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nadine.hurtig Newbie
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 26.Apr 2006 14:12 Titel: Steuerliste verschiedener Unternehmensformen |
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Hallo,
ich wollte erfragen ob es eine sogenannte Steuertabelle gibt in der aufgelistet ist wieviele (und welche) Steuern für die jeweilige Unternehnehmensfom fällig wären? Wie z.B. GBR, AG, LTD [in Deutschland geführt], LTD & Co. KG, etc.
Ich würde mich sehr freuen wenn mir dabei weitergeholfen werden könnte.
MfG |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 26.Apr 2006 15:35 Titel: |
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Darauf wird es keine einfache Anwort geben. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Personengesellschaften (z.B. GBR, KG, OHG) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, LTD).
Bei einer Personengesellschaft unterliegen die Gewinn der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer (wobei die Gewerbesteuer z.T. auf die Einkommenssteuer angerechnet wird) und Solidaritätszuschlag.
Bei Kapitalgesellschaften unterliegen die Gewinn der Besteuerung durch Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag. Dieses verschiedenen Steuern machen in Summe ca. 38% aus, wobei je nach Ort die Gewerbesteuer auch ein wenig niedriger sein kann (den Hebesatz legt die Gemeinde fest) und sie daher die Gesamtbelastung ein paar Prozent niedriger sein kann. Werden die Gewinne ausgeschüttet dann unterliegt die Hälfte der Ausschüttung (Halbeinkünfteverfahren) nochmals der Besteuerung der Einkommenssteuer und Solidartätszuschlag.
Obwohl die steuerliche Belastung von ausgeschütteten Gewinnen bei der Kapitalgesellschaft höher ist, ist zu bedenken, dass Geschäftsführergehälter nur der Einkommenssteuer (und Sol. Zus.) unterliegen und daher niedriger besteuert werden als Gewinne einer Personengesellschaft. Welche Gesellschaftform daher in einem speziellen Fall zur niedrigen steuerlichen Belastung führt kann nicht pauschal beantwortet werden. (Für so etwas gibt es Steuerberater.)
Bei der GmbH & Co KG bzw. Ltd & Co KG handelt es sich zwei Unternehmen, um die Vorteile der jeweiligen Gesellschaftsformen zu verbinden. Zu beachten ist aber, dass hierbei die laufenden Kosten höher sind da für zwei Firmen Abschlüße und Buchhaltungen angefertigt werden müssen. |
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nadine.hurtig Newbie
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 26.Apr 2006 17:52 Titel: |
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| Zitat: |
| Werden die Gewinne ausgeschüttet dann unterliegt die Hälfte der Ausschüttung (Halbeinkünfteverfahren) nochmals der Besteuerung der Einkommenssteuer und Solidartätszuschlag. |
Das bedeutet also EUR 20.000,- werden mit beispielsweise 38% in Germany versteuert und EUR 8.000,- von den übrigen EUR 12.400,- werden ausgeschüttet. Nun geht die Hälfte der EUR 8000,- wieder in Steuerabgaben weg sodass einem ausgeschüttete EUR 4.000,- und einem beinhaltetem Restkapital von EUR 4.400,- dem Unternehmen bleiben? |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 26.Apr 2006 19:42 Titel: |
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Beispiel: 10000 Euro Gewinn in einer Kapitalgesellschaft.
3800 Euro von der Gesellschaft zu zahlen als Unternehmenssteuern
Ausschüttung: 10000-3800=6200 Euro
Davon fliessen Ihnen steuerfrei zu 3100 Euro
Die anderen 3100 Euro müssen Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind und wenn wir den Spitzensteuersatz unterstellen, dann zahlen Sie gut nochmal 50% davon.
Also müssen Sie 1550 Euro Steuern vom der Ausschüttung zahlen.
Letztendlich verbleiben Ihnen:
4660 Euro (Willkommen im Steuerparadis Deutschland)!
Wenn Sie nun noch berücksichtigen, dass Sie von den 10000 Euro Gewinn wahrscheinlich bereits 16% (bald 19%) MwSt gezahlt haben, dann dürfen Sie sich als Sponsor unseres heiß geliebten Staates fühlen.
