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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3322
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Verfasst am: 26.Jun 2007 10:39 Titel: Steuergestaltungen - Paragraph 42 der Abgabenordnung |
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Horrorszenarium für alle Steuerpflichtige
Unter dem Deckmantel der Missbrauchsbekämpfung will sich das
Bundesfinanzministerium neue Waffen beschaffen. "Da kommt auf alle Steuerpflichtigen ein neues Horrorszenarium zu, das nur noch schwer mit den Prinzipien des Rechtsstaats zu vereinbaren ist", warnt Jürgen Pinne, der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV e.V.)
Jahressteuergesetz 2008: Stellungnahme zum Referentenentwurf
Ursache der Befürchtungen Pinnes ist das Jahressteuergesetz 2008, für
das das Bundesfinanzministerium vor wenigen Tagen einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Darin ist vorgesehen, Paragraph 42 der
Abgabenordnung, der ursprünglich - ausweislich seiner bisherigen Überschrift - gegen den "Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten" gerichtet war, grundlegend zu ändern und damit radikal zu verschärfen.
| Zitat: |
Bisher: § 42
Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
(2) Absatz 1 ist anwendbar, wenn seine Anwendbarkeit gesetzlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. |
Künftig soll sich Paragraph 42 der Abgabenordnung gegen "Steuergestaltungen" (so die neue Überschrift) schlechthin richten. Dem fiskalischen Frontalangriff entgehen, könnte der Steuerpflichtige künftig nur, wenn er für eine zu einem Steuervorteil führende rechtliche Gestaltung "beachtliche außersteuerliche Gründe nachweist". Ansonsten solle er so besteuert werden, wie der Gesetzgeber dies bei seiner Regelung vorausgesetzt habe.
Dies ist jedoch regelmäßig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Ein regelrechtes Eigentor schießt die Begründung des Referentenentwurfs, wenn sie darauf hinweist, dass der Gesetzgeber "bei der Schaffung einer Norm nicht alle theoretisch denkbaren Gestaltungen zur Verfolgung der Ziele berücksichtigen" könne.
Die Neufassung des Paragraphen 42 AO wäre aber nur dann wirklich anwendbar, wenn der Gesetzgeber mit jeder Steuernorm in hellseherischer Omnipotenz eine Bewertung aller theoretisch denkbaren Gestaltungen mitliefern würde.
Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs soll Paragraph 42 in seiner Neufassung anzuwenden sein, "wenn die Möglichkeit der Auslegung einer materiellen Steuernorm endet". Gerade im sogenannten Eingriffsrecht, mit dem der Staat dem Bürger Belastungen auferlegt und zu dem gerade auch das Steuerrecht gehört, muss jedoch die Grenze der Auslegung auch die Grenze der Belastung sein.
Darüber hinauszugehen, kann nur in den eng begrenzten Ausnahmefällen des wirklichen Missbrauchs gerechtfertigt sein. Auf den Missbrauch soll es aber nach der Intention des Referentenentwurfs gerade nicht mehr ankommen.
Pinne bemängelt außerdem: "Der Referentenentwurf gibt vor, dass Rechtssicherheit nur durch die Neufassung von Paragraph 42 der Abgabenordnung hergestellt werden könne. In Wirklichkeit wird jede Rechtssicherheit beseitigt." Die Neufassung stellt die grundgesetzlich geschützte wirtschaftliche Betätigungsfreiheit unter den Vorbehalt der Anerkennung durch den jeweiligen Sachbearbeiter im Finanzamt.
Wenn diesem die tatsächlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen nicht gefallen, so soll es zwischen ihm und dem Steuerpflichtigen - unter der Voraussetzung der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen - zu einer Verständigungsvereinbarung kommen können, sofern der Nachweis beachtlicher außersteuerlicher Gründe "schwierig" ist.
Wann aber ist was für wen "schwierig"? Schwierig für den frisch examinierten Sachbearbeiter? Schwierig für den gewieften Betriebsprüfer?
