Steuerfalle bei Sparbriefen und Bundesschatzbriefen |
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Bereits kleine Sparvermögen, so der Bundesverband deutscher Banken (BdB) können steuerpflichtig werden, wenn der Sparer die falsche Anlage wählt. Steuerfallen, so der BdB, lauern besipielsweise bei auf- oder abgezinsten Sparbriefen und bei Bundesschatzbriefen Typ B.
Dazu ein Beispiel des BdB: In einen Sparbrief zu drei Prozent Zinsen werden 20.000 Euro angelegt. Bei jährlicher Ausschüttung erzielt der Anleger 600 Euro Zinserträge pro Jahr. Damit schöpft der Sparer den ihm zustehenden Freibetrag von 1.421 Euro bei weitem nicht aus, so lange er keine weiteren nennenswerten Ersparnisse hat. Die jährlich anfallenden Zinsen erhält er steuerfrei.
Wer jedoch 20.000 Euro in einen so genannten auf- oder abgezinsten dreiprozentigen Sparbrief mit vier Jahren Laufzeit anlegt, der erhält am Ende die über vier Jahre angesammelten Zinsen –einschließlich Zinseszinsen sind das mehr als 2.400 Euro –gutgeschrieben und ausbezahlt. Folge: Der Sparer-Freibetrag ist überschritten, die über 1.421 Euro hinausgehenden Zinserträge sind zu versteuern. Bei Bundesschatzbriefen Typ B werden die Zinsen sogar über sieben Jahren angesammelt und sind dann zum Schluss, im Jahr der Fälligkeit – oder bei einem vorzeitigen Verkauf – steuerpflichtig
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