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Badman Specialist
Anmeldungsdatum: 16.03.2003 Beiträge: 242 Wohnort: Hanau
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Verfasst am: 27.Mai 2003 2:10 Titel: Re: Steuerinformationen. |
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| http://www.steuernetz.de hat folgendes geschrieben:: |
Ein Newsletter :
Liebe Leserin, lieber Leser,
Sie erhalten diese E-Mail mit den Leitsätzen der aktuellen
Entscheidungen des BFH, da Sie sich für den kostenlosen
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dieser Mail.
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BFH-Entscheidungen - Veröffentlichung: 21. Mai 2003
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Leitsatz
Der Betrieb eines entgeltpflichtigen Parkplatzes für
Kurzparker entspricht dem Bild eines Gewerbebetriebs
und führt zu gewerblichen Einkünften.
Volltext der Entscheidung unter
http://www.steuernetz.de/bfh_urteile/v/20030521/xr21_00.html
Leitsatz
Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung
bestimmt worden.
Die Befugnis, den Abzug nicht ausgenutzter Grund-
förderbeträge nach § 10e Abs. 1 und 2 EStG innerhalb
des Abzugszeitraums nachzuholen, hängt nicht davon
ab, dass der Steuerpflichtige im Jahr der Nachholung
noch zur Inanspruchnahme eines Abzugsbetrags berecht-
igt ist (Bestätigung des BFH-Urteils vom 29. November
2000 X R 13/99, BFHE 194, 93, BStBl II 2002, 132).
Volltext der Entscheidung unter
http://www.steuernetz.de/bfh_urteile/v/20030521/xr45_00.html
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Leitsatz
1. Eine nach dem Recht des Staates Delaware gegründete
US-Kapitalgesellschaft mit statutarischem Sitz in den
USA, die ihre tatsächliche Geschäftsleitung in die
Bundesrepublik verlegt, kann Organträgerin einer in-
ländischen Kapitalgesellschaft sein. Die dem entge-
genstehende Regelung des § 14 Nr. 3 Satz 1 KStG 1984
ist nicht mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 24
Abs. 1 und 4 DBA-USA 1989 vereinbar (Änderung der
Rechtsprechung).
2. Das Diskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 4 DBA-USA
1989 zugunsten der inländischen Tochtergesellschaft
einer US-Kapitalgesellschaft mit Sitz in den USA und
Geschäftsleitung im Inland ist unabhängig davon, ob
die US-Kapitalgesellschaft nach Art. 4 Abs. 3 DBA-USA
1989 als in keinem der beiden Vertragsstaaten ansässig
gilt.
Volltext der Entscheidung unter
http://www.steuernetz.de/bfh_urteile/v/20030521/ir6_99.html
Leitsatz
Betriebe, die durch eine Windenergieanlage Elektrizität
erzeugen und diese in das Netz eines Energieversorgungs-
unternehmens einspeisen, sind gemäß § 3 Satz 3 InvZulG
1996 von der Zulagenförderung ausgeschlossen.
Volltext der Entscheidung unter
http://www.steuernetz.de/bfh_urteile/v/20030521/iiir29_01.html
Leitsatz
1. Eine Nutzungsentnahme ist mit den (anteiligen) Kosten
der außerbetrieblichen Nutzung zu bewerten, höchstens
aber mit dem Marktwert der Nutzung (hier: höchstens
der Marktmiete).
2. Entstehen für das außerbetrieblich genutzte Wirtschafts-
gut des Betriebsvermögens Erhaltungsaufwendungen durch
Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die zu
einer substanziellen Erhöhung des Teilwerts führen,
sind diese Aufwendungen über einen Zeitraum von zehn
Jahren pro rata temporis den laufenden Kosten für das
Wirtschaftsgut (bis zur jeweiligen Höhe des Marktwerts
der Nutzung) hinzuzurechnen.
3. Von einer substanziellen Teilwerterhöhung ist auszu-
gehen, wenn der Teilwert durch sämtliche Instandhalt-
ungs- oder Modernisierungsmaßnahmen um mindestens 10
v.H. gesteigert wird.