Schwierig für den Richter am Bundesfinanzhof oder am Bundesverfassungsgericht?
Die Neufassung des Paragraphen 42 der Abgabenordnung würde alle Steuerpflichtigen dazu zwingen, jedes steuerlich relevante Vorhaben vorab im Wege einer - neuerdings kostenpflichtigen - verbindlichen Auskunft klären zu lassen. Schnelle wirtschaftliche Entscheidungen wären damit kaum noch möglich.
Es scheint an der Zeit, über ein Verbot des Missbrauchs von
Referentenentwürfen nachzudenken, auch wenn das schwierig wird.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband (DStV) e.V., 20. Juni 2007
Aktuell ist keine öffentliche Quelle für den Referentenentwurf bekannt. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6453
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Verfasst am: 17.Jul 2007 13:45 Titel: |
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Steinbrück plant Beweislastumkehr bei mißbräuchlichen Steuergestaltungen:
Auf Bürger kommen erhebliche finanzielle und bürokratische Mehrbelastungen zu
Das Bundesfinanzministerium plant, die Beweislast bei mißbräuchlichen Steuergestaltungen nach Paragraph 42 Abgabenordnung (AO) zum Nachteil der Steuerbürger umzukehren. Dies geht aus dem aktuellen Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2008 hervor.
Bislang trägt nach geltendem Recht das Finanzamt die Beweislast dafür, daß eine legale Steuergestaltung mißbräuchlich ist. Sollte der Gesetzentwurf in der jetzt vorliegenden Fassung Gesetzeskraft erlangen, hätte dies für die Steuerzahler erhebliche Konsequenzen, so der Düsseldorfer Branchendienst 'steuertip'.
Bespielweise müßten Eltern, die Kapitalvermögen auf ihre Kinder verlagern, künftig nachweisen, daß hierfür nur außersteuerliche Gründe maßgebend waren und nicht die Inanspruchnahme des steuerlichen Grundfreibetrages durch Sohn oder Tochter. In letzter Konsequenz müßte jedes wirtschaftliche Handeln zuvor vom Finanzamt genehmigt und als nicht steuerlich motiviert ausgewiesen werden, um als Steuerbürger auf der sicheren Seite zu sein. Auf die Wirtschaft kommt so eine ungeheure zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastung zu.
Der 'steuertip' hat deshalb eine Protestaktion gegen die geplante Gesetzesänderung gestartet. Unter www.markt-intern.de kann sich jeder Bürger an der Protestaktion beteiligen und seine Meinung zur Beweislastumkehr bei Steuergestaltungen per Protestbrief an den Bundesfinanzminister richten.
Pressemitteilung von 'markt intern'-Verlag
Siehe auch die aktuelle Information des Steuerratgebers Steuerrat24 mit dem Thema:
Abgeltungssteuer: Angriff auf ihr Kapitalvermögen |
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strategiedoctor Specialist
Anmeldungsdatum: 01.05.2004 Beiträge: 108
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Verfasst am: 18.Jul 2007 11:22 Titel: Ausreise-Visum wird Pflicht |
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| Zitat: |
| In letzter Konsequenz müßte jedes wirtschaftliche Handeln zuvor vom Finanzamt genehmigt und als nicht steuerlich motiviert ausgewiesen werden, um als Steuerbürger auf der sicheren Seite zu sein. |
Stellen Sie sich vor, Sie stehen am Flughafen beim Check in, legen Ihr Flugticket vor, man zieht Ihren Pass durch den Schlitz, dann sagt Ihnen eine freundliche Stimme: "Herr ..., Sie haben Steuerrückstände in Höhe von 3.500 Euro. Wir können Sie leider nicht einsteigen lassen, so lange Sie Ihre Steuern nicht bezahlt haben."
Die Steigerung ist dann nur noch die Einführung des DDR-Ausreise-Visums. Da steht man wenigstens nicht umsonst am Flughafen an.
