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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5852
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5852
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Verfasst am: 15.Apr 2008 7:28 Titel: |
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Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) reformiert das Handelsrecht, das an die International Financial Reporting Standards (IFRS) angenähert werden soll.
Das bedeutet einen hohen Umstellungsaufwand auch für Unternehmen, die den Jahresabschluss bereits nach IFRS aufstellen. Die neuen Vorschriften müssen bereits im Geschäftsjahr 2009 angewendet werden.
Die gravierendsten Änderungen wird das neue Gesetz für Leasinggeschäfte mit sich bringen. Insbesondere die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums ist von der Modernisierung des HGB betroffen. Sie entspricht künftig sehr wahrscheinlich der "Substance over Form", also der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der IFRS. Vermögensgegenstände werden handelsrechtlich somit demjenigen zugerechnet, der wirtschaftlicher Eigentümer ist. Dieser wiederum definiert sich über die Zurechnung der wesentlichen Chancen und Risiken am entsprechenden Vermögenswert. Die IFRS sprechen in diesem Fall vom "Risk and Reward Approach".
Eine solche Neuregelung würde allerdings deutlich höhere Anforderungen an die Bilanzierer stellen. Die IFRS-Vorschriften lassen eine Vielzahl an Interpretationsmöglichkeiten zu, die zur exakten Anwendung viel Know-how und genaue Abstimmungen mit den Wirtschaftsprüfern voraussetzen. Ferner spielt in den IFRS-Vorschriften die Finanzmathematik eine große Rolle.
Bei einem handelsrechtlichen Rückgriff auf die IFRS würde diese somit auch Einzug in das HGB finden. Die Erfahrung zeigt, dass selbst Unternehmen, die bereits nach IFRS bilanzieren, die Anforderungen nicht vollständig erfüllen und nach aktuellem Stand auch nicht erfüllen können.
Die IFRS differenzieren zwischen Operate und Finance Leasing, jedoch anders als in Deutschland üblich. Ein Operate Leasing nach IFRS führt stets zur Aktivierung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber, ein Finance Leasing hingegen beim Leasingnehmer. Dadurch muss der Leasingnehmer den Vermögensgegenstand sowie die dazugehörige Schuldposition in seiner Bilanz ausweisen. Dies führt zu Veränderungen der Bilanzkennzahlen und beeinflusst das Rating des Unternehmens.
Schätzungsweise 50 bis 60 Prozent der abgeschlossenen Leasingverträge müssen nach Einführung der IFRS beim Leasingnehmer aktiviert werden. Dies hätte zur Folge, dass Leasingbanken zunehmend als Dienstleister zur Verwaltung der Leasingverträge fungieren.
Klassifizierungsergebnisse, finanzmathematische Berechnungen, Cash-flows sowie vorgefertigte Buchungsvorgänge werden zukünftig in einem definierten Format vom Leasinggeber erwartet, sodass der Leasingnehmer diese Daten in sein internes und externes Rechnungswesen übernehmen kann.
Durch die geplante Annäherung des HGB an die internationale Rechnungslegung könnten bereits ab 2009 die IFRS-Vorschriften für die Leasingbilanzierung nach HGB maßgeblich sein. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Unternehmenspraxis.
Insbesondere betroffen sind Unternehmen, die bis dato keinerlei Berührung mit den IFRS hatten. Speziell für leasingstarke Unternehmen gilt daher die Empfehlung, die Vorbereitung auf die durch das BilMoG hervorgerufene Umstellung des HGB vorausschauend und rechtzeitig zu planen.
Quelle: H.Bockholt
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Peter Wilhelm .

Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 300 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 22.Apr 2008 19:30 Titel: Aktueller Stand 2008... |
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Hallo,
hier zum Thema noch ein PDF-File von Harry Zingel:
http://www.zingel.de/pdf/03ias.pdf _________________ Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
Weitere Angaben über meine Tätigkeiten finden Sie hier: |
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