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Steuerklassenwahl bei Doppelverdienern

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7263

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2007 16:23    Titel: Steuerklassenwahl bei Doppelverdienern Antworten mit Zitat

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 1.11.2007 ein Merkblatt veröffentlicht, das Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, die Steuerklassenwahl erleichtern soll.

Neben allgemeinen Informationen zur Steuerklassenwahl enthält das Merkblatt Tabellen, an denen sich anhand der Höhe der jeweiligen Arbeitslöhne ablesen lässt, ob es steuerlich günstiger ist, wenn beide Ehepartner die Steuerklasse IV wählen oder sich für die Kombination der Steuerklassen III/V entscheiden.

Grundregel: Bei ähnlich hohem Einkommen Steuerklasse IV
Erzielen beide Eheleute ähnlich hohe Arbeitseinkommen, so ist es in der Regel steuerlich günstiger, wenn beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden. Die Steuerklassenkombination III/V zielt dagegen auf Eheleute mit unterschiedlich hohem Einkommen ab.

Sie ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten in etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte rund 60 Prozent und der in Steuerklasse V eingestufte rund 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.

Lohnersatzleistungen berücksichtigen
Das BMF empfiehlt, bei der Wahl der Steuerklassenkombination zu berücksichtigen, dass diese auch die Höhe von Lohnersatzleistungen, wie etwa das Arbeitslosen-, Kranken- oder Mutterschaftsgeld beeinflussen kann.

Wer damit rechnet, in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen zu müssen, sollte sich daher bei dem zuständigen Sozialleistungsträger nach den Auswirkungen der Steuerklassenwahl auf die Leistung erkundigen.

Richtiger Zeitpunkt für den Steuerklassenwechsel
Ehegatten können die Steuerklasseneintragung vor dem 1.1.2008 von der Gemeinde, die die Lohnesteuerkarten ausgestellt hat, ändern lassen. Ein Lohnsteuerklassenwechsel im Laufe des Jahres 2008 ist in der Regel nur einmal möglich, und zwar spätestens bis zum 30.11.2008. Ein weiterer Wechsel ist nur möglich, wenn ein Ehegatte im Laufe des Jahres aus dem Dienstverhältnis ausscheidet oder stirbt.

Tabellen zur Steuerklassenwahl
In den Tabellen ist ein bestimmtes Gehalt des besserverdienenden Ehegatten („A.“) einem niedrigeren Einkommen des Partners („B.“) gegenübergestellt.

Ist das Einkommen des Partners („B.“) geringer oder gleich hoch, wie in der Tabelle angegeben, so wird regelmäßig in der Steuerklassenkombination III/V der geringste Lohnsteuerabzug erreicht. Ist es dagegen höher als der Tabellenwert, empfiehlt sich die Wahl der Steuerklasse IV.

Das Merkblatt mitsamt den Tabellen zur Steuerklassenwahl finden Sie hier
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