Was können Sie tun? Suchen Sie sich ein freies Land, so wie es viele Menschen zwischen 1933 und 1939 getan haben. Denn in exakt diesen Zeiten befinden wir uns wieder. |
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hlang Newbie
Anmeldungsdatum: 05.02.2004 Beiträge: 16
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Verfasst am: 18.Jul 2007 17:52 Titel: Fluchtweg ist ja nicht lang und die Sprache ist die gleiche. |
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| Rechtzeitig in die Schweiz (wenn man sichs leisten und "richten " kann oder eben nach Österreich auswandern. Ich habe meine Aktionen in D auch auf die essentiellen Dinge reduziert und die echten Betriebsaktivitäten in A gestartet (das bedeutet natürlich auch, daß in A die Arbeitsplätze entstehen ect.). Aber in D will mans ja nicht anders.... |
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strategiedoctor Specialist
Anmeldungsdatum: 01.05.2004 Beiträge: 108
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Verfasst am: 18.Jul 2007 19:29 Titel: Fluchtweg ist ja nicht lang und die Sprache ist die gleiche. |
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| Zitat: |
| Rechtzeitig in die Schweiz (wenn man sichs leisten und "richten " kann oder eben nach Österreich auswandern. Ich habe meine Aktionen in D auch auf die essentiellen Dinge reduziert und die echten Betriebsaktivitäten in A gestartet (das bedeutet natürlich auch, daß in A die Arbeitsplätze entstehen ect.). Aber in D will mans ja nicht anders.... |
Was hat es einem Juden genutzt, vor 1939 nach Österreich oder in ein anderes europäisches Land auszuwandern? Die meisten sind trotzdem im KZ gelandet. Vor allem die Schweizer haben ganz bewußt niemanden ins Land gelassen - und damit viel Blut an ihren Händen.
Fazit: Lernen Sie aus der Geschichte, denn sie wiederholt sich. Der Vatikan hat die Idee des "Heiligen Römischen Weltreiches" nie aufgegeben. Was der Hitlerfreund und Förderer, Papst Pius XII., mit Hitler, Mussolini und Franco nicht schaffte, wird jetzt mit der Hilfe von Weltpolizist USA umgesetzt: Eine "Eine-Welt-Regierung" mit einer neuen Weltordnung unter der religiösen Oberherrschaft des Papstes. Europa fliegt auf den Papst wie die Motten zum Licht. Und, ob USA, Deutschland oder die anderen Länder, die angeblichen Anti-Terrorgesetze richten sich letztlich gegen das eigene Volk.
Vergessen Sie also Österreich und die anderen europäischen Länder. Die Schweiz ist heute de facto bereits EU-Mitglied, will sagen, die Schweiz ist schon tot (z.B. das Bankgeheimnis), sie ist nur zu faul zum Umfallen. Das heißt, es muss nur noch das richtige Ereignis inszeniert werden, damit das Volk bei einer Abstimmung pro EU umfällt.
Sie müssen Ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt möglichst außerhalb Europas nehmen. Das ist die Eintrittskarte in die Freiheit.
Ideal wäre sogar, wenn Sie den Pass eines Nicht-OECD-Landes hätten, oder zumindest das Recht hätten, einen solchen zu erhalten. Dann müssten Sie diesen Umstand nur zu gegebener Zeit dem deutschen Konsulat mitteilen, damit Sie die deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit los sind.
Ihre Geschäfte lassen Sie dann so lange in Europa laufen, wie möglich. So macht es zumindest der Strategiedoctor ... |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6453
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Verfasst am: 29.Jul 2007 17:57 Titel: |
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Die Bundesregierung wird Unternehmen nun doch nicht generell unter den Verdacht missbräuchlicher Steueroptimierung stellen: Auf Druck der Union hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) seinen Entwurf für das Jahressteuergesetz 2008 deutlich abgeschwächt. Die Beweislast soll nur noch in Ausnahmefällen umgekehrt werden.