Fazit: In einer Kapitalgesellschaft sollten Sie tunlichst keinen Gewinn machen, sondern versuchen durch Geschäftsführergehälter, Pensionsrückstellungen, KFZ, etc. soviel Kosten zu produzieren, dass der Gewinn gegen Null geht. Leider sind Sie aber auch beim generieren von Kosten nicht völlig frei. Zahlen Sie sich beispielsweise als 1 Mann GmbH 500TEuro Gehalt, so wird das FA wohl den größten Teil als sogeannte VGA (verdeckte Gewinnausschüttung) sehen und daher so versteuern, als sein ein Unternehmensgewinn entstanden. |
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nadine.hurtig Newbie
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.Apr 2006 13:12 Titel: |
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| Zitat: |
| Zahlen Sie sich beispielsweise als 1 Mann GmbH 500TEuro Gehalt, so wird das FA wohl den größten Teil als sogeannte VGA (verdeckte Gewinnausschüttung) sehen und daher so versteuern, als sein ein Unternehmensgewinn entstanden. |
Gibt es eine Möglichkeit die Gewinnausschüttung bzw. die Gehaltsausschüttung steuerfrei zu halten? Da muss esdoch eine Möglichkeit geben. |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 27.Apr 2006 13:52 Titel: |
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| Zitat: |
| Gibt es eine Möglichkeit die Gewinnausschüttung bzw. die Gehaltsausschüttung steuerfrei zu halten? Da muss esdoch eine Möglichkeit geben. |
Wenn es die Möglichkeit doch nur geben würde!
Zwei Begriffe: Gewinn bzw. Gehalt.
Zuerst zum Gewinn: Wenn Sie eine Möglichkeit kennen, die Gewinne einer GmbH legal steuerfrei zu erhalten, dann teilen Sie es mir mit. Ich wäre sehr interessiert (und viele andere auch).
Jetzt zum Gehalt. Davon zahlen Sie Lohnsteuer. Da richtet sich der Steuersatz nach Ihrem Einkommen. Sind Sie beispielsweise verheiratet, Alleinverdiener und das Gehalt beträgt nur 15TEuro pro Jahr, ja dann zahlen Sie ganz legal nichts (s. Einkommenssteuertabelle). Ansonsten gibt es die Möglichkeit, Ihren Wohnsitz in ein Land zu verlagern welches einen niedrigen Steuersatz hat als D und was mit D ein DBA abgeschlossen hat. Dann versteuern Sie das Geschäftsführergehalt nicht in D, sondern in Ihrer Wahlheimat. Aber in D wohnen, hier einer Beschäftigung nachgehen und im Ausland versteuern ist legal nicht möglich. |
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nadine.hurtig Newbie
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.Apr 2006 15:11 Titel: |
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Die Steuerabgaben bei Gehältern ist anscheinend nicht umgehbar.
Ich weiss leider nicht welche Unternehmensform ich wählen soll. Ich agiere aus Deutschland und kann derzeit meinen Wohnsitz nicht wechseln.
Zahle ich als GBR unter 40% Steuern? Der Einzigste Vorteil bei einer Ltd. wäre in diesem Fall lediglich der Haftungsschutz. Mehr jedoch nicht.
Welche Varianten wären Empfehlungswert? |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 27.Apr 2006 15:36 Titel: |
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| Zitat: |
| Zahle ich als GBR unter 40% Steuern? |
| Zitat: |
| Welche Varianten wären Empfehlungswert? |
Um die Frage zu beanworten, müssten Sie schon erstmal sagen, welchen Gewinn Sie den pro Jahr erwarte, Ihre gesamte Einkommenssituation darlegen, den Familienstand, Einkünfte des Ehepartner, etc. Wollen Sie das wirklich in einem Forum? Hier verschafft man sich einen Überblick, dann geht am zum Steuerberater. Wenn ich von meiner Selbständigkeit ausgehe, dann hat es mehrere Jahre gedauert, bis ich 40% Steuer zahlen "durfte". Wenn Sie es glauben, schon im ersten Jahr zu schaffen, dann sollte auch das Geld für einen Steuerberater nicht fehlen. |
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