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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 28.Aug 2006 17:24 Titel: Steuern für schwere Geländewagen - Regelung gekippt |
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SUV-Besitzer müssen weniger Steuern zahlen
Nach der Angleichung an EU-Recht waren die Steuern für schwere Geländewagen drastisch gestiegen. Doch jetzt hat ein deutsches Gericht die Regelung gekippt. Besitzer dicker SUV können demnach weiter von einem früheren Steuerprivileg profitieren.
Düsseldorf - Besitzer schwerer Geländewagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen können weiterhin vom Steuerprivileg der günstigeren Gewichtsbesteuerung profitieren. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die seit Mai 2005 geltende Besteuerung nach Hubraum für nicht mit dem EU-Recht vereinbar beurteilt. "Bei summarischer Prüfung ist es ernstlich zweifelhaft", ob die Steuerbehörde berechtigt gewesen sei, die Kraftfahrzeugsteuer durch den angefochtenen Bescheid zu ändern, befanden die Richter.
Im konkreten Fall hatte sich der Besitzer eines Land Rover Defender gegen die höhere Steuer zur Wehr gesetzt. Die Richter gewährten ihm die Aussetzung der Vollziehung des höheren Steuerbescheides.
Auch vor anderen Finanzgerichtes hatten sich in der Vergangenheit Besitzer schwergewichtiger SUV gewehrt. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof. Bis zu einer Entscheidung Können Geländewagen-Besitzer Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen, um von einem positiven Ausgang des Verfahrens zu profitieren.
Für etwa 800.000 Fahrzeugbesitzer war nach der Umstellung der Kfz-Steuer ihr Gefährt drastisch teurer geworden. Bis zu neunmal höhere Steuern wurden mit einem Schlag fällig.
Von der Abschaffung des Steuerprivilegs hatten sich die Bundesländer seinerzeit Mehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich erhofft. Dabei ging es bei der Initiative ursprünglich um Steuergerechtigkeit. Die offenkundig finanzkräftigen Besitzer großer Geländewagen sollten mit dieser Änderung eigentlich zur Kasse gebeten werden. Doch die neue Steuer traf auch Handwerker und Gewerbetreibende.
Ein Steuerschlupfloch hatte es bis dahin möglich gemacht, dass die zahlungskräftigen Fahrer teurer Edelkarossen unverhältnismäßig wenig Kfz-Steuer zahlten. Der Trick: Eigentlich wurden die Luxusjeeps als Pkw genutzt, dafür wären zum Beispiel bei einem ganz normalen Modell 740 Euro Steuern fällig. Diese schweren Geländewagen wiegen aber mehr als 2,8 Tonnen. Damit konnten sie nach EU-Recht als Lkw versteuert werden und es fielen nur 200 Euro an.
Aktenzeichen: 8 V 2091/06 A
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Höhere Steuern für SUV-Besitzer?
Sollen die Besitzer schwerer Geländewagen ebenso hohe Steuern zahlen wie andere Pkw-Halter?
Ja 82,48% 1031
Nein 17,52% 219
Gesamtbeteiligung 1250
Stand: 28.08.2006, 20.03 Uhr
SPIEGEL-ONLINE-Votes sind keine repräsentativen Umfragen. Sie geben lediglich ein Stimmungsbild derjenigen wieder, die bei den Votes mitmachen. Die Teilnahme ist unverbindlich und freiwillig.
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| Zitat: |
Viele Geländewagenfahrer scheinen sich unangreifbar zu fühlen: Laut einer britischen Studie missachten sie häufiger die Gurtpflicht als andere Verkehrsteilnehmer. Auch das Telefonverbot am Steuer brechen sie öfter - und werden so für andere zum Risiko.
Hamburg - In einer groß angelegten Studie hat die Medizinzeitschrift "British Medical Journal" das Sicherheitsverhalten von Autofahrern untersucht. Schauplatz waren verschiedene als repräsentativ eingestufte Straßen im Westen Londons. Das Ergebnis: Geländewagenfahrer gefährden sich selbst und die Straßensicherheit deutlich stärker als andere Verkehrsteilnehmer.
Viermal mehr SUV-Fahrer brechen demnach das Telefonverbot am Steuer. Während des Tests wurden 8,2 Prozent der Besitzer geländegängiger Fahrzeuge beim Telefonieren während der Fahrt beobachtet, während nur zwei Prozent der restlichen Autofahrer das Handy am Ohr hatten. Zudem hatten 20 Prozent der Geländewagenfahrer ihren Sicherheitsgurt nicht angelegt. Bei den übrigen Beobachteten waren es nur zwei Prozent.
Die Größe des Fahrzeugs und die erhöhte Sitzposition gebe den Fahrern von Geländewagen offenbar ein Gefühl der Unangreifbarkeit, schlossen die Forscher des Imperial College in London und der australischen Universität von Queensland. Allerdings werden sie damit für andere Verkehrsteilnehmer zum Sicherheitsrisiko. Für die Studie hatten sie insgesamt 2944 Geländewagenfahrer und 38.182 Lenker gewöhnlicher Autos beobachtet. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 28.Nov 2007 10:48 Titel: |
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Schwere Geländewagen sind seit dem 1.5.2005 nicht mehr wie LKW nach Gewicht, sondern wie PKW nach Hubraum zu besteuern.
Dies ergibt sich entgegen der Auffassung des BFH allerdings nicht schon aus der Aufhebung von § 23 Abs.6a StVZO mit Wirkung zum 1.5.2005, sondern aus der Neuregelung in § 2 Abs.2a KraftStG vom 28.12.2006, die rückwirkend zum 1.5.2005 in Kraft getreten ist.
Diese Rückwirkung ist verfassungsgemäß.
FG Köln 13.9.2007, 6 K 2378/05 |
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