Der ursprüngliche Plan aus dem Bundesfinanzministerium wäre darauf hinausgelaufen, dass jeder Unternehmer, der seine Gewinne ganz legal so gestaltet, dass er möglichst wenig Steuern zahlt, in den Verdacht der Steuerhinterziehung geraten wäre. Er hätte von sich aus beweisen müssen, dass er „beachtliche außersteuerliche Gründe“ für sein Vorgehen hat. Bereits der heute übliche Fall, dass ein Unternehmen seinen Vorsteuergewinn dadurch drückt, dass es die Verluste einer Tochtergesellschaft gegenrechnet, hätte diese Beweislast ausgelöst. Davon rückte das Bundesfinanzministerium nun ab.
Nach der Neufassung, die dem Handelsblatt vorliegt, kann das Finanzamt nur dann einen Missbrauchsverdacht äußern, wenn ein Unternehmen eine „unübliche Gestaltung“ gewählt hat. Wenn der Fiskus diesen Vorwurf erhebt, muss der Unternehmer allerdings auch nach der neuen Formulierung noch immer beweisen, dass er nicht allein seine Steuerlast drücken wollte. Nach heutigem Recht muss die Behörde einen Missbrauch nachweisen.
„Positiv ist, dass der überarbeitete Entwurf gegenüber dem Referentenentwurf erheblich entschärft worden ist“, sagte der Steuerexperte des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Berthold Welling. „Zu prüfen sind aber noch Fragen zur Beweislast.“ Es müsse klar sein, dass die Finanzämter nicht mit pauschalen Verdächtigungen Unternehmern die Beweislast für legales Verhalten aufbürden könnten.
Im Ziel sind sich die Finanzminister von Bund und Ländern, Union und SPD allerdings einig: Die Finanzämter sollen mit schärferen Gesetzen für den Kampf mit geschickten Steuerplanern aufgerüstet werden. Die Unionsminister wollen lediglich nicht ganz so große Kanonen auffahren wie die SPD. „Fakt ist: Bisher ist die Steuerverwaltung im Wettlauf mit den Erfindern von Steuersparmodellen immer zweiter Sieger“, sagte Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) dem Handelsblatt. „Das können wir nicht umdrehen, aber wir können wenigstens dafür sorgen, dass sich unsere Chancen verbessern.“ Deshalb unterstütze er „im Prinzip“ den Vorstoß von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD).
Die Bundesregierung will am 8. August den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2008 beschließen. Parallel zu den Beratungen dieses Gesetzes im Bundestag wollen die Fraktionen von Union und SPD eine weitere Novelle einbringen: Sie verlangt generell, dass neue Steuersparmodelle dem Finanzamt vorab vorgelegt werden müssen.
„Die Vermeidung von Steuersparmodellen ist auch in meinem Sinne“, sagte Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) dem Handelsblatt. „Dies gilt insbesondere für Gestaltungen über die Grenze unter Ausnutzung des internationalen Steuergefälles, durch die deutsches Besteuerungssubstrat verloren geht“, sagte er.
Faltlhauser verlangte allerdings, dass es nicht zu einer generellen Beweislastumkehr für Unternehmer und Privatleute kommt. Stratthaus wiederum mahnte an, dass die neuen Regeln „in einem vertretbaren Verhältnis zum erwarteten Erfolg“ stehen müssten.
Innerhalb der Unions-Bundestagsfraktion jedoch gehen den Finanzpolitikern die Pläne immer noch zu weit, obwohl Steinbrück den ursprünglichen Jahressteuergesetz-Entwurf seiner Beamten deutlich abgeschwächt hat. „Wir freuen uns über die Abschwächung, sind aber nicht sicher, ob das ausreicht“, sagte der Finanzexperte Otto Bernhardt (CDU).
