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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5909
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Verfasst am: 10.Feb 2007 5:17 Titel: Steuerhinterziehung: Nur begrenzter Informantenschutz |
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Wenn das Finanzamt Steuerhinterziehung wittert, dann liegt das nicht unbedingt am Fleiß der staatlichen Fahnder. Häufig erhalten die Behörden Tipps von Expartnern, Konkurrenzunternehmen oder vergrätzten Mitarbeitern.
Verständlich, wenn die Beschuldigten erfahren möchten, wer sie angeschwärzt hat.
Wer jedoch Akteneinsicht erhält, entscheidet seit April 2005 der Bundesfinanzhof höchstselbst. Dies haben die Bundesrichter erst kürzlich bestätigt (V B 163/05). Im vorliegenden Fall lagen zwei Anzeigen wegen Steuerhinterziehung vor. Die beschuldigten Manager verlangten beim zuständigen Finanzgericht erfolglos Akteneinsicht und zogen daraufhin vor den Bundesfinanzhof – wieder ohne Erfolg.
Allerdings machten die Bundesrichter klar, dass der Informantenschutz nur Vorrang hat, wenn die Vorwürfe stimmen. Wer leichtfertig oder böswillig Anschuldigungen ausspricht, kann sich nicht auf den Schutz seiner Persönlichkeitsrechte berufen. Unabhängig davon, ob die Anzeige auf Tatsachen beruht, sind die Finanzbehörden verpflichtet, Einblick in die Steuerakten - ohne Hinweise auf den Informanten – zu gewähren.
Quelle: Wirtschaftswoche |
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