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costasur Newbie
Anmeldungsdatum: 24.02.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 12.März 2006 22:21 Titel: Steuerliche Absetzung nicht verkaufter Immobilie |
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Hallo,
ich bin ganz neu hier und benötige Hilfe, da ich gerade über unserer Steuererklärung brüte.
Wir, mein Mann und ich, sind berufstätig und haben eine kleine Tochter. Vor fünf Jahren haben wir uns eine Eigentumswohnung gekauft. Seit dem letzten Jahr (nachdem wir das Elternhaus meines Mannes übernommen haben) versuchen wir nun, unsere Wohnung zu verkaufen, was angesichts der Lage auf dem Immobilienmarkt nur mit großem Verlust möglich ist.
Nun stellen sich mir zwei Fragen:
1. Lassen sich die Kosten, die monatlich auf der Wohnung lasten, im Rahmen der Einkommenssteuererklärung absetzen und wenn ja, wie (tue ich so, als ob ich negative Einkünfte aus Vermietung + Verpachtung habe, oder geht das anders?).
2. Kann ich den Verlust, den wir aus dem Verkauf der Wohnung hinnehmen müssen ebenfalls steuerlich absetzen?
Ich hoffe, mir kann hier geholfen werden und bedanke mich für Antworten schon jetzt recht herzlich.
costasur |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 290 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 12.März 2006 22:57 Titel: |
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Hallo,
Kosten lassen sich nur absetzen, wenn sie in Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen.
Wenn die Wohnung also nur zum Verkauf steht und nicht vermietet werden soll, dann werden die Kosten steuerlich nicht berücksichtigt, da keine Vermietungsabsicht besteht.
Bei Verkauf: war die Wohnung nur selbst genutzt und nicht vermietet? Dann wirkt sich ein Verlust auch nicht steuerlich aus.
War die Wohnung zum Schluß vermietet, dann kann der Veräusserungsverlust mit ZUKÜNFTIGEN Veräusserungsgewinnen verrechnet werden, nicht aber z.B. mit dem Arbeitslohn.
Gruß
Cob |
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Topp-Fahnder Specialist
Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 88 Wohnort: Ibiza/Balearen
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Verfasst am: 14.März 2006 14:04 Titel: Vorsicht! Faß ohne Boden!! |
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| es bietet sich immer an, die Wohnung mit Verlust zu vermieten und die negativen Einkünfte von der persönlichen Steuer abzusetzen. In der Regel erleidet man nur minimale jährliche Verluste und kann günstigere Zeitpunkte für den Verkauf abwarten. |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 290 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 15.März 2006 0:15 Titel: |
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| ... sofern der Mieter dann irgendwann auszieht |
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Topp-Fahnder Specialist
Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 88 Wohnort: Ibiza/Balearen
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Verfasst am: 15.März 2006 1:21 Titel: einfaches Verfahren=Geld |
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| Es gibt ein simples Verfahren. Wenn ich gut verkaufen kann, biete ich dem Mieter Geld. Ich habe in 21 Jahren keinen Fall erlebt, der nicht funktioniert hat. - Teile, herrsche und proftiere - |
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treasury100 Newbie
Anmeldungsdatum: 20.04.2004 Beiträge: 29 Wohnort: A-Klagenfurt
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Verfasst am: 15.März 2006 14:02 Titel: Horinzontaler Verlustausgleich |
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Lieber Top Fahnder,
Bei Verlusten aus Vermietung und Verpachtung gibt es nur den horizontalen Verlustausgleich (Verluste aus VuV können nur mit Gewinnen aus VuV ausgeglichen werden)
Eine Ausgleich dieser Verluste mit Gewinnen anderer Einkunftsquellen ist nicht möglich. |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 16.März 2006 18:58 Titel: Re: Horinzontaler Verlustausgleich |
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| treasury100 hat folgendes geschrieben:: |
Lieber Top Fahnder,
Bei Verlusten aus Vermietung und Verpachtung gibt es nur den horizontalen Verlustausgleich (Verluste aus VuV können nur mit Gewinnen aus VuV ausgeglichen werden)
Eine Ausgleich dieser Verluste mit Gewinnen anderer Einkunftsquellen ist nicht möglich. |
Wie kommen Sie DA denn drauf??? |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 290 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 16.März 2006 21:48 Titel: Re: Horinzontaler Verlustausgleich |
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| treasury100 hat folgendes geschrieben:: |
Lieber Top Fahnder,
Bei Verlusten aus Vermietung und Verpachtung gibt es nur den horizontalen Verlustausgleich (Verluste aus VuV können nur mit Gewinnen aus VuV ausgeglichen werden)
Eine Ausgleich dieser Verluste mit Gewinnen anderer Einkunftsquellen ist nicht möglich. |
Oh, habe ich was verpasst?
Bitte mehr Infos zum neuen Recht |
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treasury100 Newbie
Anmeldungsdatum: 20.04.2004 Beiträge: 29 Wohnort: A-Klagenfurt
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Verfasst am: 27.März 2006 9:20 Titel: Verlustausgleich |
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Hallo,
Kleine Korrektur: Hier ist mir ein Fehler unterlaufen. Diese angesprochenen Verbote des vertikalen Verlustausgleiches bei VuV sind nur in Österreich nicht zulässig.
Allerdings gibt es auch in Deutschland diverse Beschränkungen (habe nachgelesen), die wie folgt lauten:
Keine Verlsutverrechnung bei
-bestimmten ausl. Einkünften
-Beteiligungen an Verlustzuweisungsgesellschaften
-best. stillen Gesellschaften
-Veräußerung von best. Beteiligungen
-sonst. Einkünften (§ 22)
-Spekulationsgeschäften
-Mantelkauf etc..
Bitte diesen Irrtum zu entschuldigen.
Grüßen aus Österreich
T |
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