Steinbrücks Beamte hatten anfangs geplant, alle Unternehmen und Privatleute dazu zu verpflichten, für jede Gestaltung, die zu einer niedrigeren Steuerlast führt, andere als steuerliche Gründe nennen zu müssen. In der neuen Fassung des Paragrafen 42 Abgabenordnung muss das Finanzamt zumindest noch beweisen können, dass eine Gestaltung ungewöhnlich ist, um sie zurückweisen zu können: „Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine zu einem Steuervorteil führende ungewöhnliche rechtliche Gestaltung gewählt wird, für die keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe durch den Steuerpflichtigen nachgewiesen werden“, heißt es im Gesetzentwurf. Wenn das Finanzamt den Missbrauch festgestellt hat, liegt die Beweislast also künftig beim Unternehmer, dass die Gestaltung andere wirtschaftliche Gründe hatte.
BDI-Steuerabteilungsleiter Welling ist erleichtert, dass jetzt zumindest weiter zwischen normalen legalen Gestaltungen und Missbrauch unterschieden wird. Er bezeichnete es als den richtigen Weg der Finanzverwaltung, sich auf den Missbrauch zu konzentrieren. „Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Finanzverwaltung nicht über einen pauschalen Hinweis auf eine außergewöhnliche Steuergestaltung die Beweislast dem Steuerpflichtigen aufbürden kann.“
Steinbrücks Sprecher beharrte aber darauf, einen Teil der Beweislast sehr wohl auf Unternehmen und Bürger zu verlagern. „Wir wollen das Hase-und-Igel-Spiel endlich beenden“, sagte er.
In der Wirtschaft werden die neuen Gesetzesverschärfungen als zusätzlicher Bürokratie- und Kontrollaufwand gewertet: Das Ziel der Unternehmensteuerreform, mit niedrigeren Steuersätzen ab 2008 die Rahmenbedingungen in Deutschland zu verbessern, werde konterkariert, argumentierten die Spitzenverbände in einer Stellungnahme an Steinbrücks Ministerium. Bereits mit der Unternehmensteuerreform sei flächendeckend der Zinsabzug erschwert worden, um einzelne Steuergestalter zu treffen. Die Bankenverbände wiederum laufen Sturm dagegen, dass Mittelständler ab 2009 nicht die Abgeltungsteuer für alle privaten Kapitalerträge nutzen dürfen, wenn sie bei derselben Bank einen Firmenkredit aufgenommen haben. „Legale Steuergestaltungen sind generell kein Missbrauch“, mahnte Jörg Schwenker von der Bundessteuerberaterkammer.
Quelle: HB |
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strategiedoctor Specialist
Anmeldungsdatum: 01.05.2004 Beiträge: 108
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Verfasst am: 29.Jul 2007 18:23 Titel: Finanzminister ist chancenlos |
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Die Gründung einer GmbH in einem anderen EU-Staat, z.B. einer spanischen S.L., ist niemals ein Missbrauch oder eine unübliche Gestaltung. Dafür hat der Europäische Gerichtshof längst gesorgt. Damit ist der deutsche Fiskus bereits ausgeschieden. Vorteil: In Spanien gibt es keinen Gestaltungsmissbrauch, also auch wesentlich weniger Streitpotenzial.
Das Hauptargument ist das deutsche GmbH- und Insolvenzrecht. Jeder GmbH-Geschäftsführer steht mit einem Bein im Knast. Die Justiz macht aus seiner GmbH einen GmvH, einen "Geschäftsführer mit voller Haftung". Es genügt also, die Wahrheit zu sagen:
"Weniger Vorschriften, weniger Fallen bedeuten weniger Risiken als Geschäftsführer, deshalb (z.B.) eine spanische S.L.!"
Gegen diese Begründung hat der deutsche Pleitestaat keine Chance! Also, wie kommt der Finanzminister auf die dumme Idee, dass jemand wegen der Steuern ins Ausland geht? Hat Deutschland etwa zu hohe Abgaben und Steuern?  |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6453
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Verfasst am: 29.Jul 2007 18:45 Titel: |
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Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verteidigt die GmbH als "die Rechtsform für den Mittelstand".
Nachzulesen in einem Beitrag vom heutigen Tage auf dem FINANZBLOG24 von GoMoPa. |
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cashinfo Pathfinder
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 338 Wohnort: Europa - mitten drin
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Verfasst am: 30.Jul 2007 10:18 Titel: Lächerlich .... |
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wiklich lächerlich .... ich würde immer die Gründung eines Vereins vorschlagen, das reduziert die Haftung erheblih und der Finanzaufwand ist mehr als überschauar .