Volltext der Entscheidung unter
http://www.steuernetz.de/bfh_urteile/v/20030521/ivr46_00.html
Leitsatz
1. Zu einem Klageverfahren, in dem geltend gemacht wird,
der Rechnungsaussteller sei auch Lieferer gewesen,
ist ein alternativ in Betracht kommender Lieferer
nicht notwendig beizuladen.
2. Das Verfahren über eine Beschwerde des Beigeladenen
wird als unselbständiges Nebenverfahren durch die
Insolvenz des Klägers unterbrochen.
Volltext der Entscheidung unter
http://www.steuernetz.de/bfh_urteile/v/20030521/vb131_01.html
Leitsatz
Die Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer im
Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder sonstigen
Leistung bleiben auch maßgebend, wenn der Unternehmer
von der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Ent-
gelten zur Berechnung der Steuer nach vereinbarten
Entgelten wechselt. Die Vorschrift des § 20 Abs. 1
Satz 3 UStG enthält keine davon abweichende Regelung
über die Entstehung der Steuer.
Volltext der Entscheidung unter
http://www.steuernetz.de/bfh_urteile/v/20030521/vr58_01.html
Leitsatz
Geht in einem Schätzungsfall nach Erlass des Steuer-
bescheides beim FA innerhalb der Einspruchsfrist die
Steuererklärung ohne weitere Erklärung ein, so ist
dies im Zweifel als Einlegung eines Einspruchs gegen
den Schätzungsbescheid --und nicht als (bloßer) An-
trag auf schlichte Änderung des Schätzungsbescheides--
zu werten.
Volltext der Entscheidung unter
http://www.steuernetz.de/bfh_urteile/v/20030521/vr87_01.html
Leitsatz
Der Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Reisekosten nach
Pauschbeträgen setzt auch im Besteuerungszeitraum
1996 voraus, dass der Unternehmer seinem Arbeitnehmer
aus Anlass einer Dienstreise im Inland Mehraufwend-
ungen für Verpflegung nach Pauschbeträgen erstattet.
Ein pauschaler Vorsteuerabzug für erstattete Aufwend-
ungen wegen Mehrverpflegung bei Fahrtätigkeiten ist
nicht zulässig.
Volltext der Entscheidung unter
http://www.steuernetz.de/bfh_urteile/v/20030521/vr88_01.html
Leitsatz
1. Mit der Zustellung eines Beschlusses über die Ge-
währung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren
der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision
beginnt die Frist für die Nachholung der Begründ-
ung der Beschwerde. Sie beträgt zwei Monate.
2. Es stellt einen Verfahrensmangel dar, wenn über eine
zulässige Klage durch Prozessurteil entschieden wird.
3. Hat das FG auf einen zu Unrecht als verspätet an-
gesehenen Antrag auf mündliche Verhandlung entschie-
den, sein klageabweisender Gerichtsbescheid wirke
als Urteil, kann diese Entscheidung vom Revisions-
gericht nicht als im Ergebnis richtig aufrechter-
halten werden, weil die Abweisung der Klage in dem
Gerichtsbescheid zu Recht erfolgt sei.
4. Eine öffentliche Zustellung ist auch dann wirksam,
wenn die Zustellungsbehörde durch unrichtige Aus-
künfte Dritter zu der unrichtigen Annahme verleitet
wird, der Adressat der Zustellung sei unbekannten
Aufenthaltsortes, sofern sie auf die Richtigkeit
der ihr erteilten Auskunft vertrauen durfte.
5. Ein einmaliger Fehlschlag der Zustellung an eine
Adresse, die der Adressat angegeben hat und unter
der er gemeldet ist, berechtigt im Allgemeinen nicht
zur öffentlichen Zustellung.
http://www.steuernetz.de/bfh_urteile/v/20030521/viib196_02.html
Mit freundlichen Grüßen
Burkhardt Vitt
Online-Redaktion steuernetz.de
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finden Sie unter...
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wir Sie, dies zu entschuldigen.
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