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Steuerliche Absetzung nicht verkaufter Immobilie

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costasur
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.März 2006 22:21    Titel: Steuerliche Absetzung nicht verkaufter Immobilie Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin ganz neu hier und benötige Hilfe, da ich gerade über unserer Steuererklärung brüte.

Wir, mein Mann und ich, sind berufstätig und haben eine kleine Tochter. Vor fünf Jahren haben wir uns eine Eigentumswohnung gekauft. Seit dem letzten Jahr (nachdem wir das Elternhaus meines Mannes übernommen haben) versuchen wir nun, unsere Wohnung zu verkaufen, was angesichts der Lage auf dem Immobilienmarkt nur mit großem Verlust möglich ist.
Nun stellen sich mir zwei Fragen:

1. Lassen sich die Kosten, die monatlich auf der Wohnung lasten, im Rahmen der Einkommenssteuererklärung absetzen und wenn ja, wie (tue ich so, als ob ich negative Einkünfte aus Vermietung + Verpachtung habe, oder geht das anders?).

2. Kann ich den Verlust, den wir aus dem Verkauf der Wohnung hinnehmen müssen ebenfalls steuerlich absetzen?

Ich hoffe, mir kann hier geholfen werden und bedanke mich für Antworten schon jetzt recht herzlich.

costasur
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 290
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 12.März 2006 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Kosten lassen sich nur absetzen, wenn sie in Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen.

Wenn die Wohnung also nur zum Verkauf steht und nicht vermietet werden soll, dann werden die Kosten steuerlich nicht berücksichtigt, da keine Vermietungsabsicht besteht.

Bei Verkauf: war die Wohnung nur selbst genutzt und nicht vermietet? Dann wirkt sich ein Verlust auch nicht steuerlich aus.

War die Wohnung zum Schluß vermietet, dann kann der Veräusserungsverlust mit ZUKÜNFTIGEN Veräusserungsgewinnen verrechnet werden, nicht aber z.B. mit dem Arbeitslohn.

Gruß

Cob
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Topp-Fahnder
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Ibiza/Balearen

BeitragVerfasst am: 14.März 2006 14:04    Titel: Vorsicht! Faß ohne Boden!! Antworten mit Zitat

es bietet sich immer an, die Wohnung mit Verlust zu vermieten und die negativen Einkünfte von der persönlichen Steuer abzusetzen. In der Regel erleidet man nur minimale jährliche Verluste und kann günstigere Zeitpunkte für den Verkauf abwarten.
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 290
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 15.März 2006 0:15    Titel: Antworten mit Zitat

... sofern der Mieter dann irgendwann auszieht
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Topp-Fahnder
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Ibiza/Balearen

BeitragVerfasst am: 15.März 2006 1:21    Titel: einfaches Verfahren=Geld Antworten mit Zitat

Es gibt ein simples Verfahren. Wenn ich gut verkaufen kann, biete ich dem Mieter Geld. Ich habe in 21 Jahren keinen Fall erlebt, der nicht funktioniert hat. - Teile, herrsche und proftiere -
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treasury100
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.04.2004
Beiträge: 29
Wohnort: A-Klagenfurt

BeitragVerfasst am: 15.März 2006 14:02    Titel: Horinzontaler Verlustausgleich Antworten mit Zitat

Lieber Top Fahnder,

Bei Verlusten aus Vermietung und Verpachtung gibt es nur den horizontalen Verlustausgleich (Verluste aus VuV können nur mit Gewinnen aus VuV ausgeglichen werden)
Eine Ausgleich dieser Verluste mit Gewinnen anderer Einkunftsquellen ist nicht möglich.
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cash-flow
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 16.März 2006 18:58    Titel: Re: Horinzontaler Verlustausgleich Antworten mit Zitat

treasury100 hat folgendes geschrieben::
Lieber Top Fahnder,

Bei Verlusten aus Vermietung und Verpachtung gibt es nur den horizontalen Verlustausgleich (Verluste aus VuV können nur mit Gewinnen aus VuV ausgeglichen werden)
Eine Ausgleich dieser Verluste mit Gewinnen anderer Einkunftsquellen ist nicht möglich.




Wie kommen Sie DA denn drauf???
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 290
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 16.März 2006 21:48    Titel: Re: Horinzontaler Verlustausgleich Antworten mit Zitat

treasury100 hat folgendes geschrieben::
Lieber Top Fahnder,

Bei Verlusten aus Vermietung und Verpachtung gibt es nur den horizontalen Verlustausgleich (Verluste aus VuV können nur mit Gewinnen aus VuV ausgeglichen werden)
Eine Ausgleich dieser Verluste mit Gewinnen anderer Einkunftsquellen ist nicht möglich.



Oh, habe ich was verpasst?

Bitte mehr Infos zum neuen Recht
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treasury100
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.04.2004
Beiträge: 29
Wohnort: A-Klagenfurt

BeitragVerfasst am: 27.März 2006 9:20    Titel: Verlustausgleich Antworten mit Zitat

Hallo,

Kleine Korrektur: Hier ist mir ein Fehler unterlaufen. Diese angesprochenen Verbote des vertikalen Verlustausgleiches bei VuV sind nur in Österreich nicht zulässig.
Allerdings gibt es auch in Deutschland diverse Beschränkungen (habe nachgelesen), die wie folgt lauten:
Keine Verlsutverrechnung bei
-bestimmten ausl. Einkünften
-Beteiligungen an Verlustzuweisungsgesellschaften
-best. stillen Gesellschaften
-Veräußerung von best. Beteiligungen
-sonst. Einkünften (§ 22)
-Spekulationsgeschäften
-Mantelkauf etc..

Bitte diesen Irrtum zu entschuldigen.

Grüßen aus Österreich

T
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