ZU den Steuern .... worüber reden wir eigentlich in Deustchland .... unsere Steuergesetzgebung ist mehr als verworren und je mehr Regelungen umsomehr Schlupflöcher sie zu umgehen ... Meine immer wieder fest vertretene Meinung ... keinen Vorsteuerabzug für Vorsteuerabzugsberechtigte, Senkung der Umsatzsteuer auf die Hälfte sollte dann möglich sein --- es gibt keine vernünftge Erklärung für den Vorsteuerabzug --- dienen die angeschafften Mittel doch lediglich der Erziehlung von Gewinnen. Ich kenne zwar keine Statistik, aber eine sehr hohe Volumina der Vorsteuer wird doch im Mittelstand eh für privat genutzt ... (jetzt hgelt es bestimmt viel Böses ). Zudem würden die Wege des Warenfluß dadurch um ein wesentliches gesenkt und der undurchsichtige Zwischenhandel wird sich über seine Preise dann Gedanken machen müssen. Auf jeden Fall kommt der Konsum dann richtig in Schwung und die Gesamtkapitalverteilung bringt die Wirtschaft dan richtig in Schwung .....
Einkommenssteuer auch ganz einfach --- ohne progression , jeder zahlt 10 % seines Einkommens ....
Danach sollten wir bei einem Steueraufkommen von ca. 17-20% sein, gerechnet auf das Bruttosozialprodukt dürfte das auch ausreichend sein und die Steuererklrung passt wirklich auf den Bierdeckel.
Ob es jetzt zur Diskussion kommt ....
Immer fleissig mitdenken ... |
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Finanzscout Specialist
Anmeldungsdatum: 24.05.2006 Beiträge: 156 Wohnort: München
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Verfasst am: 30.Jul 2007 13:15 Titel: Re: Lächerlich .... |
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| cashinfo hat folgendes geschrieben:: |
| wiklich lächerlich .... ich würde immer die Gründung eines Vereins vorschlagen, das reduziert die Haftung erheblih und der Finanzaufwand ist mehr als überschauar. |
Des reinen Wahnsinns fette Beute!
Der Vorstand eines Vereins haftet sogar für normale Verbindlichkeiten des Vereins! Das ist ja wohl allemal ne Ecke gefährlicher, als als GF einer GmbH wg. deliktischer Handlung in die persönliche Haftung genommen zu werden.
kopfschüttelnde Grüße
Scout |
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cashinfo Pathfinder
Anmeldungsdatum: 11.03.2005 Beiträge: 338 Wohnort: Europa - mitten drin
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Verfasst am: 30.Jul 2007 19:16 Titel: da wollte ich mal |
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so nicht ganz stehen lassen
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§ 31 BGB:
Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.
Als (gesetzlicher) Vertreter des Vereins haftet der Vorstand grundsätzlich NIE persönlich. Eine Ausnahme kann sich nur in Fällen des § 311 Abs. 3 BGB ergeben, wenn der Vorstand in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst. |
Ohne zu unken, aber im Umkehrschluss möchte ich nicht über die vorherige Aussage nachdenken. ich gehe immer noch von lauteren Geschäften aus und von geschäftsmäßigem Handeln der Geschäftsführer .
Im Übrigen Haftet der GF einem anderen Körperschaft auch mit seiner GF Haftung voll... schon vergessen !
Grüsse |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3322
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Verfasst am: 29.Aug 2007 8:44 Titel: |
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"Die im Jahressteuergesetz 2008 geplante Neuregelung des § 42 AO verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz (GG). Sie ist in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig". Zu diesem Ergebnis kommt der ehemalige Verteidigungsminister und Hochschullehrer Prof. Dr. Rupert Scholz in einem Gutachten, das dem Düsseldorfer Branchendienst 'steuertip' vorliegt. Mit der Änderung will die Bundesregierung steuerlich motivierte Gestaltungen unterbinden.
Laut Gutachten greife die geplante Gesetzesänderung in die persönlichen und wirtschaftlichen Freiheiten der Bürger ein, die sämtlich unter dem Schutz der Grundrechte stehen. Scholz verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), in dem festgestellt wurde, "daß es grundsätzlich jedem Steuerpflichtigen freisteht, seine Angelegenheiten so einzurichten, daß er möglichst wenig Steuern zu zahlen braucht.“ Zwar kenne das Steuerrecht bestimmte Auskunfts- und Anzeigepflichten. Diese müßten aber nach der Rechtsprechung des BVerfG "gesetzlich hinreichend bestimmt sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen“. Damit verbunden seien zudem datenrechtliche Probleme. Wörtlich heißt es in dem Gutachten: "Der Steuerpflichtige wird durch diese Beweislastregel gezwungen, ggf. seine sämtlichen persönlichen Daten offenzulegen, um dem Zugriff der Steuerpflichtigkeit zu entgehen. Auch dies ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Dies gilt vor allem in solchen Fällen, in denen ein Steuerpflichtiger sein jeweiliges Verhalten oder eine von ihm gewählte rechtliche Gestaltung aus Gründen wählt, die in seiner absolut geschützten Privat- bzw. Intimsphäre verankert sind“.
Problematisch sind laut Gutachten die unbestimmten Rechtsbegriffe, die der Gesetzentwurf enthält. Das gilt vor allem für die "ungewöhnlichen rechtlichen Gestaltungen“ und die "beachtlichen außersteuerlichen Gründe“ sowie den Begriff "Verkehrsanschauung“. Es handele es sich hier um "vage Generalklauseln", d. h. der Steuerzahler muß die aus einer Vorschrift resultierenden Konsequenzen mit hinlänglicher Sicherheit vorherbestimmen bzw. vorhersehen können. Keinesfalls dürfe es im Ermessen der Finanzbehörden stehen, die Grenzen der Freiheit des Einzelnen zu bestimmen.
Pressemitteilung von: 'markt intern'-Verlag |
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Finanzscout Specialist
Anmeldungsdatum: 24.05.2006 Beiträge: 156 Wohnort: München
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Verfasst am: 14.Sep 2007 12:02 Titel: |
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@ cashinfo
Einzelne Paragraphen isoliert zu zitieren ist ungefähr so seriös, wie wenn das die Zeugen Jehovas mit aus dem Zusammenhang gerissenen Bibelzitaten tun.
Jeder Rechtsanwalt, der sein Metier beherrscht, wird Ihnen bestätigen, dass Sie als Vorstand (insbesondere als Vorsitzender) eines eingetragenen Vereins nach deutschem Recht wesentlich umfassenderen Haftungsrisiken ausgesetzt sind, als der Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstand einer AG.
Selbst wenn man einmal nur den von Ihnen zitierten Paragraphen betrachten, ergibt sich schon aus diesem die Haftung bei Inanspruchnahme besonderen Vertrauens. Dieses ist jedoch nahezu immer dann gegeben (ständige Rechtsprechung), wenn der Vorstand selbst als Vertreter des Vereins agiert, also z.B. Verträge zeichnet, ect. Dies ist jedoch der Standardfall - sofern nicht (i.d.R. nur bei größeren Vereinen) neben dem Vorstand ein eigener Geschäftsführer bestellt ist und der Vorstand eher repräsentative Aufgaben wahrnimmt.
So einfach kriegen Sie z.B. den GF einer GmbH nicht in die persönliche Haftung. Dem müssen sie schon vorsätzlich strafbare Handlungen nachweisen (deliktische Haftung).
Fazit: Einzelne Passagen (egal ob aus der Bibel oder Gesetzbüchern) aus dem Zusammenhang zu reissen und damit marktschreierische Behauptungen aufzustellen ist ein Markenzeichen der Scharlatanerie. |
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